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Gerichtskostenbeihilfe

 
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atscho
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 25.01.05, 21:54    Titel: Gerichtskostenbeihilfe Antworten mit Zitat

Hallo bin 25 und muss wohl bald gegen ein Schuldner von mir ein Prozess führen wegen Betrug! Leider hab ich kein Geld weil der Betrüger es ja hat. Hab ich eine Chance auf Gerichtskostenbeihilfe? Ab wann wird die gezahlt! Muss ich ein bestimmtes Einkommen haben oder so. Oder ist es nur für Studenten ect....
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 10:05    Titel: Re: Gerichtskostenbeihilfe Antworten mit Zitat

atscho hat folgendes geschrieben::
Hallo bin 25 und muss wohl bald gegen ein Schuldner von mir ein Prozess führen wegen Betrug! Leider hab ich kein Geld weil der Betrüger es ja hat. Hab ich eine Chance auf Gerichtskostenbeihilfe? Ab wann wird die gezahlt! Muss ich ein bestimmtes Einkommen haben oder so. Oder ist es nur für Studenten ect....


Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hängt grundsätzlich von der Höhe des Einkommens ab. Über die Einzelheiten wollen Sie sich bitte durch Googeln informieren (Suchbegriff: Prozesskostenhilfe).

.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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atscho
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 10:43    Titel: Gerichtskostenhilfe Antworten mit Zitat

Super Dankeeeee
Hab auch was erlesen *g*

Also geh ich mal auch davon aus das ich die Hilfe vor dem Verfahren beantragen muss oder kann man das auch nachträglich?
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, vorher.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.01.05, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

J.A. hat folgendes geschrieben::
Nein, vorher.


...oder während des Verfahrens, dann aber nicht rückwirkend, sondern vom Zeitpunkt der Bewilligung an, was den Nachteil hat, dass schon Kosten angefallen sind.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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