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Interessenkollision

 
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Blindflieger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2007
Beiträge: 54
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 29.08.07, 13:14    Titel: Interessenkollision Antworten mit Zitat

Angenommen A hat bei B gearbeitet und nun kommt C und geht gegen B vor. C möchte nun, dass A mit an dem Prozess beiwohnt.

Nun stellt A fest, dass der Anwalt von B dergleiche Anwalt bzw. gleiche 2-Mann-Kanzlei ist, die bereits Anfang des Jahres für A tätig war.

Dieser Anwalt von B könnte ggf. auch Maßnahmen gegen A vornehmen.

Gerät diese Kanzlei dann in Interessenkollision, weil sie bereits mind. 2x die Person A vertreten hat? Müsste sich B dann einen neuen Anwalt nehmen, um evt. gegen A vorzugehen?

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Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 29.08.07, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Nur dann, wenn die Kanzlei beide Seiten in derselben Sache vertreten hätte.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Blindflieger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2007
Beiträge: 54
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 31.08.07, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Nur dann, wenn die Kanzlei beide Seiten in derselben Sache vertreten hätte.


Vielen Dank.

Wobei jedoch A vor kurzem bei dem ursprünglichem Anwalt von B war und dieser dann den Fall abgelehnt hat, mit der Begründung, dass er B in einer anderen Sache vertreten würde und er in Fall von A dann gegen B evt. vorgehen müsste. Hier wurde abgesagt mit der Begründung "Interessenkoliision".

Deshalb die umgekehrte Frage, weil B sich in jetzigen Fall an eine Kanzlei gewandt hat, die A bereits in anderer Sache vertreten hat und A auch noch die Mitinhaberin der Kanzlei auch noch privat kennt.

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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 31.08.07, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Man muß hier unterscheiden. Ein Anwalt darf A und B in unterschiedlichen Sachen gegeneinander vertreten. Er wird es aber in der Regel nicht wollen, zumal sich Interessenkollisionen auch immer aus dem konkreten Einzelfall ergeben - man stelle sich vor, er erhält aus dem einen Fall Kenntnis von "versteckten" Vermögen des A, im anderen Verfahren mit B als Mandant bezeichnet sich A hingegen als "mittellos" etc.
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