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Urheberrechte bei selbstbemalten Artikeln

 
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chicolini
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.08.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.08.07, 19:18    Titel: Urheberrechte bei selbstbemalten Artikeln Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mal folgende Frage:

gerade auf Trödelmärkten sieht man doch immer wieder handbemalte Artikel wie zb. Küchenbretter oder Schilder oder ähnliches, auf denen bekannte Figuren (Simpsons, Spongebob, Sesamstraßen-Figuren. etc.) abegebildet sind und die gewerblich verkauft werden.

Heute hatte ich solch einen Händler gefragt, ob man dafür eine Lizenz benötigt. Daraufhin wurde dieser sehr beleidigend und wollte mir klar machen, daß es erlaubt ist, solange es nicht maschinell hergestellt wird.

Ich kann dies nicht recht glauben. Es handlet sich doch um geschützte Marken, oder nicht? Und die Figuren waren ja nicht einmal verfremdet oder so. Bräuchte er denn nicht mindestens eine Erlaubnis des Rechteinhabers?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 17.08.07, 07:27    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr interessante Frage und mich mal anschließ. Hatte letztens erst selbst die Frage ob eine Comicfigur (Simpsons oder Mickey Mouse) übers Urheberrecht, Als Bildmarke, oder vieleicht als Geschmacksmuster oder gar nicht geschützt ist..
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Martin R.
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 17.08.07, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Sie können mal schauen, ob sie die BGH Urteil zu den Asterix Persiflagen und Disney Parodien finden. Demnach wäre es nicht zulässig, solange es nicht, wie z.B. bei Persiflagen, unter "Freie Benutzung" fällt.

PS:
http://www.dr-bahr.com/faq/faq_filmrecht.php hat folgendes geschrieben::
Solange sich also die Merkmale oder Figuren des neuen Werkes nicht inhaltlich oder charakterlich von denen des Originalwerkes abheben, wird eine freie Benutzung abzulehnen sein (vgl. BGH, Urt. v. 11.3.1993 - I ZR 264/91, GRUR 1994, 191 ff- Asterix-Persiflagen; BGH, Urt. v. 26.3.1971 - I ZR 77/69, GRUR 1971, 588, 590 - Disney-Parodie). Ein gutes Beispiel für die freie Benutzung einer Figur als Parodie bzw. Karikatur ist die Darstellung des Bundesadlers im Focus (BGH, Urt. v. 20.3.2003 - I ZR 117/00).
Den Rest kann man auch mal lesen zum besseren Verständnis.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 17.08.07, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Mmh. Bin mir nicht ganz sicher, ob die Seite von RA Bahr das Problem wirklich löst. Vieleicht fehlt mir da auch nur die Abtrahierungsfähigkeit.
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chicolini
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Anmeldungsdatum: 16.08.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.08.07, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten. Smilie

Eine freie, künstlerische Benutzung von an sich geschützten Material zum Zwecke der Parodie war mir schon bekannt. Liegt aber bei dem beschriebenen Fall nicht vor, da die Figuren ja nur zur Steigerung des Verkaufs auf die Artikel gemalt sind und auch nicht so schlecht, daß sie als Persiflage durchgehen würden.
Ich sehe es so, daß den Firmen die viel Geld für entsprechende Lizenzen bezahlen um damit ihre Produkte zu bedrucken, durch solche Leute ein Wettbewerbsnachteil entsteht (wenn auch wohl nur sehr gering).
Aber gibt es denn tatsächlich Ausnahmeregeln, auf die der unfreundliche Herr sich berief? Nur weil es Handarbeit ist und vielleicht auch nur ein Stück davon existiert, braucht man weder Erlaubnis noch irgendwelche Urheberrechte beachten?


P.S.: Fiel mir grad ein: besitze selber eine Bart Simpson Tasse und dort ist neben dem Coprightzeichen auch ein Trademark Zeichen drauf.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 17.08.07, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

chicolini hat folgendes geschrieben::

Aber gibt es denn tatsächlich Ausnahmeregeln, auf die der unfreundliche Herr sich berief? Nur weil es Handarbeit ist und vielleicht auch nur ein Stück davon existiert, braucht man weder Erlaubnis noch irgendwelche Urheberrechte beachten?


Mir nicht bekannt. Entweder die Figur ist geschützt, dann ist es egal, wie die Reproduktion geschah.. Oder sie ist es nicht.. Dann wäre es auch egal Winken
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chicolini
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Anmeldungsdatum: 16.08.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.08.07, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, danke Adromir. Das klingt logisch und ich sehe es auch so. Und wenn es stimmt, dann frage ich mich nur, wie solche Leute auf solche Ideen kommen... Geschockt
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 20.08.07, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

@ Adromir, yup, daß die Frage noch offen war, viel mir auch noch ein, als ich schon offline war. Meine Antwort wäre so ziemlich genau so ausgefallen.

Adromir hat folgendes geschrieben::
Mmh. Bin mir nicht ganz sicher, ob die Seite von RA Bahr das Problem wirklich löst. Vieleicht fehlt mir da auch nur die Abtrahierungsfähigkeit.
So ganz klar ist es mir auch nicht, da das Urheberrecht eigentlich nur konkrete Ausführungen schützt. Die Persiflagen um die es im Obelix-Urteil ging werden aber sicherlich nicht übernommen worden sein, sondern lediglich Figuren im selben Stiel enthalten haben (vermute ich) und dennoch war der urheberrechtliche Schutz tangiert.
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