Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 19.08.07, 11:31 Titel: Vergütung des Anwalts nach RVG
ch brauche noch mal eure Hilfe...
Und zwar gehts um die Vergütung des Anwalts nach dem RVG.
Ich bin mir da jetzt überhaupt nicht sicher, was man als Kosten alles angeben kann.
der Streitwert beläuft sich auf 1825,23€
und dann gehts schon los- ich komm da einfach irgendwie nicht mit klar.
Zieht man nun das RVG und das zum RVG als Anlage 1 gehörende Vergütungsverzeichnis (VV RVG) heran, sind dort folgende Werte angegeben:
§13 RGV in Abs 1 steht, dass die Gebühr bei einem Gegenstandswert bis 300€ 25€ beträgt.
in der Tabelle:
gegenstandswert bis 1500€- für jeden angefangenen Betrag von weiteren 300€- erhöht sich die Gebühr um 20€
so und in der Anlage 1 steht dann: gegenstandswert bis 2000€ - gebühr 133€
kann mir einer mal sagen, was genau jetzt da rauskommt? ich versteh das irgendwie nicht.
und was kommt dann an Kosten weiter dazu? ich habe an folgendes Gedacht:
Post-u. Telekommunikationsleistungen: 20% der gebühren-höchstens 20€
Umsatzsteuer auf die Vergütung: sind das 19%?
Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten: je Seite 0,50€
so und wie ist das jetzt mit Gerichtsterminen etc?
Hier kann und darf Ihnen kein konkreter, individueller Rechtsrat gegeben werden, deshalb kann ich Ihnen auch nicht genau sagen, wie hoch die Rechnung am Ende tatsächlich sein kann. Googeln Sie dazu doch vielleicht mal nach einem Prozesskostenrechner.
Grundsätzlich lässt sich aber sagen:
Wie Sie schon richtig herausgefunden haben, beträgt bei einem Gegenstandswert von 1825,23 € nach § 13 RVG eine Gebühr 133,- €.
Wie hoch die Rechnung am Ende sein wird, hängt dann davon ab, welche Gebühren genau anfallen.
Geht es zum Beispiel um ein normales, erstinstanzliches, gerichtliches Verfahren ohne außergerichtliche Einigung mit je einem Mandanten und einem Gegner, dann könnten 1,3 Verfahrensgebühren und 1,2 Terminsgebühren abgerechnet werden. Dazu die von Ihnen bereits genannte Auslagenpauschale (oder eine genaue Abrechnung der konkreten Kosten im Einzelfall) und 19 % Mehrwertsteuer.
Handelt es sich aber um eine kompliziertere oder umfangreichere Sache, können auch mehr als 1,3 Verfahrensgebühren abgerechnet werden. Wurde eine Sache bereits außergerichtlich gelöst, fallen statt der Terminsgebühr 1,5 Einigungsgebühren an.
Ich hoffe, das trägt jetzt nicht noch zur Verwirrung bei. Leider ist das Gebührenrecht wirklich nicht sehr einfach. _________________ www.kanzlei-volkersen.de
Dieses Thread hat wirklich nichts mit Rechtsberatung zu tun..es handelt sich dabei wieder um eine "kleine" Aufgabe aus meinem Praktikum. Und nein, ich kann niemanden in der Kanzlei fragen, weil die Kanzlei nur aus einer Person besteht.
ich werde mal nach einem Prozesskostenrechner googeln. ich habe die Akte ja hier liegen.
Es handelte sich um ein gerichtliches Verfahren mit je einem Mandanten und einem Kläger und ich werde dann 1,3 Verfahrensgebühren und 1,2 Termingebühren angeben..
Zumindest kann ich dann schon mal die grundgebühr von 133€ angeben..
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.