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Rachefeldzug einer Anwaltsmitarbeiterin - wie schützen?

 
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Grafiker
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Anmeldungsdatum: 31.07.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 17:14    Titel: Rachefeldzug einer Anwaltsmitarbeiterin - wie schützen? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

ich habe ein Frage in einem Fall eines persönlichen Rachefeldzuges meiner EX mit Hilfe einer gemeinsamen Freundin, die in einer Anwaltskanzei als Sachbearbeiterin arbeitet:

ich schulde meiner ehemaligen Lebensgefährtin Geld, genauer: 860,- EUR
Nun is meine Ex zu einer einer gemeinsamen Bekannten gegangen, die als Sachbearbeiterin in einer Anwaltskanzlei mit Inkassobetreib "Klarname editiert von Maus" arbeitet.

Die gemeinsame Bekannte - die Anwaltsmitarbeiterin - lebt nun ganz private Rachegelüste aus und treibt die Kosten des Mahnverfahrens künstlich in die Höhe, darüberhinaus streut die Anwaltsmitarbeiterin gezielte Falschinformationen in meinem privaten Umfeld und verleumdet mich.

Mein ehemals großer Bekanntenkreis ist sehr geschrumpft - die Drohung meiner Ex, Sie werde mich fertigmachen, bis ich "alleine dastehe und Du keine Freunde mehr habe" scheint sich leider mit Hilfe der Anwaltsmitarbeiterin auf perfide Art und Weise zu verwirklichen.
Ziel der Anwaltsmitarbeiterin ist es, mein Auto zu pfänden. Das ist das gemeinsame Hobby, bei dem wir uns auch kennengelernt haben: Cabrio fahren.

Beweggrund der Sachbearbeiterin ist nach eigenen Aussagen meine angebliche "Ähnlichkeit mit ihrem Ex-Freund" und "dass man es solchen *******en heimzahlen muss".
Gut - ich habe meine EX betrogen.
Bin ich deswegen gleich ein Staatsfeind?
Die treibende Kraft hinter dem Mahnverfahren ist inzwischen die Anwaltsmitarbeiterin - nicht ihre Mandantin, meine Ex.

Ich habe letzte Woche und heute in der Anwaltskanzlei angerufen - dort fühlt sich die Anwältin, die den Mahnbescheid unterzeichnet hat, als nicht zuständig.
Die Akten-Nummer ist angeblich nicht bekannt. Obwohl diese Anwältin die Forderung unterzeichnet hat.
Die Anwältin rät mir "zu warten, bis die Sachbearbeiterin wieder zurück ist". Das scheint mir als bedenklich - ich weiß von Freunden, dass die gemeinsame Bekannt inzwischen einen Haftbefehl gegen mich hat und die Pfändung meines Fahrzeugs erwirken will und auch weiter in meinem Freundeskreis gegen mich ätzt. Langsam wird's mir zu bunt:
Ich will doch einfach nur die Forderung zahlen!
Normalerweise werden bei Klarname editiert von Maus Industrieunternehmen betreut - keine Privatpersonen. Diese Tatsache zeigt schon die sehr persönliche Komponente in diesem Fall.

Meine Frage:
kann ich die offensichtliche Vermischung von privaten Angelegenheiten mit den in voller Härte ausgenutzten Möglichkeiten des Inkasso ein Ende bereiten?
Gibt es ein gewisses Maß an Verhaltnismäßigkeit der Mittel, das einzuhalten ist?

Ich fühle mich richtiggehend einer Hetzjagd ausgesetzt und sozial abgegrenzt und geächtet als Folge dieses Rachefeldzuges: IP-Adessen werden ermittelt, LOG-Files durchsucht, Detektive beauftragt, ich werde kriminalisiert und die Kosten explodieren. Warum?
Ich habe eine Adresse - darunter kann mich jeder erreichen. Auch meine Ex.

In der Anwaltskanzlei selbst kann oder will man mir nicht den Status der Forderung sagen - und auch nicht, was inzwischen an Kosten anliegen.
Begründung: meine Bekannte - besagte Sachbearbeiterin - ist momentan im Urlaub.
Umso verwunderlicher, dass man von dem Fall in der Kanzlei Klarname editiert von Maus nichts weiß und mich vertöstet, darauf zu warten, bis die Sachbearbeiterin wieder aus dem Urlaub zurückkommt.

Aber genau mit IHR will ich nichts zu tun haben. Die schöpft gnadenlos die komplette Härte ihrer beruflichen Möglichkeiten aus und ist nicht Einigung interessiert - sondern nur an ganz privater Rache. Ausserdem habe ich den Verdacht, dass in den zwei Wochen ihres Urlaubs mein Auto längst gepfändet ist. Langsam wächst die Sache mir über den Kopf...

Was kann ich tun?

völlig verzeifelte Grüße,
Der Grafiker


Zuletzt bearbeitet von Grafiker am 06.08.07, 17:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was kann ich tun?

Forenregeln lesen und Klarnamen entfernen. Mit den Augen rollen
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

in so einem Fall, schnellstens zum Rechtsanwalt. Idee

gruß roni
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 19:29    Titel: Re: Rachefeldzug einer Anwaltsmitarbeiterin - wie schützen? Antworten mit Zitat

Grafiker hat folgendes geschrieben::
ich weiß von Freunden, dass die gemeinsame Bekannt inzwischen einen Haftbefehl gegen mich hat


Wie sollte sie das denn geschafft haben? Mit den Augen rollen
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, hier ist so einiges ungereimt.... Wie man die Kosten des Mahnverfahrens "in die Höhe treiben" kann, ist mir jedenfalls nicht klar.

Ne konkrete (fiktive Sehr glücklich ) Frage hier wäre auch nicht schlecht...
_________________
Karma statt Punkte!
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Grafiker
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Anmeldungsdatum: 31.07.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Naja, hier ist so einiges ungereimt.... Wie man die Kosten des Mahnverfahrens "in die Höhe treiben" kann, ist mir jedenfalls nicht klar.

Ne konkrete (fiktive Sehr glücklich ) Frage hier wäre auch nicht schlecht...


Die konkrete Frage:

wie kann ich gegen die Sachbearbeiterin vorgehen, die offensichtlich privates mit beruflichem vermischt?
Wäre Sie Beamtin, wäre es Amtsmissbrauch.
Aber in diesem Fall?

BTW: die Kosten in die Höhe treiben - geht einfach: ich habe eine Forderung der Anwaltskanzlei mit Androhung der Vollstreckung.
Danach hat mich keine Schreiben erreicht. Ich weiß von Freunden, dass die Sachbearbeiterin aber durch Detektivkosten unnötigerweise die Kosten in die Höhe getrieben hat. Erklärtes Ziel: mir meinen MX-5 zu pfänden.

Und bevor jetzt jemand fragt, warum ich nicht zahlen >will<:
von wollen kann keine Rede sein - ich habe meine Selbständigkeit nicht freiwillig beendet, die EV abgegeben und zahle peu á peu meine offenen Forderungen ab. Ich will ja auch die offene Forderung miner EX begleichen, damit die Verleumdungen aufhören - aber die Kanzlei weiß von nix, die Anwältin sagt, es gäbe einen solchen Fall nicht, das Aktenzeichen gäbe es nicht.

Ungereimtheiten?
Ja - eine Menge...

Habe also den einzig brauchbaren Rat befolgt - und einen Termin beim Anwalt ausgemacht.

@ Admin: Sorry mit der Nennung des Namens.

Gruß,
Der Grafiker
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 07.08.07, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Grafiker hat folgendes geschrieben::

Habe also den einzig brauchbaren Rat befolgt - und einen Termin beim Anwalt ausgemacht.


Das macht Sinn.

Unabhängig davon hätte man dir hier eh keinen sinnvolleren Rat für deinen Fall geben können / dürfen.
_________________
Null Komma
***
nix
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