Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rechnung wegen Flyer verteilen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rechnung wegen Flyer verteilen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
TimN
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 12:57    Titel: Rechnung wegen Flyer verteilen Antworten mit Zitat

Hallo,

stellt euch folgende Situation vor:

Person A organisiert eine öffentliche Party. Es gibt sehr große Mengen Flyer, die von über 100 Personen verteilt wurden. Nach einiger Zeit kommt einer Rechnung zu Person A, da die Flyer ohne Genehmigung auf einem Fest verteilt wurden. Es wird ein Betrag von 250€ gefordert. Person A hat aber nicht gewusst, dass die Flyer auf dem Fest verteilt wurden und weiß auch nicht, wer es war. Ist diese Forderung wirklich haltbar?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Fleetmaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Was wird denn auf der Rechnung für ein Anspruchsgrund genannt? Sprich, woraus leitet der Rechnungssteller seinen Zahlungsanspruch ab?

Fleetmaus
_________________
Nothing for Ungood Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
TimN
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Der Betrag ist durch "beträchtliche Mehrkosten bei der Müllbeseitigung" begründet. Jedoch kann das nicht wirklich 250€ gekostet haben... So viele Flyer können es gar nicht gewesen sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Mmh.. Ich würde trotzdem einen Anspruch (je nach Umstand) eher verneinen.
A hat die Flyer zwar verteilen lassen, ist aber nicht der direkte Verschmutzungsverursacher. Das sind die Personen, die sich einen Flyer haben geben lassen, und diesen dann irgendwo entsorgt haben.

Anders könnte es aber aussehen, wenn der Verteiler, einfach zum Fest gegangen ist und seine zu verteilenden Flyer einfach so dort "entsorgt" hat. Dann könnte es sein, daß A zahlen muss, aber vieleicht wegen eines Fehlverhaltens ebenso einen Anspruch auf Eerstattung der Kosten gegenüber dem Verteiler hat..
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 14.08.07, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hier müssen doch erstmal die vertraglichen Beziehungen geklärt werden.

Mir ist z.B. nicht klar, auf welcher Grundlage A überhaupt Flyer verteilen durfte.

Wenn A eine Halle für irgendne Veranstaltung anmietet, hat er diese (sicherlich) besenrein wieder zu übergeben. Macht er das nicht, hat er die Aufräumkosten zu tragen.

Wer auch sonst? Sollte der Vermieter der Halle alle Besucher einzeln auf 2,50 € für die Beseitigung "ihres" Flyers verurteilen?

Oder hab ich den Sachverhalt falsch verstanden?
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 14.08.07, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Anders könnte es aber aussehen, wenn der Verteiler, einfach zum Fest gegangen ist und seine zu verteilenden Flyer einfach so dort "entsorgt" hat. Dann könnte es sein, daß A zahlen muss, aber vieleicht wegen eines Fehlverhaltens ebenso einen Anspruch auf Eerstattung der Kosten gegenüber dem Verteiler hat..
Das ist denke ich der Punkt. Das hängt vermutlich auch vom Verhältnis zwischen A und den Verteilern ab, inwiefern A haftet. Ich glaube aber, das gilt auch, wenn die Flyer "normal" verteilt wurden und nicht nur, wenn sie "entsorgt" wurden.

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
Oder hab ich den Sachverhalt falsch verstanden?
Ich denke schon, die Verunreinigung ist nicht bei A eingetreten.
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

Wie man Fragen richtig stellt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
TimN
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.08.07, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Mmh.. Ich würde trotzdem einen Anspruch (je nach Umstand) eher verneinen.
A hat die Flyer zwar verteilen lassen, ist aber nicht der direkte Verschmutzungsverursacher. Das sind die Personen, die sich einen Flyer haben geben lassen, und diesen dann irgendwo entsorgt haben.


Also ich glaube nicht, dass die Leute die Flyer einfach so ins Gebüsch geworfen haben sondern schon verteilt haben. Und ich denke man kann einen Supermarktbesitzer ja auch nicht zur Kasse bitten, weil manche Leute die Verpackungen von bei ihm erworbenen Waren nicht ordnungsgemäß entsorgen. Genau so sollte es doch auch mit den Flyern sein, oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 14.08.07, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

So meinte ich das eigentlich auch..
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
gargamel111
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 14.08.07, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

TimN hat folgendes geschrieben::
Und ich denke man kann einen Supermarktbesitzer ja auch nicht zur Kasse bitten, weil manche Leute die Verpackungen von bei ihm erworbenen Waren nicht ordnungsgemäß entsorgen. Genau so sollte es doch auch mit den Flyern sein, oder?

Doch, das geschieht schon in gewissen Sinne über Gewerbesteuer und so weiter. Fakt ist aber, dass Gemeinden und Organisationen von Leuten, die auf ihrem Gelände was verteilen, Geld verlangen. U. a., um den Dreck wieder wegzumachen. Es gab mit Sicherheit keine Genehmigung zum Verteilen und die Verteiler wurde wohl nicht "erwischt". Also wendet sich der Rechnungssteller (wer war das überhaupt?) an den Absender des Flyers. Vielleicht könnte es sinnvoll sein nachzufragen, ob solche Gehmigungen überhaupt verteilt werden und was das kosten würde. Dann könnte man die 250 Euronen besser einschätzen.
_________________
Feed Ally McBeal!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 14.08.07, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::

A hat die Flyer zwar verteilen lassen, ist aber nicht der direkte Verschmutzungsverursacher.


Haftung für Verrichtungsgehilfe käme in Betracht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dr-oetker
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 334
Wohnort: Randersacker bei Würzburg

BeitragVerfasst am: 14.08.07, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Das sind die Personen, die sich einen Flyer haben geben lassen, und diesen dann irgendwo entsorgt haben.

Sich geben lassen ist das eine - oftmals werden solche Flyer unter die Wischerblätter der PKWs der Festbesucher geklemmt.
(Und weil ja die eigene Party die einzig wahre ist, werden Flyer von andern Partys natürlich abgemacht und auf die Straße bzw. den Parkplatz geworfen) Winken
_________________
Korrigiert mich einfach, wenn ich falsch liege Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.