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Celines_Mama FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.12.2004 Beiträge: 89
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Verfasst am: 14.08.07, 17:32 Titel: Vollstreckung Kostenrechnung |
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Hallo allerseits,
folgender Sachverhalt hat sich zugetragen:
Person A hat im vor gut einem Jahr eine Eigentumswohnung gekauft.
Die auferlegten Notarkosten wurden von Person A ordnungsgemäss
gezahlt.
Ein Jahr später kontaktiert der Notar Person A erneut. Die damals erstellten Notarkosten waren falsch berechnet und er stellt eine Nachforderung.
Besagte Nachforderung datierte vom 03.05.2007. Durch einen Umzug konnte Person A diese Nachforderung erst mit Datum vom 09.07.2007 zugestellt werden. Da sich Person A zu diesem Zeitpunkt in einem mehrwöchigen Auslandsaufenthalt befand, konnte Person A von dieser Nachforderung erst am 03.08.2007 Kenntnis nehmen.
Leider versäumte Person A die fristgemässe Zahlung und erhielt am 13.08.2007 Post vom Gerichtsvollzieher.
Ist dies rechtens? Hätte seitens des Rechtsanwaltes/Notars nicht erst eine Mahnung/Zahlungserinnerung folgen können oder müssen? _________________ Liebe Grüsse
Celines_Mama |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 15.08.07, 07:04 Titel: |
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Moin,
ja, das ist rechtens - man kann per Gerichtsvollzieher verschicken, was man will.
Interessanter wäre es aber zu wissen, welche Post vom Gerichtsvollzieher gekommen ist, weil ich vermute, dass deine Frage eher damit zusammenhängt. _________________ Null Komma
***
nix |
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Celines_Mama FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.12.2004 Beiträge: 89
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Verfasst am: 15.08.07, 07:21 Titel: |
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hallo,
vielen dank.....
person a hat die forderung noch am selben tag beglichen.
erschrocken war person a lediglich über die kurze frist....(zwischen kostenrechnung und gerichtsvollzieher lagen gerade mal 4 wochen und es erfolgte keine zahlungserinnerung/mahnung)
übersandt wurde lediglich eine beglaubigte ausfertigung einer v ollstreckbaren kostenrechnung inklusive "rechnung" über knapp 10 euro für den gv....
wie gehts nun weiter?
forderung ist beglichen und gv und ra wurden darüber informiert. _________________ Liebe Grüsse
Celines_Mama |
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 15.08.07, 07:27 Titel: |
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Gar nicht. Wenn jetzt alles bezahlt wurde, dann ist der Drops gelutscht. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 15.08.07, 07:30 Titel: |
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| Celines_Mama hat folgendes geschrieben:: |
übersandt wurde lediglich eine beglaubigte ausfertigung einer v ollstreckbaren kostenrechnung inklusive "rechnung" über knapp 10 euro für den gv.... |
Echt, kann ein Notar sich selber nen vollstreckbaren Titel stricken? Das war mir neu!
Ansonsten hat Cooper Recht - die Sache ist erledigt und keiner hat nen Schaden davongetragen. _________________ Null Komma
***
nix |
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Celines_Mama FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.12.2004 Beiträge: 89
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Verfasst am: 15.08.07, 07:32 Titel: |
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ich danke euch!!! _________________ Liebe Grüsse
Celines_Mama |
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Bob Loblaw FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.06.2007 Beiträge: 1258
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Verfasst am: 15.08.07, 08:10 Titel: |
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| WayneInteressierts hat folgendes geschrieben:: | | Celines_Mama hat folgendes geschrieben:: |
übersandt wurde lediglich eine beglaubigte ausfertigung einer v ollstreckbaren kostenrechnung inklusive "rechnung" über knapp 10 euro für den gv.... |
Echt, kann ein Notar sich selber nen vollstreckbaren Titel stricken? Das war mir neu!
Ansonsten hat Cooper Recht - die Sache ist erledigt und keiner hat nen Schaden davongetragen. |
Ja kann er, § 155 KostO. |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 15.08.07, 08:13 Titel: |
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| Bob Loblaw hat folgendes geschrieben:: |
Ja kann er, § 155 KostO. |
Gut für ihn. War mir aber neu und ist gut zu wissen. _________________ Null Komma
***
nix |
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