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Verfasst am: 25.08.07, 04:39 Titel: Gemeinnützigkeit und Verwaltungskosten
Hallo !
Wäre ein gemeinnütziger Verein auch dann noch gemeinnützig, wenn z.B.
von der eingehenden Spendensumme ca 50 % für Verwaltungskosten
veranschlagt würde.
so pauschal wird diese Frage wohl kaum zu beantworten sein. Leider geht aus der Anfrage der Spendenzweck und das Betätigungsfeld des gemeinnützigen Vereins nicht hervor. Auch die Sozialarbeit ist in einigen Bereichen auf Spenden angewiesen. Hilfreich könnten die Ausführungen des Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) sein (Vertiefend: Spenderberatung). Zum Verhältnis Spendensumme und Verwaltungskosten siehe beispielhaft diese PDF-Datei.
Nun ja, ich habe nur einmal so gemutmaßt, wenn e.g. ein Spender 100,- Euro einem
gemeinnützigen Vereins zukommen lassen würde, und dann die Hälfte, also 50- Euro als Verwaltungskostenanteil sozusagen verloren gehen würde, stellt sich mir hier ein wenig die Frage ob das dann noch wirklich gemeinnütziges Handeln wäre.
Anmeldungsdatum: 17.03.2007 Beiträge: 176 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.08.07, 17:14 Titel:
In meinen Augen sind alle Verwaltungskosten legitim, die tatsächlich entstehen und für die Erreichung des steuerbegünstigten Zweckes notwengig sind.
Ansonsten schließe ich mich dem Dipl.-Sozialarbeiter an, dass solche Fragen wohl allgemein nicht zu beantworten sind.
Wenn ein Rechtsanwalt nicht finanzierbar ist, hilft sonst sicherlich gerne das Finanzamt weiter. Aber auch dann müssten klare Abrechnungen auf den Tisch.
Es grüßt: Der Kilian. _________________ Alles Geschriebene ist meine Ansicht zu einer solchen Situation. Mein Nachbar mag dazu eventuell eine andere Meinung haben.
Über Feedback mittels Beklickung meiner wunderschönen grünen Punkte freue natürlich auch ich mich.
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