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Schuldrecht

 
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muntilor
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.08.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.08.07, 14:34    Titel: Schuldrecht Antworten mit Zitat

Ich hab vor kurzem eine Klausur geschrieben und muss diese dringend bestehen. Ich mach mir deshalb ständig darüber Gedanken, was die Lösung der Aufgabe ist.


Mein Klausurthema war wie folgt:

A stellt für B eine Chemikalie her. Der Angestellte C des B holt diese ab und verletzt sich dabei, weil A ihm nicht gesagt hat wie man die Chemikalie transportieren muss. Welche Ansprüche hat C nun gegen A?

Kann mir jemand helfen? Frage
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 17.08.07, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Bei vertraglichen Ansprüchen tippe ich auf §§ 280 Abs. 1 i.V.m. 241 Abs. 2 BGB, Anspruch aus Delikt § 823 Abs. 1 BGB.

Bei den vertraglichen Ansprüchen ist die mangelnde Information als Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht anzusehen.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 30.08.07, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Bei vertraglichen Ansprüchen tippe ich auf §§ 280 Abs. 1 i.V.m. 241 Abs. 2 BGB, Anspruch aus Delikt § 823 Abs. 1 BGB.

Bei den vertraglichen Ansprüchen ist die mangelnde Information als Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht anzusehen.

<Korrekturassistentenmodus ein> Wieso bestehen vertragliche Ansprüche? B ist doch gar nicht Vertragspartner des A. <Korrekturassistentenmodus aus>
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.08.07, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
<Korrekturassistentenmodus ein> Wieso bestehen vertragliche Ansprüche? B ist doch gar nicht Vertragspartner des A. <Korrekturassistentenmodus aus>
Mit den Augen rollen Ausrufezeichen VSZD Frage Geschockt
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 30.08.07, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

showbee hat folgendes geschrieben::
Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
<Korrekturassistentenmodus ein> Wieso bestehen vertragliche Ansprüche? B ist doch gar nicht Vertragspartner des A. <Korrekturassistentenmodus aus>
Mit den Augen rollen Ausrufezeichen VSZD Frage Geschockt

Ach was, tatsächlich?
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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showbee
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.08.07, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::

Ach was, tatsächlich?


Ja, sogar der alte Otto P. denkt bei 328, 14 darüber nach...
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