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Flugausfall! Schadenersatz?

 
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Pocher
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 05:48    Titel: Flugausfall! Schadenersatz? Antworten mit Zitat

Hallo.
Kunde A kommt um 4 Uhr zum Flughafen in Colombo (Sri Lanka). Er will ueber Abu Dhabi nach Frankfurt. Der Flieger sollte in Colombo um 5:25 starten. Nach mehr als 5 Stunden und schon einem Einstieg ins Flugzeug hiess es der Flieger ist kaputt. Alle muessen raus. Im Flieger gab es etwas zu trinken. Aber zu Essen bekam man nichts. Es dauerte bis nach 14 Uhr bis Kunde A ins Hotel gefahrten wurde. Bis dahin gab es nichts mehr zu trinken und auch nichts zu Essen von der Fluggesselschaft. Im Hotel gab es abends etwas zu essen aber Getraenke musste Kunde A selber bezahlen. Nachts um 23:30 ging dann doch der Flieger nach Abu Dhabi. Von dort aus allerdings weiter nach Muenchen weil sonst wieder ein Aufenthalt von 10 Std dort gewesen waere.
Von Muenchen musste Kunde A sich dann den ICE nehmen, welche nicht von der Fluggesselschaft bezahlt wurde.
Die Frage ist jetzt:
Welchen Anspruch auf Schadenersatz gibt es nun?
Was ist mit den Getraenken aus dem Hotel?
Der vorher gebuchte ICE konnte ja auch nicht genommen werden und es bestand Zugbindung.
Und was ist dann mit der Fahrt von Muenchen mit dem ICE?
Vielen Dank
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leonard
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 07:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

es gab mal ein Urteil des Europäischen Gerichthofes. Es wurde damals (2005 oder 2006?) entschieden, dass PSGRS nebst Versorgung mit Unterkunft und Nahrung auch Anspruch auf Rückerstattung und/oder Schadensersatz hätten.

So, denke ich, nach Ihrer Erläuterung, dass A diesen Anspruch auch hätte. Ich empfehle eine Rechtsberatung einzuholen, damit A auch die genauen Details besprechen kann.
_________________
LG Leonardo
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ein klassischer Fall: Das Zusammentreffen einer Verspätung, die sich, so wie sie sich hier darstellt, aber zu einer Annullierung des Fluges wurde und daher nach der Fluggastverordnung zu entschädigen wäre.

Ein Indiz für eine Annullierung ist u. a. die neuerliche Gepäcksaufgabe und oder Erhalt einer neuen Bordingcard.

Bei einem tatsächlich als Annullierung zu betrachtenden Fall, wären € 600.-- pro Person an Entschädigung zu leisten. Allerdings sind darauf alle Aufwände wie Getränke, Essen, Bahnfahrt usw. anzurechnen.

Nun wäre da der Punkt Bahnfahrt: hat der Passagier freiwillig auf den vereinbarten Zielort verzichtet, wird zu prüfen sein, ob die Wartezeit in Dubai - 10 Stunden - aufgrund der Flugzeiten zumutbar gewesen wären oder nicht. Das ist dann ausschlaggebend für den Fall, dass es nicht um eine Annullierung des Fluges handelt, sondern tatsächlich nur um eine Verspätung (die Gerichte sind sich da noch recht uneinig!). Denn dann müssten je nach der Entscheidung zumutbar oder nicht, die Bahnkosten ersetzt werden oder nicht.

Wie häufig bei den Fällen hier im Forum: es fehlen "Akteneinsicht" und Details, daher wird, wie @leonard richtig angemerkt hat, nur ein Anwalt die Sachlage richtig(er) beurteilen können.

Meint
Peter
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