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Verfasst am: 31.08.07, 13:55 Titel: Werbung mit Aussage, man handele im Auftrag Dritter
Folgender gedachter Fall:
Ein Webdesigner tritt an selbstständige Versicherungsvertreter heran und behauptet, er habe mit dem Versicherungsunternehmens vereinbart, dass er die Gestaltung der Internetauftritte der Versicherungsvertreter gestaltet, die von den Vertretern bezahlt werden müssen.
Das Versicherungsunternehmen möchte wissen, ob es hiergegen vorgehen kann.
Wettbewerbsrecht ist wohl nicht einschlägig, das zwischen dem Webdesigner und dem Unternehmen kein W-Verhältnis besteht..
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.09.07, 16:16 Titel:
Dafür könnte strafrechtlich versuchter Betrug zu Lasten der Versicherungsvertreter und zivilrechtlich ein Anspruch sowohl der Versicherungsvertreter als auch des Versicherungsunternehmens nach §§ 823 I, 1004 BGB wegen Kaltakquise einschlägig sein.
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