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geld geliehen

 
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spiderschein85
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Anmeldungsdatum: 18.08.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.08.07, 17:09    Titel: geld geliehen Antworten mit Zitat

Hab folgendes prob und zwar wo ich meiner ex noch zusammen war hat sie mir Geld geliehen... besser gesagt was gekauft und ich sagte ich bezahle dir später wieder zurück... so nun wie das leben ist nach der bez fordert sie das zurück... kann sie das einfach? obwohl wir das nie schriftlich irgendwo festgehalten hat? denn sie droht mit einen "angeblichen" Anwalt" kam ja nie was schriftliches zustande sondern immer nur mündlich? muss ich angst haben oder kann ich einfach alles abstreiten wenn ich nen ars******* sein will? wills ihr schon geben aber im Moment gehts mir Geld mäßig schlecht die soll warten will aber mit ihren neuen in ne Bude ziehen dafür brauche sie Geld und so will sie es... also was sind meine reichlichen Dinge dazu???

Zuletzt bearbeitet von spiderschein85 am 19.08.07, 11:45, insgesamt 2-mal bearbeitet
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biggi33
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 18.08.07, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wo befindet sich der gekaufte Gegenstand?
Abendgruß von biggi33
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Cephalotus
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 18.08.07, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

biggi33 hat folgendes geschrieben::
Wo befindet sich der gekaufte Gegenstand?
Abendgruß von biggi33


Wenn der gekaufte Gegenstand ein Duden war: Höchstwahrscheinlich bei der "Ex" Lachen

Viele Grüße,

Cephalotus
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Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 18.08.07, 19:05    Titel: Re: geld geliehen Antworten mit Zitat

spiderschein85 hat folgendes geschrieben::
so nun wie das leben ist nach der bez forddert sie das zurück... kann sie das einfach?


Zitat:
obwohl wir das nie schriftlich irgendwo festgehalten hat? (...) kamm ja nie was schriftlliches zusatnde sondern immer nur mündlich? muss ich angst haben oder kann ich einfach alles abstreiten?


Mündliche Vereinbarungen sind genauso viel wert, genauso zwingend, genauso verpflichtend wie schriftliche und man bekommt genauso viel Ärger wenn man sich nicht daran hält. Ehrenmänner stehen zu mündlichen Abreden und bieten zumindestens Ratenzahlung an, wenn sie kein Geld haben. Dafür riskieren sie dann nicht, dass sie zusätzlich zum geforderten Geldbetrag noch Zinsen, Gerichtskosten und die Kosten angeblicher Anwälte zahlen müssen, wenn am Ende der Richter davon überzeugt ist, dass es die mündliche Vereinbarung eben doch gegeben hat.

Zitat:
nen arschloich


Hier im Forum wird niemand für Sie entscheiden können, ob sie ein *** sind, dass müssen Sie selbst für sich entscheiden, aber damit:

Zitat:
wills ihr scho0n geben


wären Sie sicherlich auf einem guten Weg und würden Respekt erfahren.
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 19.08.07, 09:44    Titel: Re: geld geliehen Antworten mit Zitat

spiderschein85 hat folgendes geschrieben::
also was sind meine rechlichen dinge dazu???


Deine rechtlichen Dinge dazu kann und darf ich dir nicht nennen, von wegen die Forenregeln.

Aber nur mal so in den Raum gestellt:

- auch mündliche Verträge sind einzuhalten
- Darlehn
- Verzug
- Verzugsschaden
- Rechtsanwaltsgebühren
- Unterschlagung, Betrug, Untreue

Wenn du diese Begriffe mal mit der Suchfunktion hier verknüpfst, wirst du sicherlich fündig.
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spiderschein85
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Anmeldungsdatum: 18.08.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.08.07, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Mhh wie soll ich erklären wir waren ja net verheiratet nur nen Jahr zusammen und da habe ma uns eben 2 Laptops gekauft einer sie einer ich. Des Geld will se eben.

Man kann doch einfach her gehen un sagen habs von ihr damals geschenkt bekommen und gut ist. ham es ja nie irgendwo schriftlich festgehalten was soll die da machen? jeder Anwalt wird sie doch auslachen ohne irgendwas in der Hand oder etwa net?
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 19.08.07, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

spiderschein85 hat folgendes geschrieben::

Des geld will se eben.


Ganz schön frech, die Gute.

spiderschein85 hat folgendes geschrieben::

Man kann doch einfach her gehn un sagen habs von ihr damals geschenkt bekommen und gut ist. ham es ja nie irgendwo schriftlich festgehalten was soll die da machen? jeder anwalt wird sie doch auslachen ohne irgendwas in der hand oder etwa net?


Da kannze her gehn un sagn wase wills, ob de immanoch lachs wenn de anwalt un di bolizei oda di schtatsanwalt schreibt, musse dan abwatn. der annwald wird das aba nich so lustich findn und sie wol au nich.

Meine ganz persönliche Meinung dazu ist, dass man sich - ungeachtet der rechtlichen Lage - durch solche Aktionen durchaus zum

spiderschein85 hat folgendes geschrieben::
ars*******


machen kann.
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spiderschein85
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Anmeldungsdatum: 18.08.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.08.07, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

wird doch so ausgehen das es dann aussage um aussage steht oder etwa net sonst könnte ja jeder kommen und sagen hab dir das und das gegeben und wills nun wieder
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 19.08.07, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Möglich oder auch nicht. Wer weiss. Das betrifft dann aber nur das Zivilverfahren. Es hängt halt immer davon ab, wer was wie beweisen kann.

Unabhängig davon kennst du aber die Umstände des Einzelfalls und ob dein Vorhaben eine menschliche Glanzleistung darstellt, muss jeder selbst beurteilten

Strafrechtlich sieht sowas grundsätzlich schon anders aus. Eine Ex erstattet Strafanzeige bspw. wegen Betruges, die Staatsanwaltschaft ermittelt, erhebt Anklage und benennt die Ex als Zeugin.

Als Parteien treten dann vor dem Strafgericht die StA und der Angeklagte auf. Die StA sagt, der Angeklagte war's. Der Angekl. sagt, er war's nicht. Dann hört sich das Gericht den Zeugen an, der sagt, der Angekl. war's. Hat das Gericht dann keine Zweifel an der Richtigkeit dieser Aussage oder lässt es den Zeugen sogar vereidigen, war's das für den Angeklagten.

Das Strafverfahren könnte dann auch noch in den Zivilprozess eingeführt werden und schwupp die wupp, wird's für den Beklagten teuer und er ist vorbestraft.
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 19.08.07, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage, ob Ihre Freundin das Geld zurückverlangen kann, obwohl kein schriftlicher Vertrag besteht, ist beantwortet. Mit der Frage, wie man möglichst risikolos Betrug begehen kann, sind Sie hier falsch. Daher schließe ich das Thema.
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