Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ungerechtes Gerichtsurteil,Pkw verkauf!!!achtung lang:-)
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ungerechtes Gerichtsurteil,Pkw verkauf!!!achtung lang:-)
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
jrt-sally
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 15:32    Titel: Ungerechtes Gerichtsurteil,Pkw verkauf!!!achtung lang:-) Antworten mit Zitat

hallo ihr lieben,
ich bin so verzweifelt und sauer !!!es geht für mehr um meinen lebendsgefährten.ich schilder euch mal kurz den fall.

vorgeschichte:
vor ca.2jahren hat mein lebendsgefährte seinen waagen(tuningfahrzeug)bei Internetauktionshaus [Name geändert] eingestellt.da aber der mindestpreis nicht erreicht wurde,wurde er nicht über Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft.nach auktionsende schrieb ihn einer an und fragte ob der waagen immer noch zum verkauf stünde,und ob man ihn auch ausserhalb von Internetauktionshaus [Name geändert] erwerben könne.mein lebendsgefährte einigte sich dann schnell mit dem jenigen über den kaufpreis und die sache war geritzt.kurze zeit später kam derjenige aus süddeutschland mit 3 weiteren personen angereist.wir wohnen in nrw.

eigendlicher verkauf:
mein lebendsgefährte ging mit den leuten und meinem bruder zu dem auto hin um ihnen es zu zeigen.nach einem persöhnlichem gespräch,wo mein lebendsgefährte mündlich mängel erwähnte und ihnen sagte das noch nicht alle sachen eingetragen sind,waren die leute damit einverstanden und wollten den waagen unbedingt haben.der kaufpreis belief sich auf 2500,00€.

Kaufvertrag:
dort stand die bezeichnung des fahrzeuges,verkäufer und käufer.
dadrunter hat er geschrieben:
gekauft wie gesehen,als bastlerfahrzeug.da privat kein rückgaberecht und gewährleistung.
preis:2500,00€
unterschrift

als alles geklärt und unterzeichnet war,montierten die rote nummern und fuhren nachhause.

und ab dem zeitpunkt ging das unheil los.die riefen am gleichen abend noch an und sagten sie wären von der polizei angehalten worden und hätten erstmal ne fette mängelkarte bekommen.desweiteren hätte sich jemand mit fachkenntnis den waagen angeschaut und diverse mängel festgestellt.sie forderten uns auf den waagen zurückzunehmen.darauf lies sich mein lebensgefährte aber nicht ein da er ja schon alles mit den mängeln mündlich erwähnt hatte,und sie gewusst hat was sie sich da kauft.mein bruder ist zeuge hierfür.
nach kurzer zeit bekamen wir ein schreiben von deren anwalt.mein lebendsgefährte bemühte sich dann auch um einen.das ging ne ganze weile hin und her.sie schlugen dann vor das er ihnen 1200,00€+Rechtsanwaldsgebühren zurückzahlen solle,sie dafür das auto dann aber behalten würde und die sache dann vom tisch wäre.
da sich mein lebendsgefährte aber keiner schuld bewusst war lies er sich darauf auch nicht ein.

die sache ging nun weiter vor gericht.er mußte dafür extra nach süddeutschland runter zum termin.dort wurde verbal auf ihn eingedroschen.den richter interessierte nur die meinung der gegenseite.ihm wurde vom richter angeraten auf die forderung einer teilrückerstattung der klägerin einzugehen,denn sonst würde seine rechtschutzversichrung nichts bezahlen wenn er den fall verliert.was ja auch völliger quatsch ist was der ihm da erzählt hat.
achso der richter sagte ihm dann noch das man nicht im kaufvertrag schreiben könne,da privat ohne rückgaberecht und gewährleistung.

achja die gegenseite behauptete auch das der waagen ein wirtschaftlicher total schaden sei.was aber später in einem gutachten wiederlegt wurde,wie so einíge weitere sachen die sie behauptet hatten.
das einzigste was nicht ganz stimmte war die ps zahl,die er aber wiederum nur mit einer ca.angabe bei Internetauktionshaus [Name geändert] hinschrieb.im kaufvertrag hat er nichts mehr von einer ps zahl hingeschrieben.
laut gutachten wird die angebene ps zahl um 18ps verfehlt.

das geht jetzt schon 2 jahre hin und her.die ritten zum schluß nur noch auf der ps zahl rum.das gericht hat jetzt gegen uns entschieden und wir müßen den waagen zum vollen kaufpreis zurücknehmen und dort abholen.

ganz ehrlich,wir fühlen uns total unrecht behandelt.der anwalt von meinem lebendsgefährten sagt das dass ein beschluß vom gericht wäre und wir da nix mehr drann rütteln können.was ich nur sch***finde ist,das kein zeuge befragt wurde,wie z.b. mein bruder.denn mein lebendsgefährte erwähnte beim verkaufsgespräch das der waagen noch nicht auf dem prüfstand gewesen wäre und er nicht genau wüßte ob der waagen die und die ps hat.

meine frage jetzt an euch,wo können wir uns hinwenden bei einem ,von uns so empfundenen,ungerechten urteil??der anwalt meines lebendsgefährten scheint nicht die nötige kompetenz zu besitzen.

ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 15:45    Titel: Re: Ungerechtes Gerichtsurteil,Pkw verkauf!!!achtung lang:-) Antworten mit Zitat

jrt-sally hat folgendes geschrieben::
... meine frage jetzt an euch,wo können wir uns hinwenden bei einem ,von uns so empfundenen,ungerechten urteil??der anwalt meines lebendsgefährten scheint nicht die nötige kompetenz zu besitzen. ...

Im Zivilrecht wäre das Landgericht die nächste Instanz. Ich verschiebe den Thread aber mal ins Zivilprozeßrecht. Sicher werden sich noch andere User melden. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jrt-sally
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

ich dank ihnen.ich muß dazu sagen das die sache schon längst beim landgericht ist.das landegericht hat beschlossen das mein lebendsgefährte den waagen zurück nehmen muß und den kaufpreis zurückerstatten soll.mein lebendsgefährte ist darauf hin in berufung gegangen,was aber an dem urteil nicht geändert hat.unser anwalt rief mich gerade an und hat gesagt das mein lebendsgefährte den waagen bis ende september abgeholt und das geld zurückgezahlt haben muß.
aber das schlimmste ist jetzt oben drauf noch,das das auto garnicht mehr fahrtüchtig ist.trotzalledem müßen wir laut aussage unseres anwalts den waagen abholen usw.ansonsten haben die das recht meinen lebendsgefährten zwangszuvollstrecken.

aber als die damals den waagen gekauft haben war der voll fahrbereit.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
... die sache schon längst beim landgericht ist.das landegericht hat beschlossen ...

... dann schau mal hier: Oberlandesgericht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 07.09.07, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich möchte einfach mal ein Studium der Forenregeln anregen, wir können hier im Forum keine Rehctsberatung durchführen, wir beschäftigen uns mit abstrakten rechtsfragen. Ungeachtet dessen... wenn sich bereits mehrere Instanzen mit einer SAche beschäftigtz haben, dann dürfte (bei der Sachlage) vilelicht noch am ehesten die Anwaltshaftpflicht eingreifen, aber hierzu bedarf es in jedem Fall eines versierten Anwalts, der sich mit dem in den Brunnen gefallenen Kind auseinandersetzt...
Nach oben
jrt-sally
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

@Exrichter:ich danke ihnen für ihre antwort,ich wollte hier auch keinesfalls eine ausführliche rechtsberatung,sondern lediglich anfragen ob überhaupt noch eine möglichkeit besteht gegen das urteil anzugehen.da die sache vom landgericht so beschlossen ist.unser anwalt meint nähmlich das da gar keine möglichkeiten mehr bestehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jrt-sally
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

@Dipl.-Sozialarbeiter:ich danke ihnen für den link.mein lebendsgefährte hätte auch gerne gehabt das das zur nächten instanz,sprich oberlandesgericht,geht.nur haben wir die information das dort erst ab einem streitwert von 10 000,00€ verhandelt wird.der anwalt meines lebendsgefährten hat letztens schon als er in berufung gehen wollte gesagt das das alles nichts bringen würde und er das urteil doch einfach so hinnehmen solle.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 07.09.07, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

jrt-sally hat folgendes geschrieben::
anfragen ob überhaupt noch eine möglichkeit besteht gegen das urteil anzugehen.da die sache vom landgericht so beschlossen ist.unser anwalt meint nähmlich das da gar keine möglichkeiten mehr bestehen.
Da noch nicht ganz klar ist, ob und inwieweit da das LG Eingangs- oder aber Berufungsinstanz gewesen ist, erscheint - ich wiederhole mich - hier das Kind in den Brunnen gefallen... Ohne eine anwaltliche Tätigkeit kritisieren zu wollen erscheint der Sachberhalt wie Sie ihn geschildert haben mit der Entshceidung kaum in materiellrechtlicher Hinsicht in Übereinstimmuing gebracht werden zu können. und daher würde ich gewisse unbehebbare Versäumnisse nicht ausschließen wollen. Dieses kann aber nicht hier im Forum erfolgen, sondern bedarf einer eigehenden anwalrtlichen Fallbewertung.
Nach oben
jrt-sally
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

ich danke ihnen für ihre antwort.
wir werden uns einmal bei einem anderen rechtsanwalt kundig machen.

jetzt hab ich noch eine frage dazu.und zwar ist mein lebendsgefährte in einer rechtsschutzversicherung wodurch auch momentan alles bezahlt wird.aber wie sieht es jetzt in dem fall aus wenn er sich einen anderen anwalt sucht??muß er dann die kosten selber tragen???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 07.09.07, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

jrt-sally hat folgendes geschrieben::
aber wie sieht es jetzt in dem fall aus wenn er sich einen anderen anwalt sucht??muß er dann die kosten selber tragen???
Sachlage der rechtsschutz schildern und anfragen, ob und inwieweit auch weitere anwaltliche Konsultationen (auch unter dem Gesichtspunkt von Regressansprüchen gegen den früheren Anwalt!), ovm Versicherungsverrag g4edeckt sind...
Nach oben
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Ich möchte einfach mal ein Studium der Forenregeln anregen, ..
...evtl. hilft auch das hier!? Auf den Arm nehmen SCNR! Ironie Smiley
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Holzschuher hat folgendes geschrieben::
Exrichter hat folgendes geschrieben::
Ich möchte einfach mal ein Studium der Forenregeln anregen, ..
...evtl. hilft auch das hier!? Auf den Arm nehmen SCNR! Ironie Smiley

... ich häng jetzt mal meine Signatur ran.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 10.09.07, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Ohne eine anwaltliche Tätigkeit kritisieren zu wollen erscheint der Sachberhalt wie Sie ihn geschildert haben mit der Entshceidung kaum in materiellrechtlicher Hinsicht in Übereinstimmuing gebracht werden zu können. und daher würde ich gewisse unbehebbare Versäumnisse nicht ausschließen wollen.

Ich neige dazu, davon auszugehen, dass tendenziell eher die beiden Gerichte, die sich mit der Sache befasst haben, recht haben als die Tuningbraut, die uns den Sachverhalt hier geschildert hat. Deshalb würde ich Sally und ihrem "Lebendsgefährten" nicht unbedingt Hoffnung machen, dass das Ganze jetzt über einen Anwaltsregress doch noch Erfolg haben könnte.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 10.09.07, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::

Das kommt mir allerdings seltsam vor. Aus welchem Gerichtsstand ergab sich denn die Zuständigkeit des dortigen Gerichts?

§ 29 ZPO.

Bei Rückabwicklung eines Kaufvertrags ist Gerichtsstand dort, wo sich die Kaufsache befindet.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 10.09.07, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Danke!
Sie werden wohl Recht haben. Ich bin mit den Gerichtsstandsregelungen nicht wirklich gut vertraut. Habe ich das richtig verstanden: In § 29 ZPO ist doch vom Erfüllungsort die Rede. Den Erfüllungsort für die Übergabe und Übereignung einer mangelfreien Sache hätte ich nach dem Sachverhalt gemäß § 269 BGB am Wohnsitz des Schuldners gesehen. Geht es jetzt um den Erfüllungsort für eine Nacherfüllung? Kann ich denn bei einem Kauf unter Privaten wirklich aus den Umständen entnehmen, dass der Erfüllungsort für eine Nacherfüllung am Wohnsitz des Käufers ist? Das war mir jetzt nicht ganz klar.

Hallo BS,

es geht nicht um Nacherfüllung, sondern um Rückzahlung des Kaufpreises einerseits und Rückübereignung des PKW andererseits. Hier nimmt der BGH an, dass Erfüllungort dort ist, wo sich das Fahrzeug befindet, da hier die Zug-um-Zug-Handlung vorzunehmen ist.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.