Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 03.09.07, 08:44 Titel: Muss Gegner Anwaltskosten bezahlen?
Person A bekommt von Anwalt B im Auftrag von Mandant X ein Schreiben wegen überfälligen Zahlungen.
Also X hat B beauftragt die fälligen Zahlungen einzuholen.
Nun bekommt A ein Schreiben mit sämtlichen offenen Forderungen (inkl teuren Mahngebühren von ca. 10 E pro Brief) die er zur Zahlung anweisen soll. In den Forderungen sind als letzte Position auch die Anwaltskosten von X aufgeführt.
Darf X seine Kosten auf A abwälzen oder hat X die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit zu begleichen? _________________
Im Verhältnis x <-- > Anwalt hat x die Anwaltskosten zu zahlen. Befand sich A allerdings in Verzug, kann X von ihm die Erstattung der Kosten verlangen.
Verzug vorausgesetzt, kann B seine Kosten, als Schadensposition, auch in dem Schreiben mit aufführen, einer gesonderten Rechnung bedarf es nicht. _________________ Karma statt Punkte!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.