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Üble Nachede, Rufschädigung oder einfach nur Wahrheit?

 
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FrageFrage
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2006
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 21.08.07, 11:42    Titel: Üble Nachede, Rufschädigung oder einfach nur Wahrheit? Antworten mit Zitat

Angenommen Firma A und Firma B bieten ein ähnliches Dienstleistungsangebot. Firma B hat einen "Geldgeber" der gerne nun etwas mit Firma A veranstalten würde, dafür aber Firma B ins Boot holen möchte.
Dürfte Firma A das mit der -wahrheitsgemäßen- Begründung ablehnen, dass FIrma B sich Adressen von Internetauftritten der Firma A mit anderen Endungen zulegt, gegen die bereits anwaltlich vorgegangen wurde, oder das Firma B, Firma A auch Händlerverzeichnissen und anderen Verzeichnissen nachweisbar hat löschen lassen, oder das Firma B in seinen Metadaten die Internetadresse von Firma A hatte um sich mehr Klicks zu erschleichen. Alles nachweisbare Dinge.... Frage ist nur, darf Firma A so etwas weitererzählen, oder kann Firma B sagen, dass ist rufschädigend und geschäftsschädigend wenn man das weitererzählt?

Der logische Menschenverstand dagt mir: Tja, dann macht so einen Schmarrn nicht, dann hat man auch nix über Euch zu erzählen...

liebe Grüße
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 22.08.07, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

"erschleichen" halte ich ansatzweise für kritisch, ansonsten erkenne ich weder eine Herabwürdigung noch eine sittenwidrige Schädigung. "Ich möchte nicht mit dem zusammenarbeiten weil er dies oder jenes getan hat" sollte man doch sachlich von sich geben dürfen.

"oder das Firma B, Firma A auch Händlerverzeichnissen " Das "auch" soll doch "aus" heißen oder?
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

Wie man Fragen richtig stellt
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FrageFrage
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2006
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 26.08.07, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das sollte natürlich "AUS Händlerverzeichnissen" heißen.

Ja, Firma A wollte das auch nur ganz sachlich klarstellen, dass eine fruchtbare Zusammenarbeit aus den genannten Gründen nicht möglich ist. Die Sorge war nur, das wenn der Geldgeber -aus welchen Gründen auch immer- sich für FIrma A dann entscheidet, Firma B nicht anfängt zu klagen, weil Firma A das gar nicht hätte erzählen dürfen und es sich somit um Geschäftsschädigung handelt.
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