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Verfasst am: 30.08.07, 11:36 Titel: Anwalt handelt ohne vorliegende Vollmacht
Guten Tag,
hätte folgende Frage: Person A erhält drei Anwaltsschreiben mit hohen Forderungen. Als Person A bei Anwalt B die Vollmacht für die laut Schreiben vertretenen Mandanten anfordert gibt die Kanzlei an dass keine Vollmacht vorliege und diese gerade erst besorgt werde.
Ist dieses Vorgehen i. O.?
Danke & Gruß _________________ Es ist noch Suppe da!
Ich gehe davon aus, daß mit "es liegt keine Vollmacht vor" eine schriftliche Vollmacht gemeint ist.
Wenn mit den Schreiben lediglich eine (Geld)Forderung geltend gemacht wird - ja. _________________ Karma statt Punkte!
Mit den schreiben wird Schadensersatz in höhe von ca. 60.000€ sowie die dazugehörigen Anwaltsgebühren gefordert. _________________ Es ist noch Suppe da!
Es gibt bestimmte Konstellationen, bei denen muß der Anwalt, um wirksam handeln zu können, die (Original-)Vollmacht seines Mandanten vorlegen, und es gibt Konstellationen, bei denen dies nicht so ist. Die Geltendmachung einer Geldforderung gehört zu letzterem.
Ob der Gegner die Vorlage der Vollmacht fordern kann, ist eine andere Frage. _________________ Karma statt Punkte!
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