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Ich denke nicht, daß man jemanden reinlassen muss.. Aber ich denke, man braucht sich dann auch nicht wundern, wenn die Kabelgesellschaft daraufhin den Anschluss weiterhin in Rechnung stellt..
Der Witz ist der, dass es keine Rechnung und keinen Vertrag gibt. Der Anschluss ist hinter Wohnzimmerschrank und die Kabelgesellschaft glaubt nicht, dass man diesen nicht benutzt.
Die Wohnung war 4 Monate unbewohnt. Es war also genug Zeit, den Anschluss stillzulegen, bevor der neue Mieter mit seinem Schrank einzog.
Muss der Mieter den ganzen Aufwand der Verplombung auf sich nehmen?
Gruß
syn _________________ "Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant
"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 09.08.07, 04:42 Titel:
Die Kabel-Gesellschaft hat keinen Vertragspartner, also kann sie auch keine Gebühren verlangen.
Sie stellt allerdings eine Leistung bereit, potentiell, und diese kann sie abstellen.
Sie hatte damals das Recht des Wohnungsinhabers, das Kabel bereitzustellen. Warum sollte sie nun kein Recht mehr haben, die Leistung einzustellen, also das Kabel zu versiegeln?
Der jetzige Wohnungsinhaber ist der Rechtsnachfolger des vorherigen Wohnungsinhabers. Also muss er Rechte, die über blieben, auch verfolgen. Mithin auch eine Versiegelung der Rechte dulden. Im Zweifel kommt ein Gerichtsvollzieher mit der Ermächtigung durch das Amtsgericht und macht die Rechte des Kabelbetreibers geltend.
Wer dann welche an sich unnötigen Kosten zu tragen hat, wage ich nicht abzuschätzen.
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