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Verfasst am: 08.08.07, 11:07 Titel: Teilobsiegen bei Beratungshilfe
Hallo Gebührenrechtler,
hier mal eine knifflige BhG-Frage:
Anwalt A führt auf Beratungshilfe ein Widerspruchsverfahren gegen die ARGE SGB2.
Die Arge hilft großteils ab und übernimmt die Kosten in Höhe von 9/10.
Gesch.Geb. SozR, inkl. Auslagen und USt. 310,- .
Quotenrechnung 9/10 von 310,- € an die Arge, kein Problem.
Nur, was passiert mit den 31,- €? Man hat ja noch die Beratungshilfe, mit der man bei Unterliegen 99,- all inklusive vom Amtsgericht erhalten hätte.
Muss das AG jetzt die 31,- € zahlen, weil diese unter den Beratungshilfegebühren liegen
oder
muss das AG 1/10 der Beratungshilfehöchstegebühr (9,90 €) zahlen
oder
muss das AG gar nichts zahlen, da es sich die 279,- € der Arge auf die 99 € anrechnet? _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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