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.de Domain vor Abmahnungen schützen.

 
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BlackShark
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.08.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 09:13    Titel: .de Domain vor Abmahnungen schützen. Antworten mit Zitat

Folgender Fall :

A möchte gern in Deutschland eine Internetplattform mit einem Forum betreiben, da A aber immerwieder was von bösen Anwälten gelesen hat, die Abmahnungen schicken und dafür Geld kassieren, hat A sich mit B zusammengeschlossen. B wohnt im nicht europäischen Ausland und hat ein sehr geringes Einkommen. Die .de Domain soll dann auf B angemeldet werden, die Internetplattform soll in deutsch betrieben werden.

Können A und B dann nicht mehr von den deutschen Anwälten abgemahnt werden ?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 09:23    Titel: Re: .de Domain vor Abmahnungen schützen. Antworten mit Zitat

BlackShark hat folgendes geschrieben::
B wohnt im nicht europäischen Ausland und hat ein sehr geringes Einkommen. Die .de Domain soll dann auf B angemeldet werden


Das wird die DENIC sicher nicht mitmachen. Ohne deutschen Ansprechpartner läuft da nichts.

BlackShark hat folgendes geschrieben::
Können A und B dann nicht mehr von den deutschen Anwälten abgemahnt werden ?


Doch. Neben dem Domaininhaber kann natürlich auch immer der (tatsächliche) Betreiber abgemahnt werden. Ansonsten würde alle Welt nur noch von irgendwelchen Briefkastenfirmen auf Vanuatu die .de-Domains registrieren lassen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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BlackShark
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.08.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Und was ist wenn die .de Domain von A umgeleitet wird auf eine ausländische Domain von B?
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 10:01    Titel: Re: .de Domain vor Abmahnungen schützen. Antworten mit Zitat

BlackShark hat folgendes geschrieben::

da A aber immerwieder was von bösen Anwälten gelesen hat, die Abmahnungen schicken und dafür Geld kassieren,


Sehr böse

Jaja, die bösen Anwälte. Irgendwie scheint sich dieses Vorurteil durchzusetzen!?

Grundsätzlich und insbesondere im Wettbewerbsrecht gilt doch: Wenn jemand mit den Grossen pinkeln will, muss er sich auch an die Spielregeln halten, die für alle gelten.

Was kann denn ein Anwalt dafür, wenn er vom Mitbewerber des A mit einer Abmahnung beauftragt wird? Soll er sagen, "nö, mach' ich nicht." und damit auf sein Honorar verzichten, damit's der ortsansässige Kollege einstreicht?

Der Anwalt ist auch nur Unternehmer, der am Monatsende sehen muss, dass er seine Bude und Mitarbeiter sowie Familie unterhalten kann.

BlackShark hat folgendes geschrieben::

hat A sich mit B zusammengeschlossen. B wohnt im nicht europäischen Ausland und hat ein sehr geringes Einkommen. Die .de Domain soll dann auf B angemeldet werden, die Internetplattform soll in deutsch betrieben werden.


Wenn A und B Derartiges planen, muss ja schon fast ne kriminelle Energie vermutet werden.

Astrein ist das jedenfalls in keinem Fall.

Ansonsten hat Herr Schaffrath meine vollste Zustimmung.
_________________
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

BlackShark hat folgendes geschrieben::
Und was ist wenn die .de Domain von A umgeleitet wird auf eine ausländische Domain von B?
Das ändert im Ergebnis nicht viel. B bleibt Störer und A wird eventuell zum Mitstörer.
_________________
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BlackShark
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.08.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 10:13    Titel: Re: .de Domain vor Abmahnungen schützen. Antworten mit Zitat

Zitat:

Jaja, die bösen Anwälte. Irgendwie scheint sich dieses Vorurteil durchzusetzen!?

Was kann denn ein Anwalt dafür, wenn er vom Mitbewerber des A mit einer Abmahnung beauftragt wird? Soll er sagen, "nö, mach' ich nicht." und damit auf sein Honorar verzichten, damit's der ortsansässige Kollege einstreicht?


Tja wenn es immer so laufen würde; wer sich mit dem Gesetz auskennt kann es leicht misbrauchen. Der Anwalt lässt über eine unbekannte Person jemanden den der Anwalt kennt beleidigen und "bekommt " von demjenigen den Auftrag A abzumahnen. Die Kosten müssen dann von A getragen werden und werden zwischen Anwalt und dem "Auftraggeber" geteilt.

Zitat:

Wenn A und B Derartiges planen, muss ja schon fast ne kriminelle Energie vermutet werden.


Dann muss ja jede Ltd. oder GmbH eine kriminelle Vereinigung sein
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BlackShark
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.08.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Martin R. hat folgendes geschrieben::
BlackShark hat folgendes geschrieben::
Und was ist wenn die .de Domain von A umgeleitet wird auf eine ausländische Domain von B?
Das ändert im Ergebnis nicht viel. B bleibt Störer und A wird eventuell zum Mitstörer.


OK , dann darf es keine .de Domain sein , und was ist wenn B dann eine ausländische Domain registriert und das Portal aber auf deutsch geführt wird ?
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Die tld ändert nichts an der Rechtslage, für deutsches Recht ist der Sitz des Betreibers entscheidend. Teilweise ist auch das Recht aller Länder in denen die Seite aufrufbar ist entscheidend (wobei hauptsächlich nur bei schwereren Verbrechen oder z.B. über Vereinbarungen im Bereich Urheberrecht länderübergreifend durchgegriffen wird). Abmahnen kann man ohnehin auch im Ausland, nur die Durchsetzung von Ansprüchen ist schwieriger.
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BlackShark
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Anmeldungsdatum: 09.08.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Martin R. hat folgendes geschrieben::
Die tld ändert nichts an der Rechtslage, für deutsches Recht ist der Sitz des Betreibers entscheidend. Teilweise ist auch das Recht aller Länder in denen die Seite aufrufbar ist entscheidend (wobei hauptsächlich nur bei schwereren Verbrechen oder z.B. über Vereinbarungen im Bereich Urheberrecht länderübergreifend durchgegriffen wird). Abmahnen kann man ohnehin auch im Ausland, nur die Durchsetzung von Ansprüchen ist schwieriger.


Der Vergleich mit einer Ldt. war nur gewählt worden um zu zeigen dass es nicht immer kriminell sein muss wenn man die Haftung minimieren will.

A hat einfach keine Lust mühsam ein Portal aufzubauen und dann etliche Tausend Euro Anwaltsgebühren zahlen zu dürfen, weil A gegen irgendwelche unwichtige Formfehler "verstößt" oder für andere haftet, weil die z.B: jemanden beleidigen.
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben was von einer Ldt. geschrieben? Ist mir nicht aufgefallen. Ich schrieb aber top level domain, wie de oder com eine ist.

Unwichtige Formfehler in einem Portal, welches mit keinem Unternehmen im Wettbewerb steht, können zwar zu Abmahnung vom Verbraucherschutz führen und mit Bußgeldern geahndet werden, aber das ist für gewöhnlich relativ selten und billig. Die Haftung für Beleidigungen durch user ist eingeschränkt, wobei es ein paar Richter gibt, die das anders sehen. Das sind übrigens alles Informationen, die man hier im Forum selbstständig finden können sollte.
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 12:15    Titel: Re: .de Domain vor Abmahnungen schützen. Antworten mit Zitat

BlackShark hat folgendes geschrieben::

Tja wenn es immer so laufen würde; wer sich mit dem Gesetz auskennt kann es leicht misbrauchen.


Schwarze Schafe gibt's überall - selbst unter Forenbetreibern. Sonst gäbe es ja nicht die unzähligen Ltds in Panama als Betreiber von Internetseiten.

Aber es steht dennoch jedem frei, eine Forderung gerichtlich überprüfen zu lassen, wenn man meint, dass das unsauber war.

BlackShark hat folgendes geschrieben::

Der Anwalt lässt über eine unbekannte Person jemanden den der Anwalt kennt beleidigen und "bekommt " von demjenigen den Auftrag A abzumahnen. Die Kosten müssen dann von A getragen werden und werden zwischen Anwalt und dem "Auftraggeber" geteilt.


Oh ha, ich glaube man nicht, das irgendein Anwalt auf diese dämliche Idee käme oder das mitmachen würde.

BlackShark hat folgendes geschrieben::

Dann muss ja jede Ltd. oder GmbH eine kriminelle Vereinigung sein


Auch unter denen gibt's natürlich ein paar weisse Schafe. Winken

Ansonsten hat Martin R. vollkommen Recht!
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