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online durchsuchung von "PC´s"
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 06.09.07, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ähm, doch, da gibt es ein Problem...Geld. Solange man die Leute auch mit normalen Mitteln finden kann, muß man nicht großflächig neuen Kram ranschaffen, die dann in drei Jahren, wenn die Terroristen schlauer geworden sind eh nutzlos werden.
Wenn jeder weiß, das die Regierung mitliest, werden viele verschlüsseln die was zu verbergen haben. Wenn keiner damit rechnet, kann man den Rechner einsacken bei ner Hausdurchsuchung und was meint ihr was man da alles findet ^^
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 06.09.07, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ach, das wird dann an anderer Stelle eingespart. Dann bekommt der normale Polizist eben auch bei Bedarf keine schußsichere Weste, in der Justiz, im Pflegebereich und bei der Hochwasservorbeugung werden wieder Gelder gestrichen. Man muss eben Prioritäten setzen. Die Sicherheit sollte es uns wert sein. Winken
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Da gibt es keine Probleme, so lange sich der technische Fortschritt auf staatlicher Seite im Rahmen der Verfassung, der Menschenrechtskonventionen u. ä. bewegt. Auf heimliche Durchsuchungen trifft dies bislang erkennbar nicht zu.


Soweit ich weis, ist GG 13 betroffen.
Nur les ich da nichts, dass heimliche Durchsuchungen verboten sind, lediglich, dass ein Richter was zu sagen hat und dass es nach Gesetzen zugehen muss.

Wenn eine Hausdurchsuchung genehmigt wird, muss mit der Durchsuchung ja auch nicht gewartet werden, bis man den Betroffenen antrifft, sondern man macht die Durchsuchung egal ob der Betroffene aktuell davon weis oder nicht.
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

1. Sind unabhaengige Zeugen dabei.
2. Das zu durchsuchende Objekt wird nicht veraendert.
3. Wenn der Betroffene dabei ist, dann weiss er davon.
4. Es wird nur auf dem Gebietder Bundesrepublik Deutschland durchsucht.
5. Es hilft nicht sich einen grossen Riegel an der Eingangstuere zu kaufen.
6. Die Durchsuchung findet nicht heimlich statt.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Da gibt es keine Probleme, so lange sich der technische Fortschritt auf staatlicher Seite im Rahmen der Verfassung, der Menschenrechtskonventionen u. ä. bewegt. Auf heimliche Durchsuchungen trifft dies bislang erkennbar nicht zu.


Soweit ich weis, ist GG 13 betroffen.
Nur les ich da nichts, dass heimliche Durchsuchungen verboten sind, lediglich, dass ein Richter was zu sagen hat und dass es nach Gesetzen zugehen muss.

Wenn eine Hausdurchsuchung genehmigt wird, muss mit der Durchsuchung ja auch nicht gewartet werden, bis man den Betroffenen antrifft, sondern man macht die Durchsuchung egal ob der Betroffene aktuell davon weis oder nicht.

Entnehme ich ihrer Antwort, dass sie nicht gegen eine heimlich Durchsuchung von z.B. der Wohnung eines Verdaechtigen haetten?
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::

Entnehme ich ihrer Antwort, dass sie nicht gegen eine heimlich Durchsuchung von z.B. der Wohnung eines Verdaechtigen haetten?


Ging mir erstmal darum zu klaeren, warum heimliche Durchsuchungen gegen das GG sind und wie heimlich in diesem Zusammenhang gemeint ist. Denn "heimlich" bedeutet wohl nicht "ohne vorheriges/aktuelles Wissen des Betroffenen", sonst wuerden normale Durchsuchungen darunter fallen.

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::

Das zu durchsuchende Objekt wird nicht veraendert.


War noch nie bei einer Hausdurchsuchung dabei, aber es erscheint mir ziemlich unwahrscheinlich, dass dabei keine Veraenderung stattfindet, wenn gruendlich gesucht wird. Bei einer Online Durchsuchung, bei der nachher der Trojaner wieder entfernt wird, ist eher der Originalzustand wiederhergestellt.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, gerade die Online-Durchschung bietet unserern "Sicherheits-Behördern" leider auch die Möglichkeit, über einen langen Zeitraum Daten auf dem Rechner zu verändern. Es geht nicht darum, ob das Sofakissen oder der Atombombenbauplan (oder meinetwegen die Desktopverknüpfung) wie vorher links auf dem Sofa liegt.
Das mindert die Verwertbarkeit als Beweismittel.
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, da haben sie wohl nicht aufgepasst:
Ein System auf dem ein Trojaner ist gilt als kompromitiert. Einzige Loesung einen sicheren Zustand wiederherzustellen ist, das System neu von sauberen Medien zu installieren.
Diesen Grundsatz kennt jeder der sich nur ein bischen in der IT auskennt.
Auf eine Wohnungsdurchsuchung uebertragen, bedeutet das Abriss und Wiederaufbau. Das ist aber nicht noetig.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Nein, gerade die Online-Durchschung bietet unserern "Sicherheits-Behördern" leider auch die Möglichkeit, über einen langen Zeitraum Daten auf dem Rechner zu verändern. Es geht nicht darum, ob das Sofakissen oder der Atombombenbauplan (oder meinetwegen die Desktopverknüpfung) wie vorher links auf dem Sofa liegt.
Das mindert die Verwertbarkeit als Beweismittel.


Das ist aber kein Argument gegen die Zulaessigkeit durchs GG.
Zulaessig ist es ja auch gewesen die NPD mit V-Maennern zu ueberfluten, es war lediglich nicht sehr clever, da es eine Verbot erschwerte.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Tja, da haben sie wohl nicht aufgepasst:
Ein System auf dem ein Trojaner ist gilt als kompromitiert. Einzige Loesung einen sicheren Zustand wiederherzustellen ist, das System neu von sauberen Medien zu installieren.
Diesen Grundsatz kennt jeder der sich nur ein bischen in der IT auskennt.


Und sie haben nicht nachgedacht.
Dieser Grundsatz gilt, weil die, die bisher Systeme infiziert haben nie ein Interesse daran hatten, anschliessend sauber aufzuraeumen.
Technisch ist es sehr leicht einen Trojaner zu machen, der sich nach einer bestimmten Zeit oder auf Befehl hin selbst vernichtet.
Wenn man also den Behoerden aufbuerdet, nur solche zu verwenden, dann ist es ein leichtes zu garantieren, dass das System nach heimlicher Durchsuchung genauso ist wie vorher.
Ich sehe eher das Problem, dass die Behoerden anschliessend die Pflicht haetten, die Person ueber die Schwachstelle in seinem System aufzuklaeren, denn diese koennte auch von anderen genutzt werden und vor so etwas hat einen der Staat zu schuetzen.
Richard Gecko hat folgendes geschrieben::

Auf eine Wohnungsdurchsuchung uebertragen, bedeutet das Abriss und Wiederaufbau. Das ist aber nicht noetig.


Wie ist das bei Ueberwachung, wer garantiert dem Buerger, dass die Wanzen alle entfernt wurden?
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Sie denken zu kurz, natuerlich gibt es keine Garantie dass alle Wanzen entfernt werden, aber der Staat als Anbringer ist in der Lage dies zu tun.
Bei einem kompromitierten System koennen sich andere durch die geschaffenen Luecken einnisten und auch nach der Deinstallation des Trojaners auf dem Rechner verbleiben. Durch eine Wanze in einer Wohnung koennen nicht andere weitere Wanzen anbringen.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Sie denken zu kurz, natuerlich gibt es keine Garantie dass alle Wanzen entfernt werden, aber der Staat als Anbringer ist in der Lage dies zu tun.
Bei einem kompromitierten System koennen sich andere durch die geschaffenen Luecken einnisten und auch nach der Deinstallation des Trojaners auf dem Rechner verbleiben. Durch eine Wanze in einer Wohnung koennen nicht andere weitere Wanzen anbringen.


Meines Wissens ist nicht das Ziel neue Luecken zu schaffen, sondern bestehende zu nutzen. Soweit ich weis ist es unmoeglich von aussen eine Luecke zu schaffen, wenn nicht schon vorher eine da war.

Deswegen auch meine Frage, ob die Behoerden nicht sowieso die Pflicht haetten, ueber die Luecken, die sie nutzen zu informieren.
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird eine neue Software auf ein Computersystem aufgespielt. Damit koennen sich schon beliebig viele neue Luecken oeffnen.
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