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Unterhaltsanspruch von vor 20 Jahren

 
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orange333
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.04.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 28.08.07, 08:37    Titel: Unterhaltsanspruch von vor 20 Jahren Antworten mit Zitat

Hallo,
da ich erst vor einigen Wochen erfahren habe, dass man als unverheiratete Frau
vom Vater seines Kindes die ersten 3 Jahre Unterhalt zu bekommen hat würde mich mal interessieren, ob ich noch nach 20 (!) Jahren diesen Unterhaltsanspruch einfordern kann? Der Unterhaltsanspruch für Kinder läuft ja auch 30 Jahre.
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Maus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 28.08.07, 09:20    Titel: Re: Unterhaltsanspruch von vor 20 Jahren Antworten mit Zitat

orange333 hat folgendes geschrieben::
ob ich noch nach 20 (!) Jahren diesen Unterhaltsanspruch einfordern kann?

Klares Nein. Es gab damals diese Regelung noch gar nicht und zum anderen spräche die Verjährung dagegen.

Zitat:
Der Unterhaltsanspruch für Kinder läuft ja auch 30 Jahre.

Frage Das ist ein Irrglaube. Siehe hierzu § 197 BGB.

Zwar ist eine Vollstreckung aus einem Titel 30 Jahre lang möglich, nur hat der Gesetzgeber gerade mit dem § 197 BGB den Verpflichteten "geschützt". Unterhalt ist gerenell zur Bestreitung des Lebensunterhaltes notwendig. Wer diesen Unterhalt nicht geltend macht, hat ihn "offenbar nicht benötigt", ein endloses "Aufheben" eines Titels, um später mit 50.000,00 € und mehr zuschlagen zu können, ist aber ausgeschlossen. Winken
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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orange333
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.04.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 28.08.07, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank Maus Smilie,
es hätte mich auch mehr als gewundert wenn das möglich gewesen wäre. Aber fragen kann man ja mal........
Viele Grüße
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