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Minderung des Kaufpreises bei Rückgabe

 
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Sweety312
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.08.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.08.07, 16:33    Titel: Minderung des Kaufpreises bei Rückgabe Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben vor ca. 1 Jahr ein Autoradio in einem größeren Elektromarkt gekauft. Dann hatte es einen defekt, welcher auch nach der 3 Einsendung nicht behoben werden konnte. Nun wurde uns gesagt das dass Gerät irreperabel ist und wir unser Geld züruck bekommen würden. Tja aber statt den damals gezahlten 120€ bekommen wird nur 89€ zurück.

Begründung:

Das Gerät wurde immerhin 1 Jahr genutzt und funktionierte bis vor kurzem noch.

Dürfen die das? Schließlich ist es doch nicht unsere Schuld das dass Ding kaputt ist und nicht mehr repariert werden kann.

Ist der Markt nicht gesetzlich dazu verpflichtet mir ein gleichwertiges Ersatzgerät zu geben? Das von uns eingeschickte Radio wird nicht mehr produziert und ist somit nicht mehr lieferbar. (Kenne mich da leider nicht aus und hab auch nichts passendes im Netz gefunden)

Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp zu einem passenden Paragraphen geben damit ich mir das ausdrucken kann.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 13.08.07, 17:14    Titel: Re: Minderung des Kaufpreises bei Rückgabe Antworten mit Zitat

Sweety312 hat folgendes geschrieben::
Dürfen die das?


Ja. Nennt sich Nutzungsvorteil.

Sweety312 hat folgendes geschrieben::
Schließlich ist es doch nicht unsere Schuld das dass Ding kaputt ist und nicht mehr repariert werden kann.


Es ist aber auch nicht die Schuld des VK - und warum sollten Sie das Gerät 1 Jahr für lau benutzt haben dürfen, nur weil Sie das "Glück" hatten, daß es kaputt ging?

Sweety312 hat folgendes geschrieben::
Ist der Markt nicht gesetzlich dazu verpflichtet mir ein gleichwertiges Ersatzgerät zu geben?


Liegt denn überhaupt ein Gewährleistungsfall vor, d.h. ist unstrittig, daß der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war? Ansonsten wäre der VK nicht mal zur (kostenlosen) Reparatur verpflichtet.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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