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Guten Tag zusammen!
Mandantin A hat sich im April 07 durch einen RA beraten lassen. Die Beratung kostete ca. 550 Euro. Die Rechnung wurde nicht bei der Rechtsschutz-VS eingereicht (A war der Ansicht, dass Familienangelegenheiten nicht durch den RS abgedeckt sind). A bezahlte im Mai 2007 die Rechnung daher aus eigener Tasche. Der Versicherungsvertreter von A nahm die Rechnung anlässlich einer Beratung in anderer Sache mit und reichte sie bei der RS-Versicherung ein. Sie wurde von dieser Versicherung umgehend (Anfang Juni 2007) beglichen, weil „Erstberatung“. Also wanderten nochmals 550 Euro auf das Konto des Anwaltes, was Mandantin A erst Anfang August - zufällig - erfahren hat, weil der Versicherungsvertreter es erzählte.
Eine Nachfrage zu diesem Sachverhalt beim Anwalt blieb bislang unbeantwortet. Er sagte vor 2 Wochen, er werde es „nachprüfen“. Nur: Um dieses nachzuprüfen, benötigt der Anwalt sicher nicht 2 Wochen! Seitdem hört A nichts mehr von ihm! Muss er das Geld an A zurückzahlen?
ja und nein;eigentlich ist es m. E. ja so - die Praxis verfährt aber umgekehrt - dass die RSV leisten müßte an Versicherungsnehmer und dieser an RA. Eigentlich müßte RA also an RSV zahlen und diese erneut an A. Einfacher ist es aber, RA zahlt direkt an A.
Der Anwalt, welcher sowohl von der RS-Versicherung als auch von Mandantin A für ein und dieselbe Leistung kassiert hat (ca. 500 Euro) meldet sich bei Mandantin A seit 3 Wochen nicht. Will er den Betrag wirklich doppelt einstecken? Ist ja nicht zu glauben, denn es ist ja nachvollziehbar! Muss ein 2. Anwalt nun den Anwalt verklagen oder wie geht das???
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