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Verfasst am: 24.08.07, 06:40 Titel: Kinderausweis Problem
Hallo,
ich hoffe, dass ich hiermit das richtige Forum treffe, da ich nicht wusste, in welches Themengebiet mein Anliegen wirklich haargenau passt.
Nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an:
Ein 13-jähriges Mädchen (in Deutschland geboren) ist vor rund einem halben Jahr mit ihren Eltern nach Italien / Südtirol gezogen. Momentan besucht Mutter mit Tochter Verwandte in Deutschland. Die 13-jährige ist ja weiterhein deutsche Staatsbürgerin, die in Italien wohnhaft ist (oder sehe ich das bereits falsch?).
Sie hat KEINEN Kinderausweis, da dieser nie beantragt wurde. Von der Gemeinde in Italien hat sie eine Identitätskarte (oder -ausweis, weiss nicht genau wie man das nennt). Dieser hat, wie es durch die italienische Polizei und weiterer Personen gesagt wurde, keinerlei Gültigkeit im Ausland. Nun will die Mutter mit der 13jährigen Tochter bald mit einer "low-cost" airline zurück nach Italien. Diese Airline ist jedoch dafür bekannt, großen wert auf die Ausweispapiere zu legen.
Meine Frage: Kann die Mutter mit Tochter an ihrem ehemaligen Wohnort noch einen Kinderausweis (am besten vorläufigen) beantragen? Falls nein, welche anderen Möglichkeiten gibt es, dass die beiden Passagiere ohne Probleme mit der Airline / dem Zolll / etc. nach Hause kommen?
Vielen Dank für Eure Mühe schonmal!
Bin gespannt
Das passt besser ins Verwaltungsrecht und wurde deshalb dorthin verschoben _________________ "Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
das kenne ich persönlich, ich selbst bin Italiener und meine Tochter, in Deutschland geboren, besitzt die Deutsche Staatsangehörigkeit. Wenn die 13-jährige die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, dann erhält sie ohne Beanstandung ein Deutsches Dokument egal wo sie wohnt. Diese werden sowohl in Deutschland als auch durch die Deutsche Konsulate im Ausland ausgestellt.
Eine Sache jedoch macht mich stutzig. Hat sie eine doppelte Staatsangehörigkeit? Wenn sie eine "Carta d'identità " (Identitätskarte = Personalausweis) besitzt, dann ist sie in Italien als Italienerin registriert. Wenn es so wäre, dann dürfte sie auch damit verreisen.
Ich glaube sie müssten erst eindeutig klären, welche Staatsangehörigkeit das Mädchen besitzt, weil ich aus Ihrem Beitrag ersehen kann, dass sie es auch nicht genau wissen. Daraus ergibt sich dann, welche Behörde ein Ausweis ausstellen soll. _________________ LG Leonardo
Also wie folgt: Habe heute mal meine Frage dem Auswärtigem Amt in Deutschland gestellt. Dort sagte man, solange sich die Eltern in Deutschland noch nicht abgemeldet haben, ist es am ursprünglichen Heimatort noch möglich einen Kinderausweis zu erhalten. Ansonsten ist nur noch das Konsulat in Milano zuständig, die einen "Kinderreisepass" austellen könnten.
Eine doppelte Staatsbürgerschaft liegt nicht vor. In diesem Ausweispapier (ich weiss ja nicht, wie es richtig heisst) steht drin, dass die Staatsangehörigkeit deutsch sei.
Ein konkretes Problem entwickelte sich, als die Tochter von Verona nach Bremen fliegen wollte. Die Fluggesellschaft verweigerte ihr den Mitflug, da auf der Rückseite des Papiers kein Stempel sei, der die Ausreise genehmigen würde. Auf dem Ausweispapier der Eltern steht auf der Rückseite extra in deutsch UND italienisch, dass dieser nicht für das Ausland gültig sei. Mit dem Zoll oder anderen staatlichen Organen gab es also noch keine Probleme, vielmehr die Fluggesellschaft hat die 13-jährige abgewiesen.
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