Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Sperrstundenverkürzung soll aufgehoben werden
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Sperrstundenverkürzung soll aufgehoben werden

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
chris_p.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.08.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 28.08.07, 23:30    Titel: Sperrstundenverkürzung soll aufgehoben werden Antworten mit Zitat

Zu allererst ein freundliches Hallo von einem Hilfesuchenden!
Ich hoffe das ich hier eventuell Hilfe bekomme, da ich im Internet bisher nichts Vergleichbares gefunden habe.

Wie schon aus dem Titel hervorgeht soll bei einer Vereinsveranstaltung, die dieses Jahr zum 28. mal stattfand die bisherige Sperrstundenverkürzung wegfallen da es zum ersten mal massive Beschwerden gab.

Um das ganze etwas beser zu veranschaulichen versuche ich die ganze Geschichte so vollständig wie möglich wiederzugeben:
Das Fest findet am Wochenende (also Freitag Samstag und Sonntag) immer zum Pfingstmontag hin auf einer relativ abgelegenen Fläche statt. Da es an allen 3 tagen Live Musik gibt bleibt natürlich ein recht hoher Geräuschpegel nicht aus. Das Problem ist jedoch das zwischen dem letzten Fest und dem diesjährigen in Richtung der Veranstaltungsfläche ein Neubaugebiet vollständig bezogen wurde und sich nun neu dazugezogene Anwohner über den Geräuschpegel beschwert haben.
Soweit ist ja gegen das Vorgehen der Betroffenen auch nichts einzuwenden, wenn da nicht die Tatsache wäre das diese sich nicht am gleichen Tag, sondern erst einige Tage später bei der Gemeinde beschwert haben. Leider auch nicht ganz wahrheitsgemäß was sich darin äußert das die Tatsachen extrem übertrieben dargestellt wurden.
Der Kläger gab an das ihn die Musik am schlafen gehindert habe und auch danach noch die ganze Nacht ein hoher Geräuschpegel herrschte. Das Problem ist das die Band schon eine Stunde vor seiner Angabe aufgehört hatte zu spielen und der restliche Lärm unserer Vermutung nach darin bestand das sich Besucher auf dem Heimweg noch unterhalten hatten. Ebenfalls interessant ist das jedes Jahr Polizeibeamte zur Kontrolle vorbeischauen und diese auch noch um 2 Uhr nachts keienrlei Grund zu einer Beanstandung sahen.
Ich kann zu Recht behaupten das dass Fest um einiges ruhiger verläuft was Schlägereien oder sonstiges ausschreitendes Verhalten der Gäste betrifft, als so manches Fest andere Vereine.

Meine Frage wäre nun ob es irgendeine Möglichkeit gibt, den Fortbestand des Festes zu retten, oder sich zumindest mit der Gemeinde auf eine realisierbare Sperrstunde zu einigen. Das Fest lief bisher 3 Tage am Stück durch und nun soll das Gelände um Mitternacht bzw. um 2 Uhr (je nach Tag) komplett geräumt sein.

Über einen Vorschlag oder ähnliche Erfahrungen wäre ich sehr dankbar

Grüße aus Baden-Württemberg,
Christian
_________________
Wozu erstellt man Statistiken über die Kosten eines Krieges, wenn ein Menschenleben doch unbezahlbar ist?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 29.08.07, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christian,

warum soll das Fest denn länger gehen? Geht es "nur" um den Ausschank (also Gewinn des/ der Wirte?)
Dann könnte man ganz pragmatisch erstmal das Gespräch mit den Anwohnern suchen. Dabei kann z.B. freier Eintritt, Getränkegutscheine (dann schlafen sie sicher fest Winken ) oder einen Wochenendausflug ins nächstgelegene Naherholungsgebiet angeboten werden. Wenn man dann gemeinsam mit den Beschwerdeführern zur Gemeinde geht, sollte diese keine Einwände haben.

Rechtlich gesehen, sehe ich wenig Chancen.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
chris_p.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.08.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 29.08.07, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Das Fest soll länger gehen, da die meisten Besucher zwischen 20 und 21 Uhr kommen.
Wenn dann um 0 Uhr geräumt wird verdient man logischerweise in der Kurzen Zeit nicht genug um die Unkosten gedeckt zu bekommen.
Es ist nunmal so das das Fest täglich an die 2000-3000 (grob geschätzt) Besucher hat und im Umkreis eigentlich schon seit langem Kult-Status genießt...
Die Idee mit dem freien Eintritt wäre ja ganz gut wenn es denn welchen geben würde. Winken
Mit dem Beschwerdeführer zu reden klappt nun wahrscheinlich auch nicht mehr, da die Gemeinde schon mehrere Gespräche mit unserem Vorstand geführt hat und der eben versucht noch so viel wie möglich rauszuschlagen. Einen vesuch wäre es dennoch wert Denn wenn das Fest um Mitternacht geräumt werden muss lohnt sich der ganze Aufwand für alle Beteiligten nicht mehr zumal die Organisation und alles andere vielen im Verein zwangsläufig eine Woche Urlaub wert ist.
_________________
Wozu erstellt man Statistiken über die Kosten eines Krieges, wenn ein Menschenleben doch unbezahlbar ist?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.