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Person A hat bei Person B eine Ferienwohnung für 4 Personen angemietet. Person A wollte mit zwei Freunden in den Urlaub fahren und unterschrieb nach mündlicher Zusage der beiden den Mietvertrag. Eine Woche, nachdem A den Vertrag an B zurückgeschickt hat, springen beide Freunde ab.
A storniert die Wohnung nach 12 Tagen. Der Vermieter hat noch fast anderthalb Monate Zeit, die Wohnung an jemand anderen zu vermieten.
Im Mietvertrag steht folgendes:
"Bei Rücktritt und/oder Stornierung der Reise wird - neben ggf. entstehenden Schadenersatzansprüchen - eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € berechnet."
Gibt es eine Richtlinie, wie hoch dieser eventuelle Schadenersatz sein darf? Kann B den kompletten Mietpreis verlangen?
Vermietet der Vermieter die stornierte Wohnung zwischenzeitlich nicht mehr, so kann er den dadurch entstehenden Schaden = 100 Prozent vom Mietpreis vom Stornierenden verlangen.
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