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Ungerechtigkeiten GEZ
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 12.08.07, 19:30    Titel: Ungerechtigkeiten GEZ Antworten mit Zitat

Hallo. Alle Menschen sollen vor dem Gesetz gleich sein. Bei GEZ scheint das nicht der Fall zu sein:
Wer ALG-2 o.a. bezieht, muss die GEZ-"Gebühren" nicht zahlen. Ok, das ist sozial gerechtfertigt. Wer gleiche oder niedrigere Einkünfte selbst erwirtschaftet und den Staat nicht belasten will, wird auch noch bestraft, indem er GEZ-Beiträge zahlen muss. Das ist sozial nicht gerechtfertigt: Menschen mit gleichem Einkommen werden unterschiedlich behandelt Böse .

Ist das Verfassungsrechtlich in Ordnung?

P.S. bitte gegebenfalls ins Verfassungsrecht verschieben
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 12.08.07, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo I-user,

ich finde es auch ungerecht, daß Juristen mehr verdienen als ich. Darf ich jetzt auch das Bundesverfassungsgericht anrufen?

Über das Gehalt der Bankvorstände schreibe ich jetzt mal lieber nichts. Winken
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 12.08.07, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dipl.-Sozialarbeiter,
Deine Antwort kann ich leider nicht nachvollziehen Traurig . Es geht ja nicht darum, dass manche Leute mehr verdienen, sondern dass Diejenigen, die trotz ihres Anspruches auf Sozialleistungen diese nicht beantragen und somit den Staat entlasten, benachteiligt sind gegenüber Denjenigen, welche die Sozialleistungen bekommen.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 12.08.07, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Wie soll denn festgestellt werden, ob jemand einen Anspruch auf Sozialhilfe hat, wenn er keinen Antrag stellt und seine Vermögensverhältnisse nicht offenlegt?
Natürlich ist er bereit, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen Ausrufezeichen . Vielleicht ist sein Einkommen erwiesenermaßen noch geringer als der ALG2-Satz. Aber Befreiungskriterium ist dummerweise nicht geringes Einkommen, sondern Erhalt der Sozialleistungen Mit den Augen rollen .

P.S. Wenn das in Ordnung sein soll, dann sollte die Person die Sozialleistungen unfreiwillig beantragen und kassieren, um von den GEZ-Beiträgen befreit zu werden. "Sehr sinnvoll" für den Staatshaushalt...
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 12.08.07, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Juristen verdienen alle schrecklich viel Geld. Das kann man nicht oft genug sagen.

Für die wirklich Guten gilt das ja auch. Einstiegsgehälter im 6 stelligen Bereich. Es gibt anscheinend nur nicht wirklich viele davon (oder die suchen es sich freiwillig aus und fangen da an wo es weniger Geld gibt. Das ist dann aber die freie Entscheidung) Winken


Zitat:

Wie soll denn festgestellt werden, ob jemand einen Anspruch auf Sozialhilfe hat, wenn er keinen Antrag stellt und seine Vermögensverhältnisse nicht offenlegt? Um den Striptease kommt man nicht herum.

Diese Argumentation zieht nicht wirklich. I-user hat recht. Es gibt seit dem neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag keinen einkommensabhängigen Befreiungstatbestand mehr. Es spielt keine Rolle ob jemand seine Einkommens und Vermögensverhältnisse offen legt oder nicht. Ohne erfolgreich beantragte Sozialtransfers ist eine Befreiung von der Rundfunkgebühr im Allgemeinen nicht mehr möglich....

Das ist z.B: besonders schlecht für Studenten die keinen Anspruch auf Bafög haben...
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 12.08.07, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Hallo Dipl.-Sozialarbeiter,
Deine Antwort kann ich leider nicht nachvollziehen Traurig . Es geht ja nicht darum, dass manche Leute mehr verdienen, sondern dass Diejenigen, die trotz ihres Anspruches auf Sozialleistungen diese nicht beantragen und somit den Staat entlasten, benachteiligt sind gegenüber Denjenigen, welche die Sozialleistungen bekommen.


Hallo I-user,

mir ist schon bekannt, daß einige Menschen keine Sozialleistungen beantragen obwohl sie einen Anspruch darauf haben. Daß die GEZ die Gebührenbefreiung bei Vorlage der entsprechenden Sozialbescheide gewährt, entlastet die GEZ von eigenen Prüfungen und vor einer Erhöhung der Verwaltungskosten. Mit dem SGB II besteht die Möglichkeit einen Zuschuß von der ARGE bei zu geringem Arbeitseinkommen zu erhalten. Wer diesen Zuschuß beantragt, hat dann auch einen entsprechenden Bescheid für die GEZ. Die GEZ überlässt die Prüfung der Bedürftigkeit den Sozialbehörden. Winken
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 13.08.07, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Gut, jetzt bin ich zufrieden Smilie. Bis auf die Sache mit den von windalf erwähnten armen Studenten, die keinen Anspruch auf BAföG haben Traurig. Vielleicht werde ich auch so einer sein... hoffentlich nicht Geschockt.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 13.08.07, 01:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Wer viel Geld verdienen will, muss nicht nur gut sein, sondern auch 12 Stunden täglich arbeiten und sich im Regelfall mit Unternehmsrecht oder zumindest einem wirtschaftsrechtlichen Gebiet beschäftigen oder im nichtjuristischen Bereich arbeiten (Unternehmensberatung).

12 Stunden reicht oft nicht Winken (ich mach das auch höchstens noch nen Jahr aber die Kohle stimmt) Ich muss halt viel arbeiten dafür gehe ich aber mit 40 in Rente. Kann ja jeder selber entscheiden wie er das gerne hätte...

Es ist also wie immer, kann jeder selbst entscheiden. Wer das nicht will muss das ja auch nicht machen, aber dann halt mit leben deutlich weniger zu verdienen...
Freies Land, freie Entscheidung (auch wenn die aktuelle Regierung so ziemlich alles nur mögliche dagegen unternimmt Weinen )

Zitat:

Man legt seine Vermögensverhältnisse aber nur dann wirklich offen, wenn man den Antrag auf Leistungen im Sinne des SGB II stellt.
Diese Voraussetzung ist völlig legitim.

Dagegen habe ich ja auch nichts. Nur, dass es nicht mehr möglich ist, wenn man eben 1. keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat oder 2. diese nicht in Anspruch nehmen möchte es nicht mehr mögich ist sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen. Es treten da gar nicht so wenig Fälle auf, an die anscheinend nicht gedacht wurde, wie z.B. einige Studenten
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 13.08.07, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, Student ohne BAföG-Anspruch ist man z.B. wenn man nach dem 3. Semester das Studiumfach wechseln oder das Studium an einer anderen Hochschule fortsetzen muss. Der Staat soll das auch nicht bezahlen, aber so einen zusätzlich mit GEZ zu belasten ist irgendwie schlecht.
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 13.08.07, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Gut, jetzt bin ich zufrieden Smilie. Bis auf die Sache mit den von windalf erwähnten armen Studenten, die keinen Anspruch auf BAföG haben Traurig. Vielleicht werde ich auch so einer sein... hoffentlich nicht Geschockt.


Ich bins schon. Aber man überlebt es. Ich bekomme von meinen Eltern "auch nicht mehr" als der BAföghöchstsatz.. Frage mich aber, wohin meine Kollegen ihr Geld bringen, die damit angeblich nicht auskommen..
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 13.08.07, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Aber Sie arbeiten doch nicht als Jurist, oder?
(Das würde mich sehr wundern.)

Nein Unternehmensberatung. Aber das kann prinzipiell jeder der strukturiert denken kann. Ist nicht an irgend einen Studiengang gebunden...
Mit Arbeitsrecht habe ich ja quasi auch fast täglich zu tun. Ich mache nämlich überflüssige Leute arbeitslos und koste dafür im Jahr soviel, dass man davon den überflüssigen Mitarbeiter noch 10 Jahre hätte beschäftigen können Winken

Zitat:

Es kann aber wohl kaum sein, dass man sich in der Mitte seines Lebens entscheidet, nicht mehr zu arbeiten und stattdessen zu studieren - und das soll dann der Staat bezahlen. Das dürfte aber doch wirklich keine neue Erkenntnis sein.

Es kann wohl aber auch kaum sein, dass man sich zu Hause keinen PC hinstellen kann ohne gleich dafür abgezockt zu werden. Ohne eigenen PC ist ein Studium kaum noch möglich. Der wird aber gleich mit ner Abgabe belegt und das ist ja die eigenltiche Sauerei und nicht, dass man für nen Fernseher löhnen soll. Den kann man auch einfach abschaffen...
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.08.07, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo I-user,

ich habe gerade festgestellt, daß dieser Thread eigentlich die Fortsetzung von dieser Anfrage ist: "GEZ trotz geringem Einkommen". Daher habe ich den Thread geschlossen.

Allerdings hatte Dir kirchturm am 13.08.07 um 08:24 Uhr einen interessanten Link gepostet. Winken

kirchturm hat folgendes geschrieben::
Vielleicht hilft Ihnen bei der Frage nach dem "wie und warum" dieses Urteil des OVG Schleswig weiter.

Damit dürfte sich eigentlich auch der 2. Thread zu diesem Thema erledigt haben. Winken

Gruß

Klaus
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