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recht.de :: Thema anzeigen - wenn der anwlalt verseumt mit der versicherung abzuklären
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wenn der anwlalt verseumt mit der versicherung abzuklären

 
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menschensohn
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.08.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.08.07, 07:28    Titel: wenn der anwlalt verseumt mit der versicherung abzuklären Antworten mit Zitat

Beiträge: 43

Ich bin mal zu Anwalt wegen einer Lohnforderung hatte mitt ihm aber

abgeklärt das er erst mit der versicherung abklärt das sie die kosten auch übernimmt befor er den fall übernimmt - mein Vater warzu dem kostenlosen "ErstenGespräch" sogar dabei


nach einer woche bekam ich die mandatsbestätigung und dachte alles wäre in ordnug


doch nach zwei Monaten bekam ich von den Anwalt die Rechnung mit der Begründung die versicherung hat abgelehnt nachfragen bei der versicherung haben ergeben das

er sich wegen der kostenfrage niemals

mit denen in verbindung gesetzt

hatte obwohl er alle daten hatte und selbst gesagt hatte das er es macht


Muß ich das bezahlen es ging ja um eine zusammen arbeit die niemals zustandekegommen wäre hätte er die versicherung im voraus gefragt und sie hätte abgelehnt


hat er mich auch nicht sogar betrogen
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 26.08.07, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sobald der Beitrag den Forenregeln angepasst ist, gibt es ne Antwort
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 26.08.07, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ein kostenloses erstes Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt?

Das kann ich mir, um ehrlich zu sein, nicht vorstellen.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 26.08.07, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

@WayneInteressierts: Erstes Gespräch ist nicht dasselbe wie erstes Beratungsgespräch, oder? Winken
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 26.08.07, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
@WayneInteressierts: Erstes Gespräch ist nicht dasselbe wie erstes Beratungsgespräch, oder? Winken


Für den Laien bestimmt.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 26.08.07, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Es kann ja sein, dass der Anwalt im ersten Gespräch nichts zur Sache gesagt hat, sondern es lediglich um die Kostenübernahme durch die Versicherung und "Modalitäten" ging.
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 26.08.07, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das kann durchaus sein.
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