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Kostja18 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.08.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 25.08.07, 20:23 Titel: Problem mit dem Visum |
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Hallo,
brauche dringend Hilfe.
Meine Freundin hatte in einen Reisebüro Tickets mit Hin-/Rückflug gebucht nach Kasachstan.
Der Flug ist gestern gestartet und sie wurde Sofort Wieder zurück geschickt ihr Visum sei abgelaufen!.
Das Reisebüro hat für sie ein Visum beantragt. Im Visum Stand dieses Datum 14.08 -25.08 auf anfrage des Datums hat man ihr gesagt das es das einreise Datum ist und sie noch 90 Tage dort verbringen könne. Da sie noch nie Geflogen ist ist hat sie mehrmals nachgefragt ob alles in Ordnung ist. Der Verkäufer/Berater hat ihr mehrmals zugesagt das es alles OK ist und das sie in ruhe fliegen könnte.
Zuletzt bearbeitet von Kostja18 am 25.08.07, 21:45, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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nce FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 963 Wohnort: Halle/Saale
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Verfasst am: 25.08.07, 21:12 Titel: Re: Problem mit dem Visum bitte dringend um Hilfe. |
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Kostja18 hat folgendes geschrieben:: | Was sollen wir jetzt tun? |
1. einen Anwalt konsultieren und
2. unsere Forenregeln beachten:
Juriquette hat folgendes geschrieben:: | Wenn in Ihrer Frage Wendungen auftauchen wie „Hilfe!!!“ oder „Was soll ich jetzt machen?“ - dann sollten Sie stutzig werden und Ihre Frage lieber neu formulieren. |
_________________ "Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06) |
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Kostja18 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.08.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 25.08.07, 21:47 Titel: |
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Entschuldige mich bitte bin in Stress |
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nce FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 963 Wohnort: Halle/Saale
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Verfasst am: 26.08.07, 07:27 Titel: |
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Kein Problem - es soll nur klar sein, dass derartige Probleme über ein Internetforum nicht wirklich gelöst werden können. _________________ "Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06) |
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Soweitweg FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.03.2005 Beiträge: 190
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Verfasst am: 26.08.07, 07:35 Titel: |
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Wie lange fliegt man den so bis Kasachstan und wann sollte sie ankommen? Haette sie denn ueberhaupt noch am 25. dort einreisen koennen?
Nur mal so als Denkanstoss gedacht, um rauszukriegen, ob hier die Fluggesellschaft evtl. was falsch gemacht oder vielleicht das Reisebuero bei der Visumbeschaffung was verbockt hat.
Gruss
Soweitweg |
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Kostja18 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.08.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 26.08.07, 10:42 Titel: |
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Nach Kasachstan fliegt man ca. 7 Stunden. Sie ist am 25.08 um ca.6:00Uhr dort angekommen.
Ihr hat man ja gesagt das Sie das darf! |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 26.08.07, 16:47 Titel: |
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Zitat: | Ihr hat man ja gesagt das Sie das darf! |
Offensichtlich hat das die Fluggesellschaft bei der Abreise in Deutschland ebenso gesehen.
Ohne gültiges Visum lassen die normaler Weise niemanden an Bord. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 26.08.07, 17:02 Titel: Re: Problem mit dem Visum |
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Kostja18 hat folgendes geschrieben:: | Im Visum Stand dieses Datum 14.08 -25.08 auf anfrage des Datums hat man ihr gesagt das es das einreise Datum ist und sie noch 90 Tage dort verbringen könne. |
Im Antrag steht:
Zitat: | Ich verpflichte mich, das Territorium der Republik Kasachstan vor dem
Ablauf des Visums zu verlassen. |
Siehe hier:
http://www.hein-kb.com/bkz/_docs/Visumformular.pdf
Hat sie das unterschrieben? |
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leonard FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.06.2007 Beiträge: 177 Wohnort: Bologna
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Verfasst am: 26.08.07, 17:45 Titel: |
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Hi,
die Sache ist eigentlich etwas verwirren. Im Antrag muss man doch die Aufenthaltszeit genau angeben. Also in diesem Fall wurde den 14.08. - 25.08.07 visiert. Wenn sie tatsächlich am 14.08. geflogen wäre, dann hätte Sie bis zum 24.08.07 bleiben können.
Wie kommen völlig verschiedenen Daten zwischen Antrag und Flugschein zustande? Wurden die Flugdaten nach dem Visumantrag geändert? Wurde der Flug erst während des Antrages nach den vorhandenen Verfügbarkeiten gebucht?
Wer dafür die Verantwortung trägt, ist in diesem Fall nicht eindeutig, weil die Angaben im Visum nicht mit den Abflugdaten übereinstimmen. Dafür müsste man viel mehr Details erfahren. _________________ LG Leonardo |
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nce FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 963 Wohnort: Halle/Saale
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Verfasst am: 26.08.07, 19:25 Titel: |
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report hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | Ihr hat man ja gesagt das Sie das darf! |
Offensichtlich hat das die Fluggesellschaft bei der Abreise in Deutschland ebenso gesehen.
Ohne gültiges Visum lassen die normaler Weise niemanden an Bord. |
Das würde ich daraus nicht schließen - sowas kommt durchaus vor. _________________ "Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06) |
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Kostja18 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.08.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 26.08.07, 20:24 Titel: |
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leonard hat folgendes geschrieben:: | Hi,
Wie kommen völlig verschiedenen Daten zwischen Antrag und Flugschein zustande? Wurden die Flugdaten nach dem Visumantrag geändert? Wurde der Flug erst während des Antrages nach den vorhandenen Verfügbarkeiten gebucht? |
Es wurde alles vom Reisebüro organisiert! |
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leonard FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.06.2007 Beiträge: 177 Wohnort: Bologna
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Verfasst am: 27.08.07, 06:26 Titel: |
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Hi,
dann müsste die Sache klar sein. Lassen Sie sich nun juristisch Beraten. Sie müssen natürlich auch sicher sein, dass die Flugdaten nicht aus eigenem Wunsch geändert wurden. Nach Ihrer Schilderung und in Unkenntnis der genauen Absprache zwischen den Betroffenen, kann man in etwas erkennen, dass das Reisebüro in der Verantwortung steht. Aber wie gesagt, zu viele Details fehlen. _________________ LG Leonardo |
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mosaik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 1055 Wohnort: Anif
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Verfasst am: 27.08.07, 07:56 Titel: |
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Moment einmal...
Kunde geht in ein Reisebüro und bucht einen Flug.
Reisebüro ist verpflichtet den Kunden über mögliche Einreisebestimmungen zu informieren.
Für die Einhaltung dieser ist aber ganz alleine der Kunde selbst verantwortlich.
Selbst wenn das Reisebüro den Visumsantrag an das Konsulat weiterleitet, haftet es nicht für falsche Daten im Antrag und oder Visum. Ausnahme wäre, wenn das Reisebüro den Antrag SELBST ausgefüllt hätte. DANN wäre eine Haftung gegeben.
Was mich in solchen Zusammenhängen immer wieder erstaunt: Kasachstan ist ja nun wirklich keine "Urlaubsdestination" mit All-Inclusive-Charakter, wo die Massen hinströmen. Wenn also jemand in so ein Land eine Reise vor hat, sähe ich es als das Normalste an, mich SELBST einmal mit der Botschaft in Verbindungn zu setzen bzw. die Internetseiten dazu genau zu studieren, was da notwendig wäre: Einreise, Gesundheit, Sicherheit, Sprachverständigung usw.
Ist es nicht auch fahrlässig und mit Mitschuld behaftet, wenn ein Reisender einfach nur "einsteigen" will und ab geht die Post?
Fragt
Peter |
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leonard FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.06.2007 Beiträge: 177 Wohnort: Bologna
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Verfasst am: 27.08.07, 08:29 Titel: |
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Ich weiss es Peter, dafür gibts auch ein Grundsatzurteil von 2005 oder 2006? aber
leonard hat folgendes geschrieben:: | ...... Aber wie gesagt, zu viele Details fehlen. |
und die fehlen ja!! Ein Visum ist wohl erteilt worden, also vom 14.08. - 25.08.07. Das Reisebüro kennt ja diese Zeiten, weil es auch die Visaformalitäten erledigt hat. Warum wurde ein Flug dann am 24.08. gebucht?. Gut das Reisebüro hat gemeint, dass die Daten ausschließlich für die Einreise gelten, das mag zwar für viele andere Länder richtig sein, aber gerade für Kasachstan nicht. Also wurde zwar das Visum richtig ausgestellt, aber der Flug wurde falsch reserviert. Meiner Meinung nach, musste das Reisebüro die Flugdaten nach dem erteilten Visum abstimmen. Wenn es die komplette Bearbeitung übernommen hat, dann steht es in der Sorgfaltpflicht. Wenn dann das Reisebüro, das Visaformular selbst ausgefüllt hat, dann betrachte ich das als Fehler der ersten Kategorie.
Zu viele wenn und aber, wenn man die tatsächlichen Hintergründe nicht kennt.. _________________ LG Leonardo |
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leonard FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.06.2007 Beiträge: 177 Wohnort: Bologna
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Verfasst am: 27.08.07, 17:08 Titel: |
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mosaik hat folgendes geschrieben:: |
Was mich in solchen Zusammenhängen immer wieder erstaunt: Kasachstan ist ja nun wirklich keine "Urlaubsdestination" mit All-Inclusive-Charakter, wo die Massen hinströmen. Wenn also jemand in so ein Land eine Reise vor hat, sähe ich es als das Normalste an, mich SELBST einmal mit der Botschaft in Verbindungn zu setzen bzw. die Internetseiten dazu genau zu studieren, was da notwendig wäre: Einreise, Gesundheit, Sicherheit, Sprachverständigung usw. |
übrigens, mir scheint hier eher eine Besucherreise einer ehemaligen Kasachstan-Bürgerin die nun die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nicht eine Urlaubsreise zu sein. Dafür ist die Zeit doch zu Kurz  _________________ LG Leonardo |
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