Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Frist für Schadensregulierung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Frist für Schadensregulierung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Sputnik
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.01.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 05:22    Titel: Frist für Schadensregulierung Antworten mit Zitat

Gibt es eine Frist für Versicherungen binnen derer ein angezeigter Schaden reguliert werden muss?

Folgendes Beispiel: Bei einer Dienstfahrt wird Privatwagen beschädigt. Der Geschädigte meldet den Unfall der Versicherung seines Arbeitgebers. Wie lange muss der Geschädigte auf seinen Wagen verzichten?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sputnik,

so ganz hab ich nicht begriffen, was du meinst.

Du musst die Frage schon etwas konkreter stellen

Ein Arbeitnehmer fährt mit seinem eigenen PKW im Auftrag seines
Arbeitgebers, und dabei wird (bei einem Verkehrsunfall??) dieser PKW
beschädigt. Ist das der Ausgangspunkt deiner Frage?

Dann ist mir noch unklar, welcher Versicherung des Arbeitgebers dieser
Schaden gemeldet wurde. Handelt es sich dabei um eine Dienstreise-
Kaskoversicherung?

Ist es richtig, dass der PKW des Arbeitnehmers bei einem Verkehrsunfall
beschädigt wurde? Dann war vermutlich noch ein anderer beteiligt, der
möglicherweise auch schadenersatzpflichtig ist.

Eine Frage kann man allerdings gleich beantworten: Wie lange muss der
Geschädigte auf seinen Wagen verzichten? So lange, bis er repariert ist.
Die Reparaturdauer in der Werkstatt hängt nicht von der Bearbeitungsdauer
in der Schadenabteilung einer Versicherung ab. Die Reparatur muss
unverzüglich veranlasst werden, nachdem ggf. ein Sachverständiger den
Schaden besichtigt hat. Das kann man telefonisch mit dem
Schadensachbearbeiter abstimmen.

Grüße, Mogli
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sputnik
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.01.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::

Ein Arbeitnehmer fährt mit seinem eigenen PKW im Auftrag seines
Arbeitgebers, und dabei wird (bei einem Verkehrsunfall??) dieser PKW
beschädigt. Ist das der Ausgangspunkt deiner Frage?

Dann ist mir noch unklar, welcher Versicherung des Arbeitgebers dieser
Schaden gemeldet wurde. Handelt es sich dabei um eine Dienstreise-
Kaskoversicherung?

Ist es richtig, dass der PKW des Arbeitnehmers bei einem Verkehrsunfall
beschädigt wurde? Dann war vermutlich noch ein anderer beteiligt, der
möglicherweise auch schadenersatzpflichtig ist.


Ja das ist der Ausgangspunkt der Frage. Bei einem Auffahrunfall während der angeordneten Dienstfahrt wird ein anderes Auto beschädigt, der Geschädigte bekommt seinen Schaden von der Teilkasko des Arbeitnehmers bezahlt. Den Schaden an dessen Auto wiederrum soll durch eine Versicherung des Arbeitgebers reguliert werden. Die Schadensmeldung erfolgt umgehend, an Stelle der Rechnung wird ein Kostenvoranschlag eingereicht, da sich der Arbeitnehmer auf einer Dienstreise im Ausland befindet. Müsste die Versicherung dennoch eine vorläufige Zahlung vornehmen oder kann sie auf die Rechnung der Reperatur warten?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Sputnik,

das hab ich jetzt wieder nur zum Teil begriffen.

Also, der Arbeitnehmer verursacht mit seinem Privat-PKW auf einer Dienstfahrt einen Auffahrunfall. Soweit richtig? Der Geschädigte ist dann der Vorausfahrende. Was hat denn dann die Teilkaskoversicherung des Arbeitnehmers damit zu tun??? Das könnte allenfalls die KFZ-Haftpflichtversicherung des Arbeitnehmers sein, oder nicht?

Der Schaden am Auto des Arbeitnehmers soll durch eine Versicherung des
Arbeitgebers reguliert werden. Ich geh mal davon aus, dass das eine Dienstreise-Kaskoversicherung ist. Zur Frage, ob vor Schadenzahlung eine Reparaturrechnung vorliegen muss: Grundsätzlich nicht. Aber wenn es Probleme mit der Regulierung gibt, hilft es manchmal sehr, den zuständigen Schadensachbearbeiter anzurufen und zu fragen, welche Belege, Unterlagen usw. noch fehlen.

Grüße, Mogli
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
goldaktie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 28.01.05, 19:16    Titel: ruf bei der Versicherung an und frage Antworten mit Zitat

Wenn Du Dein Auto schnellstmöglich repariert bekommen möchtst, solltest Du das telefonisch klären. Bei einem klaren Reparaturschaden reicht der Versicherung dann meist die Rechnung sowie einige Fotos vom Schaden.

Bei welcher Versicherung ist es? Die größeren Service-Versicherer sollten die Zahlung - vorausgesetzt, der Versicherungsschutz ist in Ordnung (Prämie gezahlt, Risiko versichert, Fahrer hatte nicht getrunken etc.) - innerhalb von 2-3 Wochen gemacht haben. Wenn Du Deine Bankverbindung angibst vermeidest Du eine Scheckzahlung. Außerdem solltest Du als Angestellter noch mitteilen, daß Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, dann hat die Versicherung alles was sie braucht.

Wenn Du nach einem Kostenvoranschlag den Schaden fiktiv abrechnen möchtest, sind natürlich neben diesem auch Fotos wichtig, damit der Sachbearbeiter die im Kostenvoranschlag aufgeführten Positionen nachvollziehen kann. Hier wäre es aber angezeigt, daß Du die Sache vorher telefonisch mit ihm besprichst.

Oft ist es aber so, daß bei Dienstreisekaskoschäden Entschädigungszahlungen über den Arbeitgeber laufen, der das Geld dann an den Arbeitnehmer weiterleitet. Das solltest Du natürlich auch klären.

Wenn Du mit Deinem Auto einen Schaden bei einem Dritten verursacht hat, wird das Deine KFZ Haftpflichtversicherung zahlen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.