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Teilobsiegen bei Beratungshilfe

 
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 08.08.07, 11:07    Titel: Teilobsiegen bei Beratungshilfe Antworten mit Zitat

Hallo Gebührenrechtler,

hier mal eine knifflige BhG-Frage:

Anwalt A führt auf Beratungshilfe ein Widerspruchsverfahren gegen die ARGE SGB2.
Die Arge hilft großteils ab und übernimmt die Kosten in Höhe von 9/10.

Gesch.Geb. SozR, inkl. Auslagen und USt. 310,- .

Quotenrechnung 9/10 von 310,- € an die Arge, kein Problem.

Nur, was passiert mit den 31,- €? Man hat ja noch die Beratungshilfe, mit der man bei Unterliegen 99,- all inklusive vom Amtsgericht erhalten hätte.

Muss das AG jetzt die 31,- € zahlen, weil diese unter den Beratungshilfegebühren liegen

oder

muss das AG 1/10 der Beratungshilfehöchstegebühr (9,90 €) zahlen

oder

muss das AG gar nichts zahlen, da es sich die 279,- € der Arge auf die 99 € anrechnet?
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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