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Verfasst am: 08.08.07, 14:14 Titel: Buchführung nur chronologisch?
Firma A tätigt die Buchhaltung selbst, der Steuerberater erhält die Daten und erstellt „nur“ noch den Jahresabschluss und die dazugehörigen Einkommensteuererklärungen.
Firma A bucht nach Buchungskreisen, also Rechnungseingang, Rechnungsausgang, Bank usw. Die Eingangsrechnungen werden in den Ordner für Eingangsrechnungen alphabetisch abgelegt, die Kontoauszüge in den Bankordner usw. (für Firma A logisch und einfach zu finden.)
Dies könnte nach Meinung von Steuerberater S von Betriebsprüfern (Finanzamt) beanstandet werden.
Nun behauptet Steuerberater S die Buchungen und die Ablage müssten chronologisch anhand des Kontoauszuges erfolgen, die Rechnungen und Vorgänge werden an die Kontoauszüge geheftet (also überhaupt nichts mehr zu finden).
Hat Steuerberater S recht?
Schon mal vielen Dank für die Antworten _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Das halte ich für einen ziemlichen Unsinn. Dem Betriebsprüfer ist es absolut egal, wie Belege abgelegt werden, solange das System logisch ist und er die gesuchten Belege schnell findet.
Das könnte nur dann stören, wenn eine EÜR erstellt wird, und der BP das Zahldatum nicht nachvollziehen kann.
Ansonsten sehe ich hier auch keine Probleme.
Der BP muss zwar etwas mehr suchen, als bei der Sortierung Beleg an Kontoauszug, aber Schwierigkeiten dürfte das trotzdem keine geben.
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