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Muss Gegner Anwaltskosten bezahlen?

 
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Uggdrasil
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Anmeldungsdatum: 17.08.2007
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 03.09.07, 08:44    Titel: Muss Gegner Anwaltskosten bezahlen? Antworten mit Zitat

Person A bekommt von Anwalt B im Auftrag von Mandant X ein Schreiben wegen überfälligen Zahlungen.

Also X hat B beauftragt die fälligen Zahlungen einzuholen.

Nun bekommt A ein Schreiben mit sämtlichen offenen Forderungen (inkl teuren Mahngebühren von ca. 10 E pro Brief) die er zur Zahlung anweisen soll. In den Forderungen sind als letzte Position auch die Anwaltskosten von X aufgeführt.

Darf X seine Kosten auf A abwälzen oder hat X die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit zu begleichen?
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 03.09.07, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Im Verhältnis x <-- > Anwalt hat x die Anwaltskosten zu zahlen. Befand sich A allerdings in Verzug, kann X von ihm die Erstattung der Kosten verlangen.
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Uggdrasil
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2007
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 03.09.07, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

mmm und kann das im schreiben von B gleich mit aufgeführt werden oder müsste X dann eine gesonderte Rechnung schreiben?
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 03.09.07, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Verzug vorausgesetzt, kann B seine Kosten, als Schadensposition, auch in dem Schreiben mit aufführen, einer gesonderten Rechnung bedarf es nicht.
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