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Verfasst am: 26.01.05, 10:04 Titel: vorläufiger Antragstellerschutz nach dem SGB IX
Hallo zusammen,
ich betreibe mit guten Erfolgsaussichten (Hausarztmeinung) meine Höherstufung von Grad der Behinderung 40 auf 50. Es kann aber noch etwas dauern, bis förmlich entschieden ist. Mein Chef will sich auf Fürsorgepflicht etc. nicht einlassen, solange er den SchwbAusweis nicht gesehen hat.
Gibt es ausser Gleichstellungsbeantragung beim Arbeitsamt/Bundesagentur für Arbeit noch andere Argumente, auf die ich mich berufen kann zwecks "Rücksichtnahme", solange das Versorgungsamt noch nicht den Fall abgenickt hat?
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