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tornado66 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.01.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 25.01.05, 18:46 Titel: Gespartes Geld von den Großeltern wird einbehalten |
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Hallo
ich habe da mal eine Frage, und zwar haben mein Großeltern für mich von klein auf an Geld gespart. Es sollte mal für Führerschein und Auto sein, wenn ich 18 bin.
Nun werde ich im April 18.
Leider war es so das meine Großeltern beide Pflegefälle wurden und mein Vater das Geld von dem Sparkonto runtergenommen hat schon vor einigen Jahren.
Er will mir auch kein Geld davon geben, sondern das Geld für sich behalten.
Besteht da eine möglichkeit irgendwie doch an das Geld zu kommen und wenn ja wie.
Würde mich über eure Anworten freuen.
Jessi |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 25.01.05, 18:55 Titel: |
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Theoretisch ist es so, dass dir das Geld auf jeden Fall zusteht.
Praktisch musst du das jedoch beweisen können(Briefe, Zeugen, Verwendungszwecke bei Überweisungen o.ä.), sonst sieht es wohl finster aus. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Hogwarts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 899 Wohnort: Lummerland
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Verfasst am: 25.01.05, 19:35 Titel: |
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Hallo Jessi,
du hättest nur eine Chance, wenn das Sparbuch auf deinen Namen war. Sonst gibt es nur viel Ärger, der mehr Kaput macht als alles andere.
Gruß,
Hogwarts |
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tornado66 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.01.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 26.01.05, 16:32 Titel: |
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Danke für die schnellen Antworten.
Das heißt also wenn das Sparbuch auf meinen Namen war habe ich eine Chance.
Aber wie kann ich das beweisen gibt mir die Bank Auskunft darüber? |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 26.01.05, 20:11 Titel: |
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Ja, wenn es auf deinen Namen läuft können sie dir darüber Auskunft geben. Wenn nicht, werden sie dir mitteilen, dass auf diesen Namen kein Sparbuch läuft. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Dux FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 356
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Verfasst am: 26.01.05, 23:39 Titel: |
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tornado66 hat folgendes geschrieben:: | gibt mir die Bank Auskunft darüber? |
Liegt das Problem darin, daß Sie nicht wissen, ob das Sparbuch auf Ihren Namen läuft, oder nur daß Sie es dem Gericht beweisen müssen? Ersterenfalls können Sie noch auf vielfältige andere Art und Weise beweisen, daß das Geld Ihnen zusteht, etwa durch Aussagen von Bekannten/Verwandten (irgendjemand wird doch wissen, daß Ihre Großeltern für Sie gespart haben). Letzterenfalls lassen Sie das mal die Sorge des Gerichts sein.
Jedenfalls würde ich durchaus mal mit einem Zivilverfahren drohen. Wenn Ihr Vater das Geld nicht herausrückt, scheint es ohnehin nicht besonders viele familiäre Bande zu geben, die zerschlagen werden könnten. Dann würde ich auch vor Gericht gehen. |
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Uber-Pea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 1089
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Verfasst am: 26.01.05, 23:49 Titel: |
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Hat ihr Vater denn die Vollmacht von seinen Eltern erhalten?
Dann hätte er nur von deren Konten etwas abheben könne, daher würde es mich verwundern wenn er von einem Konto auf ihren Namen Geld abheben konnte. _________________ A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say. |
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tornado66 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.01.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 27.01.05, 14:12 Titel: |
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Es ist so das, das Sparbuch wohl auf meinen Namen war, mein Vater aber das Geld vor 6 Jahren darunter genommen hat ( er war da mir meiner Oma, die zu diesen Zeitpunkt leider nicht mehr ganz gesund ) und hat dann das Geld zum Hauskauf dazu genommen. Mir und meiner Oma wurde dann versprochen das ich das dann später von ihm wieder bekomme.
Nur jetzt mein Opa ist im Pflegeheim und meine Oma Alzheimer könne dazu nichts mehr sagen. Meine Mutter darf natürlich auch nichts dazu sagen, sonnst riesen stress mit meinem Vater.
Wie soll ich das jetzt beweisen, gibt die Bank mir eine Auskunft ob es da vor 6 Jahren ein Sparbuch für mich gab und würde das reichen?
Jessi |
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thdoerfler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.09.2004 Beiträge: 2042
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Verfasst am: 02.02.05, 11:45 Titel: |
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Dann kannst Du nichts tun.
Die bloße Tatsache, dass Du vor 6 Jahren einmal ein Konto hattest, reicht nicht aus. Du bräuchtest schon einen Zeugen, dass Dir das Geld gehörte und nach Auszahlung an Deinen Vater zurückgezahlt werden sollte. |
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Pirate FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.12.2004 Beiträge: 194
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Verfasst am: 07.02.05, 15:02 Titel: |
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Es ist doch völlig gleichgültig, auf wessen Namen das Sparbuch lief. Die elterliche Sorge beinhaltet auch die Vermögenssorge. Und damit können die sorgeberechtigten Eltern natürlich auch das Vermögen des Kindes zu dessen Unterhalt einsetzen. |
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