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Haftung Notar Anliegerkosten

 
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barny
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.01.05, 10:43    Titel: Haftung Notar Anliegerkosten Antworten mit Zitat

Haftet der Notar wenn er einen Kaufvertrag mit folgendem Text beurkundet und später (nach 8 Jahren) eine Erschließungskostenforderung von fast 50000 Euro kommt?
Der Verkäufer war sich keiner Forderungen bewusst.
Das Haus ist ca. 55 Jahre alt und die Strasse war vorhanden. Dann wurde vor ca. 5 Jahren die Strasse neu gemacht mit Gehwegen und neuen Rohren
TEXT:
Der Verkäufer versichert, daß alle Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch und alle sonstigen Anliegerleistungen nach dem Kommunalabgabengesetz sowie der Wasserkostenzuschuss abgerechnet und bezahlt sind.

Die Verkäufer sind die Eltern!
Die Forderung der Stadt kann der neue Besitzer nicht bezahlen!
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HansD
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 274

BeitragVerfasst am: 28.01.05, 16:47    Titel: Re: Haftung Notar Anliegerkosten Antworten mit Zitat

barny hat folgendes geschrieben::
Haftet der Notar wenn er einen Kaufvertrag mit folgendem Text beurkundet und später (nach 8 Jahren) eine Erschließungskostenforderung von fast 50000 Euro kommt?
Der Verkäufer war sich keiner Forderungen bewusst.
Das Haus ist ca. 55 Jahre alt und die Strasse war vorhanden. Dann wurde vor ca. 5 Jahren die Strasse neu gemacht mit Gehwegen und neuen Rohren
TEXT:
Der Verkäufer versichert, daß alle Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch und alle sonstigen Anliegerleistungen nach dem Kommunalabgabengesetz sowie der Wasserkostenzuschuss abgerechnet und bezahlt sind.

Die Verkäufer sind die Eltern!
Die Forderung der Stadt kann der neue Besitzer nicht bezahlen!



Hallo!

Ich konstatiere mal:

Vor acht Jahren wird ein Haus verkauft und der Verkäufer versichert zutreffend, daß alle Anliegerbeiträge bezahlt sind. Was auch zutreffend ist und was der Notar im Vertrag festhält.

Drei Jahre später enstehen durch eine neue Maßnahme weitere Erschließungskosten.

Und dafür soll der Notar haften????

Irre, diese Vollkasko - Mentalität!


Gruß HansD
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 28.01.05, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Der Notar hat keinen Fehler gemacht.
Der Verkäufer hat die Wahrheit gesagt.
Es gibt also kein Problem bzgl. des Kaufvertrages. Im Gegenteil, der Vertragstext geht vermutlich sinngemäß weiter: "Alle künftigen Erschliessungskosten hat der Käufer zu tragen".
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.01.05, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

selbst wenn die Erschließungskosten nicht bezahlt gewesen wären: Der Notar hat ja nur die Versicherung des Verkäufers beurkundet und nicht, dass tatsächlich alle Kosten bezahlt sind.

Wie wäre es denn, wenn im Notarvertrag beurkundet wird, dass das Dach ordnungsgemäß gedeckt ist? Müßte der Notar dann seine Vermögensschadenshaftpflicht noch um eine Sturm- und Hagelkomponente erweitern? Mit den Augen rollen

mit befremdeten Grüßen

beinstrong
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Troodon
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 100
Wohnort: Westfalen

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 13:39    Titel: Re: Haftung Notar Anliegerkosten Antworten mit Zitat

barny hat folgendes geschrieben::
Der Verkäufer war sich keiner Forderungen bewusst.
Das Haus ist ca. 55 Jahre alt und die Strasse war vorhanden. Dann wurde vor ca. 5 Jahren die Strasse neu gemacht mit Gehwegen und neuen Rohren
Der Verkäufer versichert, daß alle Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch und alle sonstigen Anliegerleistungen nach dem Kommunalabgabengesetz sowie der Wasserkostenzuschuss abgerechnet und bezahlt sind.[/b]
!


Unterstellt, die Erschließungsbeiträge sind tatsächlich schon bezahlt worden, dann hat die Stadt sog. Anliegerbeiträge (Straßenbaubeiträge) nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben. Diese fallen immer dann an, wenn die Straße als solches abgängig ist. Dies ist nicht zu beanstanden und allgemein bekannt. Eine Falschbeurkundung oder Fehler in der Aufklärungspflicht seitens des Notars ist in keinster Weise zu erkennen.

Sollten aber tatsächlich Erschließungsbeiträge nach dem BauGB abgerechnet worden sein und der Verkäufer hätte notariell versichert, dass diese bereits gezahlt worden sind, so wären Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen; also gegen die Eltern. Der Notar - und darauf wurde bereits hingewiesen - hat ja nur die Angaben des Verkäufers beurkundet.
_________________
Viele Grüße - Troodon

Wenn "Der Klügere" immer nachgibt, begründet dies die Herrschaft der Dummheit!
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