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Fluggesellschaft insolvent

 
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seglereins
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Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 158

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 21:09    Titel: Fluggesellschaft insolvent Antworten mit Zitat

Hallo !

Angenommen man würde in einem Reisebüro eine Flugreise buchen.
Alsdann würde das Reisebüro dem Buchungsgast mitteilen, die
Fluggesellschaft wäre insolvent.
Müßte in so einem Fall nicht das Reisebüro haften, d. h. den Flugpreis
erstatten, bzw. einen Alternativflug anbieten ?

Herzliche Grüße
seglereins
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, denn ein Reisebüro wird üblicherweise den Flug nur vermittelt haben und ist daher nicht Reiseveranstalter.

Anders bei einem Reiseveranstalter. Der muss sich dann darum kümmern, dass die Kunden zu ihrem Urlaubsziel transportiert werden.

Man muss also unterscheiden, ob es sich um eine Pauschalreise (Reiseveranstalter) handelt oder um eine Flugvermittlung (Reisebüro).

Jetzt kommen wir zum Sonderfall: Reisebüro hat vom Passagier bereits die Zahlung für das Flugticket erhalten. Da eine Fluglinie das Ticket nur heraus gibt, wenn die vollständige Bezahlung vorliegt, hat das Reisebüro die Zahlung vom Kunden an die Fluglinie weiter geleitet, diese jedoch nicht mehr das Ticket ausgestellt.

In so einem Fall könnte ein Reisebüro nur dann eine Haftung treffen, wenn es von dem drohenden Konkurs wissen hätte müssen. Dabei ist aber wieder zu beachten, dass ein Reisebüro nicht die Pflicht hat, sich a) sämtliche Fachzeitschriften und Internetseiten zu kaufen bzw. zu book-marken (welch grausliches Wort!) und b) sich regelmäßig in dem ihm zur Verfügung stehenden online-Flugsystem über IATA-Warnungen zu informieren.

Dazu gab es konkret vor einigen Jahren einen Prozess, den die Kunden verloren hatten.

Gruß
Peter
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Mia84
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Anmeldungsdatum: 03.01.2007
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also, in der Regel erhält man bei Buchung oder spätestens mit der Bestätigung vom Veranstalter einen Sicherungsschein. Der sichert die Kundengelder ab und das wäre ja dann auch in diesem Beispiel so.

Liebe Grüße, Mia
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(Konfuzius)
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Mia84 hat folgendes geschrieben::
... in der Regel erhält man bei Buchung oder spätestens mit der Bestätigung vom Veranstalter einen Sicherungsschein ...


Die Insolvenzabsicherungspflicht bezieht sich nur auf Reisen, d.h. Pakete aus mindestens zwei Reiseleistungen wie Flug und Übernachtung. Für die Buchung einzelner Reiseleistungen gibt es eine solche Pflicht nicht, also auch keinen Sicherungsschein.
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"Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
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Mia84
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Anmeldungsdatum: 03.01.2007
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
bezieht sich nur auf Reisen, d.h. Pakete aus mindestens zwei Reiseleistungen wie Flug und Übernachtung


Das stimmt, aber ich habe das schon so verstanden, dass es sich dabei um eine Pauschalreise handelt und nicht um eine separate Reiseleistung. Kann es aber aber auch falsch gelesen haben.

Beste Grüße, Mia
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(Konfuzius)
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leonard
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Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

ich meine, wenn eine Pauschalreise gewesen wäre, dann hätte Seglereins garnicht schreiben brauchen, weil er hätte dann vom Veranstalter nur eine Flug- bzw Datumsänderung. oder eventuell sogar eine Absage der Gesamtreise bekommen.

Hier scheint mir eher ein Flug mit ätsch-Folge gewesen zu sein
_________________
LG Leonardo
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