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Verfasst am: 08.08.07, 17:42 Titel: Nicht bearbeiten eines Widerspruchs
Ein Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid wird vom zuständigen Amt nicht bearbeitet.
Trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung passiert nichts.
Welche Möglichkeiten stehen mir offen um hier eine Weiterbearbeitung zu "veranlassen".
wenn man (noch) nicht unbedingt vors Verwaltungsgericht ziehen will, bietet es sich alternativ an, sich zunächst an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. Möglicherweise macht die der "Ausgangsbehörde" ein wenig Feuer unterm Sofa.
Das kommt darauf an, in welcher Angelegenheit die Gemeinde tätig wird (komunale Aufgaben oder Auftragsangelegenheiten des Landes); in Ihrem Ausgangsbescheid wird aber stehen, wo Widerspruch einzulegen ist, das ist für gewöhnlich dann auch die hörere Dienstbehörde.
in Ihrem Ausgangsbescheid wird aber stehen, wo Widerspruch einzulegen ist, das ist für gewöhnlich dann auch die hörere Dienstbehörde.
In der Rechtsbehelfsbelehrung wird im Normalfall drin stehen, dass der Widerspruch "bei der Behörde zu erheben [ist], die den Verwaltungsakt erlassen hat" (Ausgangsbehörde, § 70 Abs. 1 S. 1 VwGO).
franzl1 hat folgendes geschrieben::
Wer ist bei einer Gemeineverwaltung die zuständige Aufsichtsbehörde? Landratsamt?
Klassikerfrage: Um welches Bundesland geht es überhaupt?
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