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Steuerberater, sehr überhöchte Gebühren!

 
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Idica
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 09:52    Titel: Steuerberater, sehr überhöchte Gebühren! Antworten mit Zitat

Angenommen A betreibt gepachtete Speisegaststätte, umsatz durchschnittlich, Buchhaltung sehr unkompliziert da keine Abschreibungen (Inventar gehört dem Vermieter), also der Steuerberater hat, außer reine Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluß, keine zusätzlich-beratende Arbeiten geleistet. Der A erfährt von seinen Kollegen (sehr identische Einrichtungen mit ca. gleichem Umsatz) was Sie an Gebühren zahlen und wundert sich das er mehr als das doppelte bezahlt! A kontaktiert mehrere andere Steuerberater und die lassen sich die Umsatzzahlen und Buchhaltungsordner für zurückliegende Monate geben um zu sehen wie umfangreich die monatliche Ordner sind um ein Angebot zu machen. Fast ALLE lagen bei der hälfte im Vergleich zu meinem Steuerberater! Auf die Frage warum, habe ich erfahren das mein Steuerberater mir die Höchtsätze berechnet hat was nicht so ganz ohne weiteres geht weil man das nur für höchst komplizierte Fälle berechnen darf. A hat neuen Steuerberater gewechselt weil der alte auf seine Einwende nicht reagiert hat. An welche Institution kann sich der A wenden um zumindest teil des überhöhten Honorars zurückzuholen. Gruß!
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 13.08.07, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der überhöhte Teil mehr als 5.000,- € ausmacht, ist die zuständige Institution das Landgericht, bei unter 5.000,- € das Amtsgericht. Beim Landgericht ist zudem ein Anwalt als Zwischeninstitution erforderlich.
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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jochen738
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.08.2007
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 16.08.07, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Und Steuerberater freuen sich im allgemeinen sehr, wenn man sich über ihr Geschäftsgebaren bei der zuständigen Steuerberaterkammer beschwert. Smilie
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Michael348
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2007
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 16.08.07, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Die Gebühren richten sich doch nach einer Tabelle?

Oder liege ich da falsch?

Oder anderst gefragt wie hoch ist er Spielraum in dem der SB nach oben abweichen darf?

MFG

Michael
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Idica
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 19.08.07, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

jochen738 hat folgendes geschrieben::
Und Steuerberater freuen sich im allgemeinen sehr, wenn man sich über ihr Geschäftsgebaren bei der zuständigen Steuerberaterkammer beschwert. Smilie




Wenn A den Vorfall bei der Steuerberaterkammer anmelden würde, können da irgendwelche Ärger von dem betreffenden Steuerberater kommen?
Gruß
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chrissyst
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 221

BeitragVerfasst am: 19.08.07, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

wurde denn schonmal mit dem betreffenden steuerberater über das problem gesprochen? vielleicht sollte der als erstes informiert werden
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Idica
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 20.08.07, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

chrissyst hat folgendes geschrieben::
wurde denn schonmal mit dem betreffenden steuerberater über das problem gesprochen? vielleicht sollte der als erstes informiert werden


Das wurde schon mal mit ihm gesprochen, und auf die Frage warum er die höhstsätze für so eine unkomplizierte Sache berechnet hat sagte er nur:Es ist bei Ihm eben so weil er sehr ordentlich arbeitet und sagte das die Steuerberter (fünf!) die A angesprochen hat eben nicht so ordentlich arbeiten wenn sie "nur" untere oder mittlere Sätze der Berechnungstabelle berechnen!!!
Ihm ist auch gesagt worden das A sich auch an die Steuerberterkammer gewendet hat(ohne seinen Namen zu nennen) und von dem zuständigen Mitarbeiter der kammer hat A erfahren das die Höhstsätze nicht ohne weiteres berechnet werden dürfen und die Kammer wurde gerne die Rechnungen sehen um die Sache intern zu klären. Wenn A das machen würde, könnte ihm der betreffender Steuerberater irgendwelche probleme machen?
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ulli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 20.08.07, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

wenn A so unzufrieden ist, soll er sich doch wehren! Und was glaubt A, dass der Stb ihm für Probleme machen könnte? Entweder- oder: entweder er lässt die Rechnungen überprüfen, entzieht dem Stb das Mandat für die Zukunft und sucht sich einen neuen oder er lässt alles wie es ist!
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towel day
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 20.08.07, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Idica hat folgendes geschrieben::
Ihm ist auch gesagt worden das A sich auch an die Steuerberterkammer gewendet hat(ohne seinen Namen zu nennen) und von dem zuständigen Mitarbeiter der kammer hat A erfahren das die Höhstsätze nicht ohne weiteres berechnet werden dürfen und die Kammer wurde gerne die Rechnungen sehen um die Sache intern zu klären. Wenn A das machen würde, könnte ihm der betreffender Steuerberater irgendwelche probleme machen?
Probleme wird er ihm nicht machen (außer vielleich das Mandantsverhältnis kündigen). Man muß nur wissen, dass die StB-Kammer nicht dazu da ist, die Gebührenrechnungen ihrer Mitglieder zu überprüfen. Wenn A die Rechnungshöhe nicht passt, dann muß er die - seiner Meinung nach - überhöhten Gebühren vom StB zurückfordern. Die StB-Kammer erstellt dann möglicherweise im Gerichtverfahren ein Gutachten.
Ansonsten ist die Kammer eine Standesvertretung der Steuerberater. Das sollte man bedenken, wenn man die Erfolgsaussichten einer solchen Beschwerde überschlägt.

BTW: Für die Buchführung von Gastronomiebetrieben würde ich grds. auch die Höchstsätze verlangen. Gottlob nehme ich solche Betriebe aber erst gar nicht an. Ist ein aus Erfahrung gereiftes Vorurteil. Cool
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 20.08.07, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

towel day hat folgendes geschrieben::

BTW: Für die Buchführung von Gastronomiebetrieben würde ich grds. auch die Höchstsätze verlangen. Gottlob nehme ich solche Betriebe aber erst gar nicht an. Ist ein aus Erfahrung gereiftes Vorurteil. Cool


Da kann ich nur zustimmen...ich nehme diese Betriebe an, aber meist ist auch die angeblich "ordentlichste" Gaststätten-Bf die Höchstsätze wert...
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maxell
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.08.2006
Beiträge: 252
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 20.08.07, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einer 150.000 Umsatz Gaststätte wären das 222 Euro im Monat.

Wer einmal seitenlange (Wortsperre: Firma) oder mega etc. Rechnungen auseinandergefieselt hat (und die Herrschaften kaufen ja alles dort ein - insbes. auch private Dinge) und regelmäßig fehlenden Belegen nachtelefoniert hat weiss, dass man selbst mit dem Höchstsatz nicht reich wird.

Wenn sich da einer findet, der das für 111 Euro im Monat macht soll er weiterziehen.

kollegiale Grüße
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