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Verfasst am: 28.09.04, 17:03 Titel: Rückzahlung der Ausbildungskosten ?
Hallo.
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe im Juli 2004 meine Abschlussprüfung als Sozialversicherungsfachangestellte bestanden. Glücklicherweise wurde ich auch übernommen, vorerst jedoch für 1 Jahr befristet.
Als ich meinen Arbeitsvertrag bekommen habe, musste ich auch dafür unterschreiben, dass ich die Kosten der Ausbildung zurückzahlen muss, wenn ich innerhalb der ersten 2 Jahre selber kündige oder selbstverschuldet gekündigt werde. Die Summe vermindert sich jeden Monat um 1/24.
Ist diese "Abmachung" denn rechtens oder kommt die Firma damit ggf. vor Gericht nicht durch ?
Verfasst am: 28.09.04, 18:46 Titel: Re: Rückzahlung der Ausbildungskosten ?
Du meinst die Kosten der Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellter?
Wenn das eine Ausbildung nach dem BBiG war (schau mal in deinen Ausbildungsvertrag da muss das drin stehen), dann wäre das nicht zulässig.
Und wenn nicht, zumindest sehr fragwürdig. weil die Ausbildungskosten haben ja mit dem Arbeitsvertrag den du jetzt hast überhaupt nichts zu tun. Selbst wenn du kündigst, was hat der AG für ein Nachteil und für reine Einarbeitungskosten kann er auch keine Bindungsfrist verlangen.
Verfasst am: 28.09.04, 19:30 Titel: Re: Rückzahlung der Ausbildungskosten ?
Ja, das war eine ganz stinknormale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Und weil die mich eben übernommen haben, musste ich unterschreiben, dass ich die Kosten zurück zahle, die während der Ausbildung entstanden sind, wenn ich innerhalb der ersten beiden Jahre kündige oder selbstverschuldet gekündigt werde.
Mir kam das auch komisch vor, aber ich hab es trotzdem unterschrieben, weil meine Chefin gesagt hat, dass das normal wäre. Heute habe ich das bei einem Kollegen aus dem Personalrat mal angesprochen und er meinte, das wäre nicht rechtens und ich würde da vor Gericht auch gewinnen.
Der Kollege meinte, dass sowas nur zulässig ist, wenn man ne Fortbildung oder z.B. nen LKW-Führerschein oder sowas bezahlt bekommt. Das seh ich ja auch noch ein.
Verfasst am: 28.09.04, 21:13 Titel: Re: Rückzahlung der Ausbildungskosten ?
Claudi hat folgendes geschrieben::
Hallo.
übernommen, vorerst jedoch für 1 Jahr befristet.
wenn ich innerhalb der ersten 2 Jahre selber kündige oder selbstverschuldet gekündigt werde. Die Summe vermindert sich jeden Monat um 1/24.
.
Wieso darfst Du 2 Jahre nicht kündigen, wenn Du nur für 1 Jahr übernommen wurdest ?
Was ist denn, wenn Dein Vertrag nicht verlängert wird, sollst Du dann vielleicht 50% zurück zahlen ?
Verfasst am: 28.09.04, 21:42 Titel: Re: Rückzahlung der Ausbildungskosten ?
Hi Claudi,
meiner Meinung nach hast Du da gar nichts zu befürchten, denn
1. haben beide Verträge (Ausbildungsvertrag und Arbeitsvertrag) gar nichts miteinander zu tun
2. wenn das eine Ausbildung war, dann können die sowieso nichts fordern!
Eine Forderung der Ausbildungskosten kann nur dann erfolgen, wenn Du z.B. bei einer Lehrzeit von 3 Jahren nach 2 Jahren kündigst und den Rest im selben(!) Fachgebiet bei einer anderen Firma absolvierst. So einen Fall habe ich schon mitbekommen, da hat zwar die Firma drauf verzichtet, wäre vor Gericht nach meinen Informationen aber damit durchgekommen.
Die Firma kann Dich jedoch bei "vorzeitigem" Ausscheiden an Fortbildungskosten beteiligen, dies wird besonders "gerne" im EDV-Bereich gemacht. Diese 1/24-Regelung ist dort ganz normal. Hierbei geht es dann auch um gewissen Summen, ich spreche (aus Erfahrung) von einem 4-5-stelligen Bereich!
Also, mache Dir keine Sorgen, meines Wissens nach können die den Zettel in die Tonne kicken.
Verfasst am: 29.09.04, 18:29 Titel: Re: Rückzahlung der Ausbildungskosten ?
Danke für Eure vielen Antworten. Bin echt glücklich über die Antwort
Und an den "Gast"... wenn die mich nach einem Jahr nicht übernehmen, ist das ja eine Entscheidung des Betriebes, die nicht von mir verschuldet wird. In dem Fall entfällt die Rückzahlung also.
Verfasst am: 29.09.04, 18:32 Titel: Re: Rückzahlung der Ausbildungskosten ?
Ach ja @ miau....
Kapier das hier leider nicht so ganz. Habe ja den Arbeitsvertrag innerhalb der letzten 6 Monate vor Ausbildungsende unterschrieben ....
(1) Eine Vereinbarung, die den Auszubildenden für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig. Dies gilt nicht, wenn sich der Auszubildende innerhalb der letzten sechs Monate des Berufsausbildungsverhältnisses dazu verpflichtet, nach dessen Beendigung mit dem Ausbildenden ein Arbeitsverhältnis einzugehen.
Das wäre jetzt sicher noch zu klären. Aber Abs. 2 ist ja wieder eindeutig gegen den Schriebs.
Ich finde das echt eine Frechheit. Bevor ich das unterschrieben habe, habe ich vor allem noch gefragt, ob das normal ist. Und die Antwort war (natürlich) ja.
Verfasst am: 30.09.04, 09:25 Titel: Re: Rückzahlung der Ausbildungskosten ?
Kein Grund für einen Aufstand.
Lieb lächeln und unterschreiben - und wenn du kündigst, bist Du halt weg und mußt nichts zahlen, weil die Absprache unwirksam ist. Besser gehts doch nicht.
Verfasst am: 30.09.04, 17:36 Titel: Re: Rückzahlung der Ausbildungskosten ?
Ja, ich seh das auch als eine Art As im Ärmel, werd auf jeden Fall jetzt nicht sagen, dass ich das weiß.
Freu mich im Fall meiner Kündigung schon auf die Gesichter
Verfasst am: 30.09.04, 18:06 Titel: Re: Rückzahlung der Ausbildungskosten ?
Claudi der 1. Absatz im besagten § sagt doch aber nichts über eine Bezahlung bzw. Rückzahlung, sondern nur über die Beschränkung in deiner beruflichen Tätigkeit aus und davon war ja nicht die Rede in deinem Vertrag. Oder?
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