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Verfasst am: 22.08.07, 16:21 Titel: Fragen zum Import-/Vertriebsrecht
Hallo,
ich habe zwei Fragen bin mir aber nicht sicher ob ich hier in der richtigen Kategorie bin.
Bitte mir als juristischen Laien nachsehen, wenn ich eventuell nicht das richtige Vokabular verwendetet habe. Danke.
Angenommen Firma A (ansässig in Asien) stellt Produkte her, die Firma B (ansässig in Deutschland) mit Exklusiv-Recht für Deutschland vertreibt.
Firma C (ansässig in Deutschland) importiert von einem Händler in Asien Produkte von Firma A und verkauft diese in Deutschland an Endverbraucher. Welchem Vergehen macht sich Firma C eventuell schuldig ?
Was wenn Firma B nicht alle Produkte von Firma A in Deutschland vertreibt, sondern weil kein Markt gesehen wird nur ausgewählte, darf Firma C dann die Produkte die Firma B nicht im Programm hat, selber importieren und in Deutschland verkaufen?
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.08.07, 01:37 Titel:
"Exklusiv-Recht für Deutschland". Das sollte doch im Vertrag stehen: Exklusiv sämtliche Produkte der Marke A, sämtliche Produkte der Firma A oder nur die Produkte X und Y.
weder Firma A noch Firma B werden mir einen Blick in Ihren Vertrag gestatten. Ich gehe aber davon aus, das es sich um sämtliche Produkte der Firma A handelt, ansonsten müßte der Vertrag ja bei neuen Produkten immer wieder angepasst werden. Firma B bietet jedoch nicht alle Produkte in Deutschland an.
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