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Hallo,
Es geht um folgendes:
Anbieter A betreibt eine Internetseite mit Forum. Die Seite und das Forum werden über Werbung finanziert, es gibt also nichts zu kaufen. Auf der Internetseite werden gelegentlich Bücher rezensiert. Die Bücher wurden von den Verlagen zur Verfügung gestellt. Jetzt möchte A die Bücher an die aktiven Benutzer des Forums verschenken. Dazu müssen diese natürlich registriert sein, wozu ein Benutzername und eine Emailadresse ausreicht. Natürlich möchte A nur soviele Bücher verschenken wollen als vorhanden sind, weswegen bei mehr aktiven Nutzern als vorhandenen Büchern das Los entscheiden würde. Die User würden dann per PN kontaktiert werden wegen der Versandadresse, die für nichts anderes verwendet würde als die Zusendung der Bücher.
Meine Frage: zählt das als Gewinnspiel oder als Wettbewerbsvorteil (würde das UWG greifen?)
Bei Gewinnspielen dürfen Kunden nicht gezwungen sein, die Geschäftsräume zu betreten, zählt das Forum als Geschäftsraum?
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