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Fotos von Konzerten

 
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riele
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 21.08.07, 09:35    Titel: Fotos von Konzerten Antworten mit Zitat

Hallo,

als Profifotograf ärgere ich mich immer mehr über die Gägelung und die Knebelverträge um bei Konzerten fotografieren zu dürfen. In letzter Zeit habe ich schon einige Konzerte boykottiert, was aber immer den entsprechenden Rückhalt in der Redaktion erfordert.

Was mindestens genauso ärgerlich ist, daß im Publikum inzwischen jeder fotografieren "darf" oder besser gesagt es geduldet wird, daß jeder eine Kamera mitschleppt und sich eins abknipst oder sogar filmt.

Nun habe ich beim letzten Konzert, wo ich privat war, mal die [Gelöscht. Biber] ausgestestet (sieht aus, wie ne Amaterukamera). Die Ergenisse sind absolut druckbar.

Wie sieht das rechtlich aus?

Es herrscht vermutlich ein Fotografierverbot (muss das irgendwo explizit genannt werden?) Das definiert sich vermutlich über das Hausrecht, also maximal kann mich der Veranstaltrer von der weiteren Teilnahme am Konzert ausschließen?

Die Bilder müssten aber problemlos abdruckbar sein: Ein Prominenter auf einer öffentlichen Veranstaltung, die zudem (dank der vielen Teilnehmer) von öffentlichem Interesse ist.

Wie seht Ihr das?

Gruß Riele
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 21.08.07, 11:45    Titel: Re: Fotos von Konzerten Antworten mit Zitat

riele hat folgendes geschrieben::
Die Bilder müssten aber problemlos abdruckbar sein


Ich bin mir nicht ganz sicher, was im Ernstfall dabei herauskäme. Die Frage erübrigt sich eigentlich auch, wenn man sich an die Spielregeln hält. In den meisten Fällen ist es doch so, daß wir mit Akkreditierung während der ersten drei Stücke im Fotografengraben Bilder machen können, dann ist Schluß. Reicht doch auch, i.d.R. ist das Foto ergänzend zum Text der schreibenden Kollegen. Hierfür solltem einen Profi drei Stücke vollends ausreichen. Abgesehen davon sind die direkt am Graben stehenden 'zahlenden' Zuschauer mit Sicherheit nicht gerade begeistert, wenn wir Ihnen den ganzen Abend die Sicht nehmen. Geschockt
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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riele
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 21.08.07, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.fotorecht.de/publikationen/konzertfoto-pp.html

sowas zum Beispiel.

Ich bins einfach leid ständig mit so einer Sch** konfrontiert zu werden. Es geht auch nicht darum ein ganzes Konzert im Graben stehen zu wollen. Aber inzwischen sinds teilweise sogar nur ein Lied statt drei. Und Du wartest, wenn Du Pech hast Stunden darauf. Hatte neulich z.B. "nur" das vierte Lied.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 21.08.07, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Dinge möchte ich noch einwerfen:
a) Die private Nutzung der Photos durch einen "normalen" Besucher ist was anderes als die gewerbliche Benutzung durch einen Photographen
b) Eine Unterlassung (Verbot) könnte sich auch aus §§ 77 - 83 Urheberrechtsgesetz ergeben..
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 21.08.07, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

edit: jetzt muß ich noch @riele hinzufügen, Adromir hat sich dazwischengedrängelt - der ist in letzter Zeit immer schneller als ich Winken

Was die 'ersten drei Titel' angeht: ist üblich.
Der Rest, wie Sie schon schrieben 'Sch....'

Da würde ich ganz einfach auf die Fotos und die Honorare verzichten. Und wenn alle Kollegen sich dem anschließen würden wär's für das Konzert 'ne tolle Werbung - nämlich garkeine Geschockt

Ich weiß schon, weshalb ich lieber Politik statt Konzert mache Lachen
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 22.08.07, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

@ riele, selbst im Rahmen der Privatkopie ist die Aufnahme von Aufführungen von Werken auf Bild- oder Tonträgern nur mit Genehmigung gestattet (nur fraglich, ob das auf Fotos von Konzerten anzuwenden ist). An welche Bedingungen der Rechtinhaber das Recht zur Anfertigung und Veröffentlichung knüpft ist ihm überlassen.
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