Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 13.08.07, 16:33 Titel: Minderung des Kaufpreises bei Rückgabe
Hallo,
wir haben vor ca. 1 Jahr ein Autoradio in einem größeren Elektromarkt gekauft. Dann hatte es einen defekt, welcher auch nach der 3 Einsendung nicht behoben werden konnte. Nun wurde uns gesagt das dass Gerät irreperabel ist und wir unser Geld züruck bekommen würden. Tja aber statt den damals gezahlten 120€ bekommen wird nur 89€ zurück.
Begründung:
Das Gerät wurde immerhin 1 Jahr genutzt und funktionierte bis vor kurzem noch.
Dürfen die das? Schließlich ist es doch nicht unsere Schuld das dass Ding kaputt ist und nicht mehr repariert werden kann.
Ist der Markt nicht gesetzlich dazu verpflichtet mir ein gleichwertiges Ersatzgerät zu geben? Das von uns eingeschickte Radio wird nicht mehr produziert und ist somit nicht mehr lieferbar. (Kenne mich da leider nicht aus und hab auch nichts passendes im Netz gefunden)
Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp zu einem passenden Paragraphen geben damit ich mir das ausdrucken kann.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 13.08.07, 17:14 Titel: Re: Minderung des Kaufpreises bei Rückgabe
Sweety312 hat folgendes geschrieben::
Dürfen die das?
Ja. Nennt sich Nutzungsvorteil.
Sweety312 hat folgendes geschrieben::
Schließlich ist es doch nicht unsere Schuld das dass Ding kaputt ist und nicht mehr repariert werden kann.
Es ist aber auch nicht die Schuld des VK - und warum sollten Sie das Gerät 1 Jahr für lau benutzt haben dürfen, nur weil Sie das "Glück" hatten, daß es kaputt ging?
Sweety312 hat folgendes geschrieben::
Ist der Markt nicht gesetzlich dazu verpflichtet mir ein gleichwertiges Ersatzgerät zu geben?
Liegt denn überhaupt ein Gewährleistungsfall vor, d.h. ist unstrittig, daß der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war? Ansonsten wäre der VK nicht mal zur (kostenlosen) Reparatur verpflichtet. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.