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Verfasst am: 15.08.07, 13:27 Titel: GEZ-Gebühren - Müssen wir zahlen? Neue Frage!
Hallo alle Zusammen,
ich bzw. wir haben da ein kleines Problem mit der GEZ.
Mein Freund ist vor Kurzem bei uns eingezogen, wir wohnen noch bei meinen Eltern (quasi Einliegerwohnung, keine Miete oder sonstiges).
Nachdem er sich bei unserer Gemeinde gemeldet hatte, kam kurz darauf ein Brief der GEZ ins Haus.
Allerdings wissen wir nicht so wirklich was wir der guten GEZ antworten sollen, denn ich mache zur Zeit eine Ausbildung zur Erzieherin (zwei Jahre vollschulisch, kein Einkommen) und er hat im März Abitur gemacht und hat sich jetzt dazu entschlossen ein Freiwilliges Soziales Jahr in einer Mediothek zu absolvieren. Das heißt auch er bekommt im kommenden Jahr nur ein Taschengeld das sich auf ca. 250 Euro beläuft.
Meine Eltern zahlen selbstverständlich schon Rundfunkgebühren, aber müssen wir uns mit unserem knappen "Einkommen" trotzdem noch extra anmelden, oder nicht?
Wenn nein, was sollen wir der GEZ antworten? Auf dem Formular das man uns geschickt hat gibt es nur die Möglichkeit sich entweder anzumelden, oder die Möglichkeit der GEZ mitzuteilen das man schon angemeldet ist, oder eben die Möglichkeit das man keine Rundfunkgeräte besitzt.
Da wir die Sache jetzt schon ein paar Wochen hinauszögern, wollte ich hier mal fragen ob uns jemand helfen kann.
Danke schonmal im Voraus.
Konkrete Rechtsberatung ist hier unzulässig, der Hinweis auf die Informationen hier allerdings nicht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Hallo, ich hab noch mal eine Frage zu der GEZ-Sache.
Da ich ja Schülerin bin und kein eigenes Einkommen habe, muss ich ja keine Gebühren zahlen. Mein Freund muss zahlen wie wir inzwischen rausgefunden haben.
Aber: Muss mein Freund meinen Fernseher den er mitbenutzt, der aber mein Eigentum ist, anmelden?
Leider konnte ich auf der Homepage der GEZ nichts finden.
5. Welche Gebührenpflicht besteht in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio, ein Fernsehgerät oder ein neuartiges Rundfunkgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.
Der andere Partner muss seine weiteren Rundfunkgeräte in der Wohnung (z.B. im Arbeitszimmer) oder in einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.
_________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Ok, danke. Ich dachte unter eine nichteheliche Lebensgemeinschaft fallen eher eingetragende Lebenspartnerschaften.
Das heißt mein Partner muss für meinen Eigentum zahlen, interessant und irgendwie seltsam.
Habe noch eine Frage die mir durch Stöbern hier im Forum in den Sinn gekommen ist:
Muss ich mich bei der GEZ anmelden und mich dann eben befreien lassen oder muss ich nichts unternehmen, weil meine Eltern ja GEZ-Gebühren zahlen und ich als Haushaltsangehöriger ohne Einkommen zähle?
Ich wurde von der GEZ auch überhaupt noch niemals angeschrieben.
Ich entnehme der GEZ-FAQ, Punkt 11, einfach mal das ich es nicht muss, frage aber lieber prophylaktisch nochmal nach.
Das heißt mein Partner muss für meinen Eigentum zahlen, interessant und irgendwie seltsam.
Sehr seltsam, in der Tat. Woraus schließen Sie das?
Aus dem von Ihnen genannten Punkt 5 der in meinen Augen aussagt, dass einer von uns GEZ-Gebühren für unser gemeinsam genutztes TV-Gerät (das aber eindeutig mein Besitz ist) zahlen muss. Da ich dies nicht muss bzw. kann, bleibt wohl nur noch mein Partner übrig. Aber ich lasse mich natürlich gerne von Ihnen eines Besseren belehren.
Das kann man so sehen, muß an aber m.E. nicht. Wenn sich aufgrund der Nr. 11 bzw. 13 der FAQ keine Gebührenpflicht für den Eigentümer der Geräte ergibt, kann die Nr. 5 m.E. keine Gebührenpflicht für den Lebensgefährten des Eigentümers bewirken. Wobei die Gebührenpflicht für den Lebensgefährten ja in aller Regel durch Autoradio und / oder PC und / oder Mobiltelefon entsteht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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