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Verfasst am: 02.08.07, 09:51 Titel: Haftung des Anwaltes
Hallo,
eine Kollegin erhält ca. 18 Monate nach Ihrer Zahnarztbehandlung eine Rechnung. Sie ist genervt und meint, die Rechnung wurde viel zu spät erstellt. Also ab zum Anwalt. Der Anwalt erklärt ihr, dass die Rechnung nicht bezahlt werden braucht aufgrund Verjährung.
Es kommt zu Prozeß, den die Kollegin natürlich verliert. Kann jetzt der Anwalt haftbar gemacht werden ? Die Verjährungsfristen haben wir schon im ersten Jahr in der Berufsschule gelernt, dass ein Anwalt so etwas weiß ist doch selbstverständlich.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 02.08.07, 15:18 Titel: Re: Haftung des Anwaltes
AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Kann jetzt der Anwalt haftbar gemacht werden ?
Klar, wenn er einen falschen Rechtsrat ("Verjährung ist eingetreten", obwohl nicht der Fall) erteilt hat, durch den sein Mandant einen Schaden (Prozeßkosten, Verzugszinsen) hatte, den er bei korrektem Rat nicht gehabt hätte. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 02.08.07, 21:37 Titel: Re: Haftung des Anwaltes
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Kann jetzt der Anwalt haftbar gemacht werden ?
Klar, wenn er einen falschen Rechtsrat ("Verjährung ist eingetreten", obwohl nicht der Fall) erteilt hat, durch den sein Mandant einen Schaden (Prozeßkosten, Verzugszinsen) hatte, den er bei korrektem Rat nicht gehabt hätte.
...und der Mandant die Erteilung des falschen Rats nachweisen kann _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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