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Lohnfortzahlung bei Insolvenz

 
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Schurik
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 12:36    Titel: Lohnfortzahlung bei Insolvenz Antworten mit Zitat

Hallo!
Unsere Firma hat tInsovenz angemeldet. Die Gehälter sollten dan von Arbeitsamt bezahlt werden. Insolvenzverwalter sagt aber, wir sollten unsere Ansprüche an Bank verkaufen( nur was unterschreiben, schon fertig ist), dann wird Bank unsere Nettogehalt püntlich bezahlen. Das Problem ist nur, das wir die Verträge mit Jahresgehalt, der in 14 Teilen geteilt wird, und in Nowember sind immer 2 Gehälter fällig. Insolvenzverwalter meint, das wir von zweiten nur 3/12 kriegen? Ist es rechtlich?
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hedges
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 15.09.04, 08:19    Titel: Re: Lohnfortzahlung bei Insolvenz Antworten mit Zitat

Hallo Schurik,

eine generelle Antwort kann man nicht geben, ohne den Arbeitsvertrag und den Tarifvertrag eingesehen zu haben.
In den meisten Fällen ist es aber so, dass nur 3/12 der sogenannten Jahressonderzahlungen über das Insolvenzgeld gezahlt werden.

Gruß,
H.
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Schurik
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 09:11    Titel: Re: Lohnfortzahlung bei Insolvenz Antworten mit Zitat

Hallo! Ich habe noch mall nachgeguckt.
In Vertrag steht, das Jahresgehalt in 14 Teilen ausgezahlt wird jewals zu Monatsende.
Der Auszahlungspunkt von 13 und 14 Gehalt ist bei mir nicht definiert. Die kommen aber immer in Juni und November. Bei allen meinen Kollegen steht diese Regelung( Juni und November auch in Vertrag). Bin ich die Dummste jetzt?
Selbst wenn ich nur 3/12 kriege, dan sollte es bitte von 13+14 G seine, und nicht nur von 14 oder?
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hedges
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 15.09.04, 19:03    Titel: Re: Lohnfortzahlung bei Insolvenz Antworten mit Zitat

Guten Abend Schurik,

manchmal können auch 6/12 insolvenzgeldfähig sein. In der Regel sind es aber nur 3/12. Und jeder, der Ihnen vormacht ohne genaue Kenntnis des Tarif- und Arbeitsvertrages Auskunft geben zu können, versteht sein Handwerk nicht. Sie können ja gegen den Insolvenzgeldbescheid klagen.
Seit wann bestehen denn Lohnrückstände? Insolvenzgeld wird nur drei Monate gezahlt.
_________________
Bestens,
H.
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