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Gespartes Geld von den Großeltern wird einbehalten

 
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tornado66
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Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.01.05, 18:46    Titel: Gespartes Geld von den Großeltern wird einbehalten Antworten mit Zitat

Hallo
ich habe da mal eine Frage, und zwar haben mein Großeltern für mich von klein auf an Geld gespart. Es sollte mal für Führerschein und Auto sein, wenn ich 18 bin.
Nun werde ich im April 18.
Leider war es so das meine Großeltern beide Pflegefälle wurden und mein Vater das Geld von dem Sparkonto runtergenommen hat schon vor einigen Jahren.
Er will mir auch kein Geld davon geben, sondern das Geld für sich behalten.
Besteht da eine möglichkeit irgendwie doch an das Geld zu kommen und wenn ja wie.
Würde mich über eure Anworten freuen.

Jessi
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 25.01.05, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Theoretisch ist es so, dass dir das Geld auf jeden Fall zusteht.
Praktisch musst du das jedoch beweisen können(Briefe, Zeugen, Verwendungszwecke bei Überweisungen o.ä.), sonst sieht es wohl finster aus.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Hogwarts
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 25.01.05, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jessi,

du hättest nur eine Chance, wenn das Sparbuch auf deinen Namen war. Sonst gibt es nur viel Ärger, der mehr Kaput macht als alles andere.

Gruß,

Hogwarts
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tornado66
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Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnellen Antworten.
Das heißt also wenn das Sparbuch auf meinen Namen war habe ich eine Chance.
Aber wie kann ich das beweisen gibt mir die Bank Auskunft darüber?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, wenn es auf deinen Namen läuft können sie dir darüber Auskunft geben. Wenn nicht, werden sie dir mitteilen, dass auf diesen Namen kein Sparbuch läuft.
_________________
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Dux
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

tornado66 hat folgendes geschrieben::
gibt mir die Bank Auskunft darüber?



Liegt das Problem darin, daß Sie nicht wissen, ob das Sparbuch auf Ihren Namen läuft, oder nur daß Sie es dem Gericht beweisen müssen? Ersterenfalls können Sie noch auf vielfältige andere Art und Weise beweisen, daß das Geld Ihnen zusteht, etwa durch Aussagen von Bekannten/Verwandten (irgendjemand wird doch wissen, daß Ihre Großeltern für Sie gespart haben). Letzterenfalls lassen Sie das mal die Sorge des Gerichts sein.
Jedenfalls würde ich durchaus mal mit einem Zivilverfahren drohen. Wenn Ihr Vater das Geld nicht herausrückt, scheint es ohnehin nicht besonders viele familiäre Bande zu geben, die zerschlagen werden könnten. Dann würde ich auch vor Gericht gehen.
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hat ihr Vater denn die Vollmacht von seinen Eltern erhalten?
Dann hätte er nur von deren Konten etwas abheben könne, daher würde es mich verwundern wenn er von einem Konto auf ihren Namen Geld abheben konnte.
_________________
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tornado66
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Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.01.05, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist so das, das Sparbuch wohl auf meinen Namen war, mein Vater aber das Geld vor 6 Jahren darunter genommen hat ( er war da mir meiner Oma, die zu diesen Zeitpunkt leider nicht mehr ganz gesund ) und hat dann das Geld zum Hauskauf dazu genommen. Mir und meiner Oma wurde dann versprochen das ich das dann später von ihm wieder bekomme.
Nur jetzt mein Opa ist im Pflegeheim und meine Oma Alzheimer könne dazu nichts mehr sagen. Meine Mutter darf natürlich auch nichts dazu sagen, sonnst riesen stress mit meinem Vater.
Wie soll ich das jetzt beweisen, gibt die Bank mir eine Auskunft ob es da vor 6 Jahren ein Sparbuch für mich gab und würde das reichen?

Jessi
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thdoerfler
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Dann kannst Du nichts tun.

Die bloße Tatsache, dass Du vor 6 Jahren einmal ein Konto hattest, reicht nicht aus. Du bräuchtest schon einen Zeugen, dass Dir das Geld gehörte und nach Auszahlung an Deinen Vater zurückgezahlt werden sollte.
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Pirate
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Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist doch völlig gleichgültig, auf wessen Namen das Sparbuch lief. Die elterliche Sorge beinhaltet auch die Vermögenssorge. Und damit können die sorgeberechtigten Eltern natürlich auch das Vermögen des Kindes zu dessen Unterhalt einsetzen.
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