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Frage zu Verspätung

 
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Anwärter
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 23:23    Titel: Frage zu Verspätung Antworten mit Zitat

Hallo,

mal ein theoretisches Szenario.
Reisegruppe A hat bei Reiseverantstalter B eine Pauschalreise gebucht.
A wäre normalerweise am 01.08 um 18:20 Uhr gelandet und wäre mit dem Zug 20:20 Uhr nachhause gefahren.
Nun hatte der Flug mit der Fluggesellschaft C 4 Stunden Verspätung, so dass die Zugtickets verfallen sind.

Könnte Gruppe A die Kosten für Bahntickets zurückfordern und die Kosten für einen Mietwagen verlangen?
Wenn ja vom Reiseveranstalter oder von der Fluggesellschaft?

Könnte A den Reisepreis mindern?

Freue mich auf Euere Antworten.

Mfg Anwärter

Für eine
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht helfen die Infos dieser Seite weiter: http://www.stiftung-warentest.de/online/freizeit_reise/meldung/1241104/1241104.html
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Anwärter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Adromir,

schon mal danke für die Infos, allerdings sind diese sehr wage, vielleicht könnte mir hier jemand eine genauere Hilfestellun geben.

Nehmen wir an, der Flug der Gruppe sollte um 15:50 Fliegen tatsächliche Abflugzeit war um 19:30 Uhr, ab Mallorca.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 01:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso wage? Sie müssen nur schauen, wie weit die Flugstrecke zwischen Start- und Zielflughafen ist und schon können sie in dem Text schauen, wie viel ein Flug Verspätung haben darf, bis der Reisende einen Anspruch auf Schadensersatz hat
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Anwärter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 01:21    Titel: Antworten mit Zitat

Jo, damit haben Sie recht Winken

Nachdem was ich geschrieben habe, hätte die Gruppe A den Preis mindern und Sie müsste sich somit an den Veranstalter wenden nicht an die Airline, ist das so korrekt?

Mfg Florian Herrmann
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 01:28    Titel: Antworten mit Zitat

In diesem Falle würde ich sagen ja, da die Reisegruppe jaden Vertrag mit dem Reiseunternehmer hat und nicht direkt mit der Airline selber. Also hat der Reiseunternehmer aus dem Vertrag zu haften..
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 01:41    Titel: Re: Frage zu Verspätung Antworten mit Zitat

Anwärter hat folgendes geschrieben::
Könnte Gruppe A die Kosten für Bahntickets zurückfordern und die Kosten für einen Mietwagen verlangen?

Das wäre übertrieben und würde sicherlich gegen die Schadensminderungspflichten verstossen, da zuggebundene Fahrkarten gegen eine Gebühr von 15,- € umgetauscht/umgeschrieben werden können.
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leonard
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Vielleicht helfen die Infos dieser Seite weiter: http://www.stiftung-warentest.de/online/freizeit_reise/meldung/1241104/1241104.html


Leider kommen diese Regelungen in diesem speziellen Fall nicht in betracht.

Die Verspätung ist in diesem Fall nach der Reise gewesen. Bei einer Pauschalreise wird zwischen Kunde und Leistungsträger einen Vertrag von und bis Flughafen abgeschlossen. Die Verantwortung der An- und Abreise am Wohnort wird vom Kunden übernommen.

Anders sieht es aus, wenn am Urlaubsort durch diese Verspätung vor Ort zusätzlichen Kosten entstanden wären oder die Verspätung während des Hinfluges gewesen wäre. Dann könnte man unter bestimmten Voaussetzungen, die ich hier aus Faulheit nicht detailliert erkläre, eine Preisminderung verlangen.

Wichtig ist es auch zu wissen, dass Verspätungen bis 4 Stunden im innereuropäischen Raum keine Reisemängel sind.......so wie ich es noch kenne.
_________________
LG Leonardo
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

leonard hat folgendes geschrieben::
Die Verspätung ist in diesem Fall nach der Reise gewesen.


Da hat sich @Leonardo sicherlich nur verschrieben...

Aber es ist richtig: die Reise endet für den Veranstalter am vereinbarten Endpunkt. Was der Kunde danach von dort vorhat oder wohin er fährt, ist grundsätzlich nicht Inhalt des Reisevertrags.

Verspätungen bis vier Stunden bei Charterflügen sind als blosse Unannehmlichkeit hinzunehmen.

Alles andere wäre Kulanz oder eine neue richtliche Entscheidung (... die natürlich immer möglich wäre!)

meint
Peter
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