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Verfasst am: 25.01.05, 13:08 Titel: Verdienstausfall in Folge eines Wasserschadens
Hallo,
ich habe folgende Frage:
kann ich einen Verdienstausfall geltend machen, wenn ich aufgrund
eines Wasserschadens den jemand anderes ( Anbohren der Wasserleitung)
verursacht hat, meine Arbeit früher verlassen mußte?
so wie ich das grundsätzlich sehe, ist nach § 823 BGB jeder zum Schadenersatz verpflichtet, soweit er einem Dritten einen Schaden zugefügt hat. Selbstverständlich kann ein Verdienstausfall auch ein Schaden sein.
Nur sorry, mit Versicherungsrecht hat das nichts zu tun, das ist Schadenersatzrecht oder so. _________________ Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge!
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