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Verfasst am: 03.09.07, 09:41 Titel: Katze im eigenen Grundstück getötet, was nun?
Hallo,
folgender Fall:
Familie A lebt in einer kleinen Wohnsiedlung in einem 2 FH. Die 2 Familien die dort leben haben insgesamt 5 Katzen, alles Freigänger. Die letzte neu hinzugekommene Katze ist seit kurzem ebenfalls Freigängerin.
Eines Abends hört Familie A lautes Hundegebell und Katzengeschrei. Alle A´s rennen umgehend nach draussen und sehen wie Nachbar X gerade Ihr Grundstück betritt und seinen Hund "Bello" ruft. A und der Nachbar B von oben laufen nach draussen und sehen dass Bello und X vor der getöteten Katze (ein meter vor der Katzenklappe) stehen.
X hat zwei (angeblich sehr gut ausgebildete) Jagdhunde und ist Jäger
X ist nicht reumütig oder entschuldigt sich dass Bello die Katze getötet hat, sondern plärrt lautstark herum dass die A und B´s mit ihren "scheiss Katzen" selbst schuld sind und man solle doch bitte Bello erzählen er solle auf sein Herrchen hören, weil wenn Bello erstmal scharf ist, er sowieso nicht mehr hört.
X gibt nach Ordnungswidrigkeitenanzeige bei der Polizei an die Katze habe sich auf seinem Grundstück befunden und Bello und der andere Hund wurden gerade ausgeladen als etwas an ihnen vorbeigehuscht wäre. Die Jagdhunde wären sofort hinterher. Die Frau von X behauptet X hätte seine Hunde zur Ordnung gerufen mit den Worten "aus" und "down". Komischerweise hörten die Hunde jedoch nicht.
Familie A hat X erst gehört als er das Grundstück betrat und nach Bello rief (X hat eine sehr laute Stimme und ist täglich gut zu hören - nur an diesem Abend hörte man X erst als er schon kurz vor dem Tod der Katze bemerkte dass die Familien aufgeschreckt herauskamen).
Da Familie B ein Jahr zuvor ein Problem mit diesen Hunden hatte (Bello und Hasso kamen über den Zaun gesprungen, rissen die Katze von B im Hausflur (obwohl B versucht hat die Hunde mit körperlicher Gewalt abzubringen - diese stiessen ihn dann zu Boden) und apportierten das halbtote Tier vor die Haustür von X, entschloss sich Familie A etwas gegen X zu unternehmen.
Familie A hat Ordnungswidrigkeitenanzeige und Strafantrag wegen Sachbeschädigung gestellt.
Zeitgleich gab A ein Schreiben heraus welches sich an die Nachbarschaft im Viertel richtete und den Sachverhalt zum besten gab, bzw eine Aufforderung an die Nachbarn enthielt, sich dem Ordnungsamt mit der Bitte um Hilfe gegen diese aggressiven Hunde zuzuwenden. A bekam sehr viele positive Rückmeldungen und leider auch notiz von drei weiteren Fällen in denen Bello und Hasso angriffe auf Haustiere (auch kleine Hunde) verübten.
X ist sich immer noch keinerlei Schuld bewusst und lässt von seinem Anwalt ein Schreiben anfertigen in dem er sich selbst als Hundefreund und -kenner und seine Lebensgefährtin als Profi in der Hundezucht und Jurorin für Jagdhundeprüfungen lobt. Jenes Schreiben enthielt eine Unterlassungserklärung mit Verpflichtung zur Vertragsstrafe, da der X sich verleumdet und übel nachgeredet fühlt und beschuldigt A und B unwahre Behauptungen aufzustellen.
Für A ist das der Gipfel der Unverschämtheit. A bleibt jedoch sachlich und schickt dem Anwalt von X nur einen 2 zeiler, welcher den Sachverhalt kurz schildert und die in dem Schreiben behaupteten Dinge widerlegt.
Nun haben A und B natürlich Angst dass weitere Fälle passieren (gerade hat B ein Baby bekommen und will dies natürlich nicht der Gefahr von Bello und Hasso aussetzen).
A schickt ein weiteres Schreiben an das Ordnungsamt. Da X schoneinmal vom Amt darüber belehrt wurde dass er Bello und Hasso an der Leine zu halten hat, rechnet A nun damit dass etwas passiert.
Die Wochen vergehen.
A würde gerne etwas Unternehmen, kann jedoch nicht, also geht A zum Anwalt C mit Beratungsschein.
C fertigt ein Schreiben an, welches die Versicherung von X zu einer höheren Zahlung auffordert obwohl A ausdrücklich sagte es ginge nicht ums Geld sonder um Sanktionen für die Jagdhunde.
Nun fordert C eine unterschrift auf dem Formular für Prozesskostenhilfe und versichert A dass etwas unternommen wird. A wartet nun seit 4 wochen darauf dass C etwas unternimmt. Am Telefon ist C schlecht erreichbar (gerichtstermine u.ä.).
A hätte gerne Nachbarschaftsrechtliche ansprüche (wegen der Sicherheit im Wohnviertel) geltendgemacht.
Was kann A noch unternehmen?
von sämtlichen Stellen herrscht Schweigen
(das ordnungsamt habe C versichert dass etwas geschieht)
(das rechtsamt hat A versichert dass X mit Ordnungsgeld und überprüfung auf bösartigkeit der Tiere rechnen muss)
(C hat versichert dass etwas geschieht, ist jedoch augenscheinlich untätig) _________________
Kann A evtl. noch einmal beim Rechtspfleger vorstellig werden um einen neuen Schein (für die gleiche Sache aber anderen Anwalt) zu beantragen?? _________________
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