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Anwärter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 156
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Verfasst am: 10.08.07, 23:23 Titel: Frage zu Verspätung |
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Hallo,
mal ein theoretisches Szenario.
Reisegruppe A hat bei Reiseverantstalter B eine Pauschalreise gebucht.
A wäre normalerweise am 01.08 um 18:20 Uhr gelandet und wäre mit dem Zug 20:20 Uhr nachhause gefahren.
Nun hatte der Flug mit der Fluggesellschaft C 4 Stunden Verspätung, so dass die Zugtickets verfallen sind.
Könnte Gruppe A die Kosten für Bahntickets zurückfordern und die Kosten für einen Mietwagen verlangen?
Wenn ja vom Reiseveranstalter oder von der Fluggesellschaft?
Könnte A den Reisepreis mindern?
Freue mich auf Euere Antworten.
Mfg Anwärter
Für eine |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Anwärter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 156
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Verfasst am: 11.08.07, 00:25 Titel: |
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Hallo Adromir,
schon mal danke für die Infos, allerdings sind diese sehr wage, vielleicht könnte mir hier jemand eine genauere Hilfestellun geben.
Nehmen wir an, der Flug der Gruppe sollte um 15:50 Fliegen tatsächliche Abflugzeit war um 19:30 Uhr, ab Mallorca. |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 11.08.07, 01:13 Titel: |
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Wieso wage? Sie müssen nur schauen, wie weit die Flugstrecke zwischen Start- und Zielflughafen ist und schon können sie in dem Text schauen, wie viel ein Flug Verspätung haben darf, bis der Reisende einen Anspruch auf Schadensersatz hat |
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Anwärter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 156
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Verfasst am: 11.08.07, 01:21 Titel: |
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Jo, damit haben Sie recht
Nachdem was ich geschrieben habe, hätte die Gruppe A den Preis mindern und Sie müsste sich somit an den Veranstalter wenden nicht an die Airline, ist das so korrekt?
Mfg Florian Herrmann |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 11.08.07, 01:28 Titel: |
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In diesem Falle würde ich sagen ja, da die Reisegruppe jaden Vertrag mit dem Reiseunternehmer hat und nicht direkt mit der Airline selber. Also hat der Reiseunternehmer aus dem Vertrag zu haften.. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 11.08.07, 01:41 Titel: Re: Frage zu Verspätung |
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Anwärter hat folgendes geschrieben:: | Könnte Gruppe A die Kosten für Bahntickets zurückfordern und die Kosten für einen Mietwagen verlangen? |
Das wäre übertrieben und würde sicherlich gegen die Schadensminderungspflichten verstossen, da zuggebundene Fahrkarten gegen eine Gebühr von 15,- € umgetauscht/umgeschrieben werden können. |
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leonard FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.06.2007 Beiträge: 177 Wohnort: Bologna
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Verfasst am: 11.08.07, 08:57 Titel: |
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Leider kommen diese Regelungen in diesem speziellen Fall nicht in betracht.
Die Verspätung ist in diesem Fall nach der Reise gewesen. Bei einer Pauschalreise wird zwischen Kunde und Leistungsträger einen Vertrag von und bis Flughafen abgeschlossen. Die Verantwortung der An- und Abreise am Wohnort wird vom Kunden übernommen.
Anders sieht es aus, wenn am Urlaubsort durch diese Verspätung vor Ort zusätzlichen Kosten entstanden wären oder die Verspätung während des Hinfluges gewesen wäre. Dann könnte man unter bestimmten Voaussetzungen, die ich hier aus Faulheit nicht detailliert erkläre, eine Preisminderung verlangen.
Wichtig ist es auch zu wissen, dass Verspätungen bis 4 Stunden im innereuropäischen Raum keine Reisemängel sind.......so wie ich es noch kenne. _________________ LG Leonardo |
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mosaik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 1055 Wohnort: Anif
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Verfasst am: 11.08.07, 19:47 Titel: |
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leonard hat folgendes geschrieben:: | Die Verspätung ist in diesem Fall nach der Reise gewesen. |
Da hat sich @Leonardo sicherlich nur verschrieben...
Aber es ist richtig: die Reise endet für den Veranstalter am vereinbarten Endpunkt. Was der Kunde danach von dort vorhat oder wohin er fährt, ist grundsätzlich nicht Inhalt des Reisevertrags.
Verspätungen bis vier Stunden bei Charterflügen sind als blosse Unannehmlichkeit hinzunehmen.
Alles andere wäre Kulanz oder eine neue richtliche Entscheidung (... die natürlich immer möglich wäre!)
meint
Peter |
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