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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ihnen ist aber schon klar, das Kindergeld z.B. erstmal nur steuerlich Absetzung ist und Bafög zur Hälfte zinsloser Kredit und so die "Bündelung" dann doch ein sehr radikales "über einen Kamm scheren" ist?
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ZetPeO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Andreas Hüttig meinte:
Zitat:
@ZetPeo: Was du alles "nicht sozial" findest, hat mit sozial sein nix zu tun. Das hat was mit Gerechtigkeit zu tun und ist "nicht gerecht".


Für Ihr besseres Verständnis.
sozial: der Allgemeinheit dienend; auf das Wohl der Allgemeinheit bedacht.

Die von mir aufgeführten sind der Allgemeinheit nicht dienlich, mithin nicht sozial!
Wenn sie „nur“ ungerecht wären, ließe sich das relativ leicht abstellen.
Es liegt an einem mangelnden Verständnis sich sozial zu verhalten.

Gr.
ZetPeO
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Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Woher haben sie die Definition? (ehrlich gemeinte Frage)
Nach kurzer Recherche bin ich auf mindestens 3 unterschiedliche Definitionen gestoßen, allerdings hat keine Deckungsgleichheit mit der ihren:

sozial (von mir stichwortartig zusammengefasst):
1. hilfsbereit (das hat mit dem beschriebenen Verhalten nichts zu tun, wie schon gesagt)
2. den gesellschaftlichen Normen entsprechend (dem wiederspricht das Verhalten wohl nicht, wenn "jeder" so handelt)
3. die menschliche Gesellschaft betreffend (das beschriebene Handeln ist offensichtlich Teil der Gesellschaft, da allgemein angewandt).

[Edit] Ok, ich hab was gefunden, wo das von ihnen beschriebene erwähnt wird:
http://lexikon.meyers.de/meyers/Sozial

P.S: Offensichtlich handelt es sich wohl um ein Mißverständnis das aufgrund der Vielfältigkeit des Wortes beruht. Meine Entschuldigung dafür, nach ihrem Verständnis ist ihre Aussage natürlich richtig.


Zuletzt bearbeitet von Andreas Hüttig am 05.09.07, 15:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nicko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Andreas Hüttig hat folgendes geschrieben::
Ihnen ist aber schon klar, das Kindergeld z.B. erstmal nur steuerlich Absetzung ist und Bafög zur Hälfte zinsloser Kredit und so die "Bündelung" dann doch ein sehr radikales "über einen Kamm scheren" ist?


Unbedingt ist mir das klar. Drum nannte ich die Quelle. Ich finde die Idee nur deshalb interessant, weil sie sich daran orientiert, ob jemand gerade für seinen Lebensunterhalt sorgen kann oder nicht, unabhängig vom Grund hierfür. Dass ich den Ansatz interessant finde, heißt nicht, dass ich mich näher mit einer möglichen Umsetzung beschäftigt habe.

Insbesondere die derzeitige Relegung zur Afö (= Ausbildungsförderung, denn eigentlich ist es Unsinn, zu sagen, man bekäme BAFöG, schließlich bekommt man kein Bundesgesetz, womit das B und das G wegfiele - aber das nur am Rande) ist mir gut bekannt. Selbstverständlich wird mit dem Vorschlag kräftig über einen Kamm geschert.
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

B steht für "Berufs-" und G steht für "-geld"...
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Nicko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Dann müsste es doch aber auch Bundesberufsausbildungsförderungsgesetz BBAFöG (*zitter* *bibber*) heißen... Auf den Arm nehmen
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

BAFöG steht für BerufsAusblidungsFörderungsGeld. Da ist weder Bundes- noch -gesetz zu finden

[Edit] P.S: Ich erkläre hier Umgangssprache.
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Nicko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Jo mei, das stand doch schon im Posting davor. Der Erklärung der Umgangssprache hätte es doch gar nicht bedurft. Smilie Der Smiley sollte eigentlich darauf hinweisen, dass das nicht ernst gemeint war. Cool

Ich streue die Dinger am besten noch intensiver, dann wird es eindeutiger. Sommer-Smilie

Wenn ich mich schuldig gemacht haben sollte, das Thema dieses Threads missbraucht zu haben, so werde ich zur Strafe bei der nächsten Wahl ausnahmsweise mein Kreuz bei der SPD machen, um wenigstens jetzt bei der Hauptüberschrift zu bleiben. Auf den Arm nehmen
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Andreas Hüttig hat folgendes geschrieben::
B steht für "Berufs-" und G steht für "-geld"...

Cool Aha, und ich dachte immer es steht für Lachen - Man lernt halt nie aus. Winken
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist sozial?

Diese Frage wird nicht so einfach zu beantworten sein. Selbst Wikipedia bietet für den Begriff "Sozial" mehrere Definitionen an. Daher Bedarf der Begriff "Sozial" meist einer Ergänzung - siehe z.B. Sozialstaat.

Wenn die "neue SPD" aber vom "Vorsorgenden Sozialstaat" spricht, dann meint sie u.a. Veränderungen an dem Sozialgesetzbuch. Daher könnte es für die weitere Diskussion interessant sein, was der Gesetzgeber unter "sozial" versteht.

§ 1 SGB I hat folgendes geschrieben::
Aufgaben des Sozialgesetzbuchs

(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
    ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
    gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
    die Familie zu schützen und zu fördern,
    den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
    besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Was ist sozial?




Oder besser gefragt, was ist soziale Gerechtigkeit? Wann ist unsere Gesellschaft sozial gerecht? Dies wurde bisher weder von der SPD oder einer anderen Partei definiert. Was ist ein menschenwürdiges Dasein? Hört sich alles gut an, aber alles nur Worthülsen ohne Substanz.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 06.09.07, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Andreas Hüttig hat folgendes geschrieben::

Na da würde aber ne ziemlich traurige Zahl rauskommen. Laut dieser Quelle kriegt das Ministerium für Arbeit und Soziales ca 125 Mrd. (das sind ca 45% des Bundeshaushaltes) im Jahr, was (wenn man das komplett auf die ca. 80Mio Einwohner Deutschlands umlegen würde) ganze ca 1500€ im Jahr, also ca 130€ im Monat wären.
Davon kann man ja immerhin schon die Lebensmittel die man so braucht und nen Karton unter der Brücke bezahlen...

Naja ganz so einfach ist die Rechnung ja nicht. Nehmen wir mal den A. Der A verdient 2000 Euro netto. Angenommen nun wäre der A bei Einführung eines Bürgergeldes genau der Bürger, der mit der Einführung des Bürgergeldes die gleiche Summe Netto hätte. Er würde halt einfach nur noch 1.600 Euro Netto bekommen plus seine 400 Euronen Bürgergeld.

Es ist ja gar nicht notwendig das Geld für Anzahl Einwohner mal Betrag aufzubringen...
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das hieße aber entweder, das sie den Steuersatz raufsetzen (und zwar ziemlich kräftig), dann würde ein Ungleichgewicht dabei herauskommen und es massive beschwerden geben (nämlich von all denen, die dann auf einmal weniger bekommen) oder man müßte eine 400€-Steuer schaffen (also eine Steuer, die jedem Verdiener 400€ abnimmt)...auch nicht unbedingt sinnvoll oder?
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

@Andreas Huttig

Klar ist ja, dass sich das zunächst nicht finanzieren lässt. Es würde allerdings niemandem weh tun wenn er in Abhängigkeit von seinem Verdienst weniger erhält. Das ist ja nichts anderes als eine negativsteuer. Das ganze kann man ja problemlos deckeln, so dass keiner danach weniger hat als jetzt. In jedem Falle ist es aber nicht nötig, jedem den vollen Betrag zu zahlen. Den erhält er nur, wenn er dann aufhören würde zu arbeiten. Genau aus dem Grund, darf der Betrag einfach auch nicht so hoch sein, dass man kein Bock mehr hat zu arbeiten...
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
...
Klar ist ja, dass sich das zunächst nicht finanzieren lässt. ...

Man(n)/Frau stelle sich mal vor, es gäbe das Bürgergeld. Eine Stelle (Finanzamt) wäre für die Auszahlung zuständig. In diesem Amt würde der Personalbedarf steigen. Im Gegenzug könnten die Sozialbehörden (Familienkasse, Versorgungsamt, Sozialamt, ARGE, usw.) reduziert oder geschlossen werden. Insgesamt wären die Personal- und Verwaltungskosten drastisch reduzierbar. Die Sozialgerichte würden deutlich entlastet. Dies mal zur Frage: "Gegenfinanzierung". Winken
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