Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - TV- und Spielfilm Screenshots in Foren
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

TV- und Spielfilm Screenshots in Foren

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Mr.Orange
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.08.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.08.07, 18:28    Titel: TV- und Spielfilm Screenshots in Foren Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Nehmen wir einmal an, jemand betreibt ein Forum, in welchem relativ
weitläufig über das Medium TV und Film diskutiert wird. Weitläufig im
Sinne von "alle möglichen Themen, sowohl technisch als auch
inhaltlich".
Nehmen wir des weiteren an, dass die User in diesem Forum auch Fragen
und Hinweise zu szenischen und technischen Fehlern in Filmen/TV-Serien
haben und diese auch immer gerne diskutiert werden. Nun, oftmals sind
Probleme nicht vermittelbar, wenn sie nur in der Theorie umschrieben
werden, also werden auch gerne screenshots (capture von
Filmen/TV-Serien von DVD oder TV-Karte) gemacht, anhand derer
diskutiert wird.

Die Frage ist:
- müssen für derlei screenshots die Rechteinhaber der Filme/Serien um
Erlaubnis gebeten werden?
- tangieren derlei screenshots überhaupt die Film-Rechte?
- hat der Inhalt eines screenshots überhaupt ausreichende
"Schöpfungstiefe", um als Rechteverletzung/missbräuchlicher Gebrauch
interpretiert werden zu können?
- macht es einen Unterschied, ob die Bilddatei auf dem eigenen Server
(auf welchem auch das Forum läuft) gehostet wird, oder ob sie von
einer Fremdquelle aus verlinkt wird?
- ist das "Das Bildzitat nach § 51 UrhG " auf diese Art der Nutzung eines Screenshots anwendbar ?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Grüße,
Mr.Orange
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.08.07, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zu Zitaten generell: Sie dürfen nur

A) "in einem durch den Zweck gebotenen Umfang" angeführt werden, und dies nur

B) in einem wissenschaftlichen oder einem "selbständigen Sprachwerk":
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__51.html

Also zu sagen, "Oh, geile Szene, kuckt mal!" genügt nicht als Anlass für ein Zitat. Das wäre ein reiner Klau einer geilen Szene.

Verfasse ich hingegen ein Werk im Sinne des § 2 UrhG:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__2.html

also mit der nötigen Schöfpungshöhe über einem "Wow, geil, ey Mann!", in dem ich z.B. die These aufstelle, dass dass der Regisseur XY neuerdings nicht mehr von der nouvelle vaque, sondern vom new wave inspiriert ist, dann kann ich diese These durchaus durch ein nötiges Bildzitat untermauern.

Das wäre wohl so die Extreme. Eher in der Mitte lägen wohl Texte, die Anschlussfehler in Filmen mit Bild-Zitaten belegen wollen. Aber das geht wohl auch. Nur ganz ohne These eher weniger.

Hilfreich ist hier übrigens häufig ein sog. "Ausriss", also ein verunstaltetes Teilbild, das erst gar nicht den Verdacht erregen könnte, man wolle hier ein Filetstück der Bildkunst für lau an den Mann bringen.

Gruß aus Berlin, Gerd
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.