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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 09.08.07, 07:47 Titel: Kosten(nach-)festsetzung |
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Moin Moin,
was Wayne diesmal interessiert:
Angenommen RA Zügig (Z) hat ne einstweilige Verfügung beantragt, diese ist erlassen worden und umgehend danach (wegen der Zinsen) stellt Z KFA über die Verfahrensgebühr.
Der Antragsgegner legt dann aber Widerspruch ein, es kommt zu ner Verhandlung, die einstweilige Verfügung bleibt aufrechterhalten.
Nun will Z natürlich auch die Terminsgebühr festsetzen lassen.
Wie geht das?
Würde Z einfach schreiben "zum KFA vom .... wird die Festsetzung einer Terminsgebühr ... beantragt."?
Oder schreibt man einen ganz neuen KFA unter Aufhebung des alten KFA. Wo blieben dann aber die Zinsen (oder lässt man die dann ausser Acht)?
Danke für Antworten und nen schönen Tag wünscht
Wayne _________________ Null Komma
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nix |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 09.08.07, 08:04 Titel: |
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Da der KfB noch nicht erlassen ist, kann Ergänzung beantragt werden. Ich denke nicht, daß der RPfl. die Zinsen wegen des unterschiedlichen Antrages der Gebühren splitten wird. Keinesfalls den alten KfA zurücknehmen - eben wegen der Zinsen. _________________ Karma statt Punkte! |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 09.08.07, 08:08 Titel: |
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Danke für die mal wieder sehr schnell Antwort!
Wie sähe denn so ein Ergänzungsantrag aus?
"In Sachen ... ./. ..., Az. ...., wird in Ergänzum zum KFA vom .... beantragt, auch die nachfolgenden Gebühren ggü. dem Verfahrensgegner festzusetzen:"
Hab ich ausser der Terminsgebühr noch ne Gebühr übersehen?
Und zum guten Schluss noch ne ziemlich einfache Frage: Wird der KFA auch 3fach eingereicht? _________________ Null Komma
***
nix |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 09.08.07, 08:17 Titel: |
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| WayneInteressierts hat folgendes geschrieben:: |
"In Sachen ... ./. ..., Az. ...., wird in Ergänzum zum KFA vom .... beantragt, auch die nachfolgenden Gebühren ggü. dem Verfahrensgegner festzusetzen:" |
Feste Formulierungen gibt es nicht. Man muß halt so formulieren, daß der RPfl. weiß, was man will.
| Zitat: | | Hab ich ausser der Terminsgebühr noch ne Gebühr übersehen? |
Hab ich hier 'ne Glaskugel stehen?
| Zitat: | | Und zum guten Schluss noch ne ziemlich einfache Frage: Wird der KFA auch 3fach eingereicht? |
Kommt drauf an, wieviele Gegner es sind und ob sie anwaltlich vertreten sind. Faustregel: 1 Orginal für's Gericht, 1 beglaubigte Abschrift für den Gegner. Ist der Gegner anwaltlich vertreten: 1 beglaubigte Abschrift für dessen Anwalt, 1 einfache Abschrift für den Gegner (das Gericht bekommt auch in diesem Falle das Original ) _________________ Karma statt Punkte! |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 09.08.07, 08:22 Titel: |
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| Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben:: |
Feste Formulierungen gibt es nicht. Man muß halt so formulieren, daß der RPfl. weiß, was man will. |
Die machen doch eh, wat sie wollen!
| Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben:: |
Hab ich hier 'ne Glaskugel stehen? |
Weiss ich nicht?
| Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben:: |
Kommt drauf an, wieviele Gegner es sind und ob sie anwaltlich vertreten sind. Faustregel: 1 Orginal für's Gericht, 1 beglaubigte Abschrift für den Gegner. Ist der Gegner anwaltlich vertreten: 1 beglaubigte Abschrift für dessen Anwalt, 1 einfache Abschrift für den Gegner (das Gericht bekommt auch in diesem Falle das Original ) |
Danke, danke, danke!
Leider kann ich sie nicht schon wieder positiv bewerten.  _________________ Null Komma
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nix |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 09.08.07, 08:53 Titel: |
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| Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben:: |
| Zitat: | | Hab ich ausser der Terminsgebühr noch ne Gebühr übersehen? |
Hab ich hier 'ne Glaskugel stehen? |
Mist, wenn VU beantragt und erlassen wurde, fällt ja nur ne 0,5 Gebühr nach 3105 an......
 _________________ Null Komma
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nix |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 09.08.07, 08:59 Titel: |
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| WayneInteressierts hat folgendes geschrieben:: | | Mist, wenn VU beantragt und erlassen wurde, fällt ja nur ne 0,5 Gebühr nach 3105 an...... |
| Wayne hat folgendes geschrieben:: | | es kommt zu ner Verhandlung, die einstweilige Verfügung bleibt aufrechterhalten. |
Hört sich nicht unbedingt nach nur 0,5 an! _________________ Karma statt Punkte! |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 09.08.07, 09:02 Titel: |
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Verhandlung im nichttechnischen Sinne.
Bekl. ist nicht erschienen und war auch nicht vertreten.
15 Minuten gewartet => VU-Antrag.
Nach dem, was ich jetzt gelesen hab, gibt dat nur ne 0,5 Gebühr. Es ist doch zum Wegrennen. _________________ Null Komma
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nix |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 09.08.07, 09:05 Titel: |
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| WayneInteressierts hat folgendes geschrieben:: | | Nach dem, was ich jetzt gelesen hab, gibt dat nur ne 0,5 Gebühr. |
Jo, so ist es dann wohl. _________________ Karma statt Punkte! |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 09.08.07, 09:27 Titel: |
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Ich kanns nur immer wieder bestätigen: Anwälte verdienen sich ne goldene Nase!
 _________________ Null Komma
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nix |
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